Aktualisiert am 07.02.2024 von

Bußgeldbescheid erhalten? So gehen Sie jetzt am besten vor

Unsere Tipps helfen Ihnen, unnötige Bußgelder zu vermeiden und erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Wann wird ein Bußgeldbescheid versendet?

In Deutschland werden jedes Jahr über vier Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. Davon erhalten fast alle Beschuldigten einen Bußgeldbescheid.

Denn wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, erhält von der zuständigen Bußgeldstelle ab einem Bußgeldbetrag in Höhe von 60 Euro einen Bußgeldbescheid oder wenn das Verwarnungsgeld nicht beglichen wurde. Meistens wird dieser je nach Auslastungsgrad der Behörden einige Wochen nach dem Anhörungsbogen versendet. In den meisten Fällen liegen folgende Verstöße vor:

Die Zustellung: Gelber Brief von der Bußgeldstelle

Wie die Bußgeldbehörden einen Bußgeldbescheid versenden ist nicht einheitlich geregelt. In den meisten Fällen erkennen Sie das Behördenschreiben an einem Brief mit gelben Umschlag auf dem das Zustellungsdatum vermerkt ist. Das Zustellungsdatum ist deshalb besonders wichtig, weil sich nach dem Datum die 14-tägige Einspruchsfrist richtet.

Inhalt des Bußgeldbescheides (§ 66 OWiG)

Der Inhalt des Bußgeldbescheides ist im Paragraph 66 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Zum Einen muss der Bußgeldbescheid so verständlich formuliert sein, dass auch Laien die Inhalte verstehen – zum anderen müssen die Angaben dem aktuellen Bußgeldkatalog entsprechen. In der Regel enthält ein Bußgeldbescheid folgende Inhalte:

  • Angaben zur Person und etwaiger Nebenbeteiligter
  • Daten der ausstellenden Behörde (Bußgeldstelle)
  • Beschreibung des exakten Tatvorwurfs, u.a. Ort und Zeit des Vorwurfs, angewandte Bußgeldvorschrift, gesetzliche Grundlagen.
  • Verwendete Beweismittel, z.B. Messgerät, Messprotokoll, Blitzerfoto.
  • Strafe in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot

Angaben zur Person

Im Bußgeldbescheid stehen immer die Angaben zur Person. Wenn Nebenbeteiligte im Bußgeldverfahren eine Rolle spielen, wie zum eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, werden diese auch im Behördenschreiben erwähnt.

Angaben zur Bußgeldbehörde

Im Bußgeldbescheid finden Sie auch alle wichtigen Angaben und Kontaktinformationen der Bußgeldstelle, die für das Bußgeldverfahren verantwortlich ist. Welche Bußgeldbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Tat.

Innerhalb von den einzelnen Bundesländern sind die Verantwortlichkeiten der Behörden unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern wie in Bayern, Hessen oder in Rheinland-Pfalz gibt es eine zentrale Bußgeldstelle, während in Nordrhein-Westfalen die Kreise und Städte zuständig sind.

Schilderung des Tatvorwurfs

Detaillierte Angaben über die Verkehrsordnungswidrigkeit sind ein zentraler Bestandteil eines Bußgeldbescheides. Neben der genauen Tatzeit wird auch der Tatort exakt beschrieben, zum Beispiel die genaue Benennung der Straße oder des Autobahnabschnitts (mit Kilometerangabe).

Beweismittel

Eine detaillierte Beschreibung der Beweismittel sollte im Bußgeldbescheid nicht fehlen. Sind Sie von einem stationären oder mobilen Blitzer erfasst worden, wird in den meisten Fällen das Gerät exakt genannt, z.B. Poliscan Speed Fm1 oder Traffistar S350.

Wenn Sie von der Polizei direkt angehalten worden sind, zum Beispiel wenn Sie mit einem Handy am Steuer auf frischer Tat ertappt wurden, können auch Zeugen genannt werden.

Höhe der Strafe

Die Bußgeldkatalog-Nummer (Bkat-Nr.) beziffert für jedes Vergehen die Höhe des Bußgelds, die Punkteanzahl in Flensburg und ob ein Fahrverbot fällig wird. Die aktuellen Strafen finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.

Studie: Bis 56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
Eine Studie hat knapp 15.000 Bußgeldbescheide auf Fehler untersucht. In 56% der Fälle wurden Fehler entdeckt (Quelle: VUT-Verkehr, Statistische Auswertung). Über Bussgeldportal.de können Sie Ihren Bußgeldbescheid von unserer Partnerkanzlei für Verkehrsrecht kostenlos prüfen lassen.

Die Frist für einen Einspruch beträgt 14 Tage

Ein erfolgreicher Einspruch kann Sie vor einem drohenden Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bewahren. Wenn Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen verstreichen lassen ohne Einspruch einzulegen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. (§ 67 OWiG)

Sobald der Bescheid rechtskräftig wird, ist das Bußgeld innerhalb von ein oder zwei Wochen an die zuständige Kasse zu zahlen. Die genau Frist hängt von der jeweiligen Bußgeldbehörde ab und wird Ihnen im Bußgeldbescheid mitgeteilt.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Welche Gebühren fallen beim Bußgeldbescheid an?

Die Kosten eines Bußgeldbescheids bestehen aus dem angesetzten Bußgeld und anfallenden Verwaltungsgebühren. In der Regel betragen diese aktuell 28,50 €.

Für Bußgelder ab einer Höhe über 300 Euro können höhere Gebühren anfallen. Die Bußgeldbescheid-Gebühren dürfen maximal 5 Prozent des Bußgeld-Betrags ausmachen. Beispielsweise ist das bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h der Fall.

Schwierigkeiten bei der Zahlung? Bußgeldstelle kontaktieren

Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor kann der Betroffene die Vollstreckungsbehörde schriftlich um Fristaufschiebung oder eine Zahlung in Teilbeträgen bitten. Erfolgt keine Zahlung oder eine schriftliche Reaktion auf den Bußgeldbescheid kann sogar eine Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) angeordnet werden.

Wenn Sie anfallende Kosten nicht sofort begleichen können, empfiehlt es sich mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen. In den meisten Fällen zeigen sich die Bußgeldstellen kooperativ und versuchen eine Lösung zu finden.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Die Bußgeldstelle hat in der Regel drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit verwirklicht wurde. In der Praxis dauert es in der Regel zwischen sechs und acht Wochen, bis der Bußgeldbescheid versendet wird.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Verjährung im Auge behalten. Denn nach Ablauf der Verjährung können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nicht mehr vollstreckt werden.

Die Verfolgungsverjährung tritt mit Ablauf einer bestimmten Frist ein. Diese beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nur drei Monate bis zur Zustellung des Bußgeldbescheides. In bestimmtem Fällen kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden, zum Beispiel beim Versand eines Anhörungsbogens. Dann beginnt die 3-monatige Frist von erneut.

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides können sich Gerichtstermine bis zu zwei Jahre erstrecken. Anschließend ist die Ordnungswidrigkeit endgültig verjährt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Verjährung eines Bußgeldbescheides.

Wann sollte ich einen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Experten empfehlen einen Bußgeldbescheid unabhängig von der Höhe der Strafe prüfen zu lassen bevor Sie sich dazu entscheiden einen Einspruch einzulegen. Schließlich können Messfehler und Formfehler der Bußgeldstellen einen Einspruch begünstigen. Viele spezialisierte Anwälte für Bußgeldbescheide bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.

In unserem Blitzer-Check können Sie Ihren Bußgeldbescheid an unsere Verkehrsrechtsexperten übermitteln und eine unverbindliche Auswertung anfordern.

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