Übermitteln Sie uns Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid über das Formular. Formular auf der rechten Seite.
Wir prüfen Ihr Dokument und geben Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu Ihrem Fall.
Sofern sich ein Einspruch lohnt, können Sie uns mit der Verteidigung beauftragen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen durch unsere Verteidigung keinerlei Kosten. Auch Ihre Selbstbeteiligung übernehmen wir zu 100%.
Einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid können sie auch ohne Anwalt durchführen. Allerdings kennen wir als Spezialisten für Verkehrsrecht die vielen Angriffspunkte in den Bescheiden und Ermittlungsakten.
Weiterhin haben wir als Kanzlei die Möglichkeit, Ihre Akte postalisch anzufordern. Als Privatperson müssen Sie die Akte vor Ort bei der zuständigen Bußgeldstelle oder Polizeidirektion einsehen.
Wenn Sie nicht versichert sind, gibt es zwei Möglichkeiten:
„*“ zeigt erforderliche Felder an