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Bußgeldkatalog 2025

Im Bußgeldkatalog 2025 finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Der neue Bußgeldkatalog 2025

Inhaltsverzeichnis des Bußgeldkatalogs


Bußgeldkatalog 2025: Das gilt, das wird teurer, das ist verboten

Der Bußgeldkatalog bestimmt die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Der Bußgeldkatalog bestimmt die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

2025 treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. In unserer aktualisierten Übersicht finden Sie die wichtigsten Änderungen rund um Themen wie Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreise, Gasprüfung für Wohnmobile, Maut und Versicherung.

Wichtige Änderungen im Autojahr 2025

  • Führerscheinumtausch
  • Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
  • Kosten: 25 Euro
  • Gültigkeit: 15 Jahre
  • Strafen: Bei Verstoß droht ein Verwarngeld von 10 Euro; wird der neue Führerschein nicht nachgereicht, folgen weitere Bußgelder.

HU-Plaketten

Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO).
Erfolgreiche Prüfung: Gelbe Plakette für den nächsten Prüftermin in 2027.
Strafen bei Überziehung:

  • Bis zu 2 Monate: 15 Euro
  • 2–8 Monate: 25 Euro
  • Über 8 Monate: 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Gasprüfung bei Wohnmobilen

Wohnmobile und Wohnwagen benötigen ab dem 19. Juni 2025 einen Nachweis über die Prüfung der Flüssiggas-Anlagen.

  • Turnus: Alle 2 Jahre erneuern
  • Strafen bei Verstoß:
  • 2–4 Monate Fristüberschreitung: 15 Euro
  • 4–8 Monate: 25 Euro
  • Über 8 Monate: 60 Euro

Winterreifen

Seit dem 1. Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt.

  • Alte M+S-Reifen, die seit 2018 nicht mehr produziert werden, sind verboten.
  • Reifen mit Alpine-Symbol und M+S-Kennzeichnung bleiben erlaubt.

Motorräder

  • Reifenregelung: Ab 2025 benötigen Umbereifungen eine TÜV-Abnahme, wenn Spezifikationen nicht im Fahrzeugschein stehen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 sind nur noch Motorräder mit der Euro-Norm 5+ zur Erstzulassung erlaubt.

Kfz-Versicherung

Neue Typ- und Regionalklassen für 2025:

  • 7,1 Mio. Autofahrer: Höhere Einstufungen
  • 5,1 Mio. Autofahrer: Verbesserungen
  • Die Änderungen wirken sich direkt auf Kasko- und Haftpflichtprämien aus.

Kraftstoffpreise und CO₂-Steuer

  • Ab dem 1. Januar 2025 steigt die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne.
  • Erwartete Preissteigerungen:
  • Benzin: +15,7 Cent/Liter
  • Diesel: +17,3 Cent/Liter

Deutschland-Ticket

  • Der Preis steigt ab Januar 2025 von 49 Euro auf 58 Euro.
  • Vergünstigte Tickets (für Studierende): Ab Wintersemester 2025/2026 34,80 Euro.

Dienstwagenregelung

  • Hybridfahrzeuge erhalten ab 2025 Steuervergünstigungen nur bei:
  • CO₂-Ausstoß ≤ 50 g/km oder
  • Elektrischer Reichweite ≥ 80 km.

Reise und Maut

Deutschland: Keine Meldepflicht für deutsche Hotelgäste mehr.
Österreich: Dauerbaustelle auf der Brennerautobahn (A13). Staus erwartet.
Großbritannien: Ab 2. April 2025 gilt eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Frankreich: Einführung des Free-Flow-Systems (Kennzeichenerfassung, online zahlbar).

