Bußgeldkatalog 2023: Strafen laut StVO online nachsehen
Im aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote gemäß Straßenverkehrsordnung. Jetzt online informieren.
Inhaltsverzeichnis des Bußgeldkatalogs
Bußgeldkatalog: Weitere Inhalte & Erklärungen
In unserem Online-Verzeichnis finden Sie alle wichtigen Strafen, Bußgeldtabellen und Informationen aus dem Bußgeldkatalog 2023 inklusive eines aktuellen Bußgeldrechners. Wenn Sie einen Inhaltspunkt auswählen, gelangen Sie mit einem Klick zur gesuchten Information.
Inhalt
Bußgeldkatalog 2023: Diese Regeln sind neu
01.03.2023: Ab März benötigen Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller) ein neues Versicherungskennzeichen. Das bisherige grüne Kennzeichen muss durch das aktuelle schwarze Versicherungskennzeichen ersetzt werden.
Der Versicherungsschutz für das alte Kennzeichen ist ab sofort nicht mehr vorhanden. Bei einem Unfall mit abgelaufenem Versicherungsschutz kann der Fahrer für den vollen Schaden haftbar gemacht werden.
23.02.2023: Die Nutzung von Blitzer-Apps ist jetzt auch für Beifahrer verboten. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem neuen Urteil klar. Zum Artikel: OLG-Urteil: Blitzer-App auch für Beifahrer tabu
12.02.2023: Der neue Bußgeldkatalog bleibt laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr weiter in der Form in Kraft. Die erhöhten Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse und für Park- und Halteverstöße bleiben die größeren Veränderungen im Bußgeldbereich.
Weitere Änderungen für Autofahrer
Auch wenn die bisherigen Strafen für Ordnungswidrigkeiten aktuell bleiben, gibt es einige neue gesetzliche Regeln für Autofahrer, die es 2023 zu beachten gilt. Eine Übersicht:
- Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2023 für Jahrgänge 1959 bis 1963
- Zwei medizinische Masken im Verbandskasten
- TÜV-Pflicht mit rosa Plakette
- Umweltbonus für E-Autos ändert sich
- Automatisiertes Fahren ist bis 130 km/h erlaubt
Eine genauere Erläuterung zu den geplanten Änderungen finden Sie in unserem Artikel Verkehrsrecht: Neue Regeln für Autofahrer in 2023.
Bußgeldkatalog von 2022 auch 2023 gültig?
Der Bußgeldkatalog 2022 bleibt in der aktuellen 14. Auflage auch 2023 gültig, d.h. die bisherigen Bußgelder, Punkte & Fahrverbote gelten weiter. Im Moment sind keine Vorschläge für eine neue Bußgeld-Novelle vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt. Und das ist nicht ungewöhnlich, denn der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr wird nicht jedes Jahr neu verabschiedet.

Keine jährliche Aktualisierung
Beim Rückblick in das letzte Jahrzehnt fällt auf, dass der Bußgeldkatalog in den Jahren 2014, 2015, 2017 und 2019 aktualisiert wurde. Da die letzten Änderungen am 09.11.2021 in Kraft getreten sind, sind neue Strafen frühestens Ende 2023 zu erwarten. Denn bis ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet wird, muss dieser einige bürokratische Hürden nehmen. Und das kostet Zeit.
Wer gibt den Bußgeldkatalog heraus?
Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie der öBußgeldkatalog offiziell bezeichnet wird, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben.
Der aktuelle Bußgeldkatalog befindet sich bereits in der 14. Auflage. Diese ist am 09.11.2021 in Kraft getreten und bestimmt seitdem, für welche Vergehen im Straßenverkehr eine Strafe verhängt wird und wie hoch diese ausfällt.
Der Tatbestandskatalog enthält die Tatbestände des Bußgeldkataloges aber auch weitere Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog ist unter anderem auf Basis dieser Gesetze & Verordnungen aufgebaut:
- Straßenverkehrsordnung (StVO),
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Jedes einzelne Vergehen enthält eine Tatbestandsnummer und eine Beschreibung nach Tatbestandsmerkmalen. So können die obersten Landesbehörden als auch die Bußgeldstellen die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen.
Einheitliche Strafen innerhalb von Deutschland
Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde oder einen Rotlichtverstoß begangen hat, muss nicht befürchten, je nach Bundesland oder Stadt ein unterschiedliches Bußgeld zu bezahlen. Denn die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind innerhalb von Deutschland einheitlich geregelt.
Sind die Strafen für Bußgeldstellen bindend oder gibt es Spielraum?
Der Bußgeldkatalog beinhaltet exakte Bußgeld-Beträge je nach Tatbestandsnummer. Bei so häufigen Vergehen wie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist es besonders wichtig eine gleichmäßige Bestrafung durch die Behörden durchzusetzen.
Würde es unterschiedliche Bewertungskriterien geben, die durch Verwaltungsbeamte einzuordnen sind, wären die Strafen einerseits in der Masse gar nicht bearbeitbar. Außerdem würden die Strafen auch aus Sicht der Beschuldigten nicht nachvollziehbar sein.
Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2023 sind für sämtliche Bußgeldstellen bindend, wenn Sie den üblichen Schemata entsprechen.
Weniger Bußgeld durch mildernde Umstände
Wenn der individuelle Fall stark vom Regelschema abweicht, haben die Bußgeldbehörden einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Vergehens. Lagen beispielsweise Notstandsgründe vor oder sind nicht alle Formvorschriften einwandfrei eingehalten worden, kann das Bußgeld reduziert oder das Verfahren ganz eingestellt werden.
Bußgeld bei Tateinheit von mehreren Verstößen
Liegen mehrere Verstöße innerhalb einer Tateinheit vor, zum Beispiel wenn jemand mit dem Handy am Steuer geblitzt wurde und gleichzeitig zu schnell gefahren ist, wird der Tatbestand mit der höchsten Strafe ausgewählt. Liegt das Bußgeld für die höhere Strafe oberhalb von 60 Euro, kann die Bußgeldstelle den angewendeten Regelsatz erhöhen.
Doppeltes Bußgeld bei Vorsatz
Wird eine Ordnungswidrigkeit im Abschnitt 1 des Bußgeldkataloges (Strafen für fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten) vorsätzlich begangen und beträgt das Bußgeld mehr als 60 Euro, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln (§ 3 Abs. 4a BKatV). Die Information ist auch an das KBA weiterzuleiten.
Informationen zu den Bundesländern
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bußgeldverfahren in den jeweiligen Bundesländern. Die Liste wird nach und nach ergänzt:
- Bayern: Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner
- Bußgeldkatalog Berlin: Weitere Informationen
- NRW: Neuer Bußgeldkatalog
Geringfügige und schwere Ordnungswidrigkeiten
Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ist bundesweit einheitlich geregelt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen schweren und geringfügigen Verstößen im Straßenverkehr. Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit droht nur eine Geldbuße in Höhe von 5 € bis 55 €.
Verwarnungsgeld
Eine Bußgeld bis 55 € wird als Verwarnungsgeld bezeichnet. Wird dieses innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt, wird kein Bußgeldverfahren von den zuständigen Bußgeldstellen eröffnet.
Das Angebot einer Verwarnung wird in der Regel bei geringen Geschwindigkeitsvergehen und Parkverstößen gemacht. Bezahlt der Beschuldigte nicht innerhalb der Frist, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Bußgeldverfahren
Bei schwerwiegenderen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ab einem Bußgeld in Höhe von 60 € ein Bußgeldverfahren von den Bußgeldbehörden eröffnet. Je nach Tat kann die Strafe zusätzlich Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot beinhalten.