Bußgeldkatalog 2025: Diese Bußgelder bleiben gleich

Auch wenn der Bußgeldkatalog 2025 einige neue Regelungen und höhere Strafen vorsieht, bleiben die Sanktionen für zentrale Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handy am Steuer und Rotlichtverstöße unverändert – dennoch sind sie weiterhin streng und sollten keinesfalls unterschätzt werden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Keine Änderungen 2025

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben im Jahr 2025 unverändert. Je nach Höhe der Überschreitung drohen weiterhin folgende Bußgelder:

Innerorts:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11–15 km/h: 50 Euro
  • 21–25 km/h: 115 Euro + 1 Punkt
  • Ab 31 km/h: 260 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Außerorts:

  • Bis 10 km/h: 20 Euro
  • 11–15 km/h: 40 Euro
  • 21–25 km/h: 100 Euro + 1 Punkt
  • Ab 41 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Abstandsverstöße: Bußgelder bleiben gleich

Auch bei Abstandsverstößen gibt es keine Änderungen im Bußgeldkatalog 2025. Je nach Abstand und Geschwindigkeit fallen folgende Strafen an:

  • Weniger als 50 % des Sicherheitsabstands: 75 Euro + 1 Punkt
  • Weniger als 3/10 des Sicherheitsabstands: 320 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Handy am Steuer: Strafe bleibt hoch

Das Benutzen eines Handys am Steuer bleibt eine der häufigsten Ursachen für Unfälle und wird auch 2025 streng geahndet:

  • Erstverstoß: 100 Euro + 1 Punkt
  • Gefährdung oder Sachbeschädigung: 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Rotlichtverstoß: Keine Erhöhung der Strafen

Rotlichtverstöße ziehen weiterhin hohe Strafen nach sich, abhängig von der Dauer der Rotphase:

  • Rotphase unter 1 Sekunde: 90 Euro + 1 Punkt
  • Rotphase über 1 Sekunde: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Gefährdung: 320 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
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Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Einheitliche Regelung für alle Bundesländer

Die Strafen für Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten sind innerhalb Deutschlands einheitlich geregelt, sodass Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Bundesland dieselben Bußgelder erwarten können. Die zentralen Bußgeldstellen und Verwaltungsbehörden der Bundesländer informieren auch über die aktuellen Strafen im Straßenverkehr.

Sind die Strafen für Bußgeldstellen bindend oder gibt es Spielraum?

Der Bußgeldkatalog beinhaltet festgelegte Bußgelder je nach Tatbestandsnummer. So können die zuständigen Bußgeldstellen die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen. Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog sind für sämtliche Bußgeldstellen bindend, wenn Sie den üblichen Schemata entsprechen.

Verwarnungsgelder und Bußgelder im Bußgeldkatalog

Bei geringfügigen Verstößen können Verwarnungen ausgesprochen und Verwarnungsgelder von 5 bis 55 Euro erhoben werden. Ab 60 Euro spricht man von Bußgeldern. Verwarnungen können auch ohne Verwarnungsgeld erfolgen.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Nicht nur die Strafen, sondern auch die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten sind einheitlich geregelt. Nach Feststellung einer Ordnungswidrigkeit versendet die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen an den Fahrer. Dieser enthält Angaben zur Tat und Beweismittel wie Blitzerfoto und bietet dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

In der Regel wird der Anhörungsbogen ohne Betrag versendet. Sollte die Bußgeldstelle den Fahrer nicht ermitteln können oder weicht der Fahrer auf dem Foto vom Halter ab, wird ein Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung versendet.

Hält die Behörde an der Anschuldigung fest und hat den korrekten Fahrer ermittelt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser kündigt die offizielle Strafe an inklusive der zusätzlichen Gebühren aus dem Bußgeldverfahren. Die Behörden haben je nach Fall 3 bis 6 Monate Zeit einen Bußgeldbescheid zuzustellen, sonst ist die Verjährung eingetreten.

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Punkte in Flensburg
In Deutschland werden alle Autofahrer, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen haben, die mindestens mit einem Punkt bestraft werden, in einer zentralen Verkehrssünderkartei registriert. Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet. Dort kann auch der aktuelle Punktestand abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht

In unserem Blog für Mobilität, Recht und Verkehr finden Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen im Straßenverkehr.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

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Quellen

[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15.1 Auflage
[2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 18.11.2024, Informationen zum Bußgeldkatalog