Zunächst erhalten die Betroffenen nach der Tat in der Regel einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit sich zum Tatvorwurf zu äußern. Halten die Bußgeldstellen an Ihrem Vorwurf fest, wird einige Wochen später ein Bußgeldbescheid versendet.
Der Punktekatalog vom Kraftfahrt-Bundesamt
Ein Bußgeldbescheid enthält die festgelegten Strafen für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Wird ein Vergehen mit Punkten in Flensburg bestraft, kann das im Bußgeldbescheid mitgeteilt werden. Dafür gibt es aber keine Verpflichtung seitens der Bußgeldbehörden.
Es ist auch möglich, dass der Bescheid nur die Bußgelder und Fahrverbote mitteilt und Sie ein separates Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten, dass Ihnen mitteilt, ob ein oder mehrere Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wurden. Eine Übersicht der Vergehen für die es einen Punkt in Flensburg gibt, finden Sie hier: Punktekatalog: Für diese Vergehen droht ein Punkt in Flensburg
Einspruch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Gemäß § 67 Absatz 1 OWiG kann der Beschuldigte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Das ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich, nachdem der Bescheid von der Bußgeldstelle zugestellt wurde.
Sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das bedeutet, dass gegen die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote keine rechtlichen Schritte mehr eingelegt werden können.
Änderungen der Bußgeld-Novelle, 14. Auflage
Die jüngste Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) liegt bereits über ein Jahr zurück. Die Bußgeld-Novelle wurde am 19. Oktober 2021 verkündet und ist am 9. November 2021 offiziell in Kraft getreten. In einigen Bereichen wurden die Strafen teilweise verschärft.
Bußgeld teilweise stark erhöht

Während die Strafen für das Telefonieren am Steuer bereits bei der Bußgeld-Novelle im Jahr 2017 erhöht wurden und E-Scooter 2019 an der Reihe waren, konzentrierte sich der Gesetzgeber diesmal vor allem auf die Bereiche Halten und Parken, das Bilden einer Rettungsgasse und Tempoverstöße. Die Verschärfungen im Überblick:
- Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.
- Für einen allgemeinen Halte- und Parkverstoß gilt ein Bußgeld von 25 €.
- Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen wird mit einem Bußgeld von über 70 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Unerlaubtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf einer E-Ladestation wird mit einem Bußgeld von 55 € bestraft.
- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso hart bestraft wie das Nichtbilden einer Gasse für Einsatzfahrzeuge.
- Auch das Auto-Posing ist im Bußgeldkatalog vertreten. Wer unnötig hin und her fährt und andere durch Lärm oder Abgase belästigt, kann mit einem Bußgeld bis 100 € bestraft werden.
Während das Bußgeld beim Falschparken teilweise sogar verdoppelt wurde, fiel die Erhöhung bei anderen Vergehen nicht so drastisch aus. Die umstrittenen Fahrverbote ab 21 km/h, die noch Bestandteil der letzten und nach drei Monaten für ungültig erklärten StVO-Novelle von April 2020 waren, wurden nicht übernommen.
Den aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in der 14. Auflage finden Sie auch auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Download.
Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung 2023
Mit über 2,7 Millionen gezählten Ordnungswidrigkeiten pro Jahr sind Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Abstand das häufigste Vergehen im deutschen Straßenverkehr. In unserer Übersicht finden Sie die Tabellen aus dem Bußgeldkatalog für Überschreitungen innerorts und außerorts. Bitte beachten Sie, dass die Strafen in dieser Tabelle für PKW und Motorrad gelten.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
---|---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
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1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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| ||||
16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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Bußgeldrechner für Geschwindigkeit 2023
Sie können die Strafe für Ihren Geschwindigkeitsverstoß auch in unserem aktuellen Bußgeldrechner berechnen. Die Strafen basieren auf den Daten des aktuellen Bußgeldkataloges. Geben Sie einfach die gefahrene Geschwindigkeit und das Tempolimit ein und Sie erhalten die Überschreitung abzüglich der Messtoleranz:
Weitere Bußgeld-Tabellen und Informationen zu anderen Fahrzeugtypen finden Sie hier:
- Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung PKW und Motorrad
- Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung LKW über 3,5 Tonnen
- Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung PKW mit Anhänger
- Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung Bus
Strafen für das Überfahren einer roten Ampel
Das Überfahren einer roten Ampel wird mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und auch mit einem Fahrverbot bestraft. Dabei kommt es darauf, ob die Ampel schon weniger oder länger als eine Sekunde auf rot stand, wenn das Fahrzeug den Schutzbereich der Kreuzung erreicht hat.
Ist die Rotzeit der Ampelphase unter 1 Sekunde geblieben, wird das als einfacher Rotlichtverstoß gewertet. Das wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Wenn die Rotphase bereits über 1 Sekunde gedauert hat, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Das Bußgeld beträgt dann mindestens 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
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Einfacher Rotlichtverstoß | 90 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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| ||||
… andere dadurch gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
| ||||
… Unfall verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
| ||||
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
| ||||
… andere dadurch gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
| ||||
… Unfall verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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| ||||
Mit Fahrrad/E-Scooter rote Ampel missachtet | 60 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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| ||||
…mit Gefährdung | 100 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
| ||||
…mit Sachbeschädigung | 120 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
|
Alle weiteren Informationen über das Überfahren einer roten Ampel aus der StVO und die Probleme bei Blitzermessungen mit der Rotzeit, erfahren Sie unter der Rubrik Rotlichtverstoß.
Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Die Strafen für Handy am Steuer sind im aktuellen Bußgeldkatalog genauso hoch wie in den Vorjahren. Das regelwidrige in die Hand nehmen eines Mobiltelefons oder Smartphones bei gleichzeitiger Benutzung bzw. längerer Blickzuwendung wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich das jeweilige Bußgeld und die Punkte und es wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Handyverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
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Handy beim Autofahren genutzt | 100 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Ein zu geringer Sicherheitsabstand kann im Verkehr eine große Gefahr darstellen und wird oft mit einem Bußgeld bestraft. Laut Straßenverkehrsordnung ist es wichtig, auf den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu achten, um eine ausreichende Reaktionszeit zu haben, falls eine Notbremsung erforderlich ist.
Abstandsverstöße aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes können teure Bußgelder und sogar ein Fahrverbot zur Folge haben. Vor allem aber soll durch einen ausreichenden Mindestabstand die Verkehrssicherheit für alle weiteren Teilnehmer im Straßenverkehr gewährleistet werden.
Parkverstöße
Falsches Parken und Halten sind eine der häufigsten Ursachen für Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide im deutschen Straßenverkehr. Die Liste möglichen Vergehen ist lang, wie Parken in Park- oder Halteverbotszonen, ohne Parkschein oder Parkscheibe, mit abgelaufener Parkuhr oder auf Behindertenparkplätzen ohne entsprechendes Schild oder auf Parkflächen für Elektroautos.
Mit dem neuen Bußgeldkatalog vom 9. November 2021 sind die Bußgelder für Parkverstöße höher geworden. Außerdem gibt es jetzt verschiedene Park- und Haltevergehen, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, wie zum Beispiel das Parken in zweiter Reihe bzw. auf Rad- oder Gehwegen mit Behinderung. Hier finden Sie eine Liste der Parkverstöße.
Weitere Informationen & Blog für Verkehrsrecht
In unserem Online-Verzeichnis finden Sie viele Informationen und Bußgeldtabellen zu weitere Verkehrsverstößen im Straßen. Die Verstöße finden Sie in der Liste am Seitenanfang sortiert nach den Anfangsbuchstaben A-Z. In unserer Suchleiste können Sie gezielt nach Ihren Vorhaben suchen und finden in unserem Blog zum Verkehsrecht weitere wertvolle Informationen.