Bußgeldkatalog 2023 Bußgeldstellen Blitzer Bußgeldrechner Verkehrsblog Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog 2023

Im aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote gemäß Straßenverkehrsordnung. Jetzt online informieren.

Aktualisiert am 12.07.2023 von

Inhaltsverzeichnis des Bußgeldkatalogs


Bußgeldkatalog: Weitere Inhalte & Erklärungen

In unserem Bußgeldkatalog-Onlineverzeichnis finden Sie alle wichtigen Strafen, Bußgeldtabellen und Informationen aus dem offiziellen Bußgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Verstöße finden Sie in der Liste am Seitenanfang sortiert nach den Anfangsbuchstaben A-Z.

In unserer Suchleiste können Sie gezielt nach Ihren Vorhaben suchen und finden alle passenden Artikel zur gewünschten Suchanfrage. Außerdem finden Sie in unserem Blog Beiträge zu verschiedenen Themen aus dem Verkehrsrecht.

Verkehrsrecht: Neue Regeln 2023

23.06.2023: Die Bundesregierung plant noch 2023 eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Kommunen und Städte sollen mehr Spielraum bei der Einführung von Sonderfahrspuren und Tempo-30-Zonen erhalten. Außerdem soll die Genehmigung von Anwohnerparkplätzen erleichtert werden.

01.03.2023: Ab März benötigen Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller) ein neues Versicherungskennzeichen. Das bisherige grüne Kennzeichen muss durch das aktuelle schwarze Versicherungskennzeichen ersetzt werden.

23.02.2023: Die Nutzung von Blitzer-Apps ist jetzt auch für Beifahrer verboten. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem neuen Urteil klar. Zum Artikel: OLG-Urteil: Blitzer-App auch für Beifahrer tabu

12.02.2023: Im Bußgeldkatalog 2023 ändert sich im Vergleich zum Vorjahr wenig. Die erhöhten Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse und für Park- und Halteverstöße bleiben die großen Verschärfungen in der Bußgeldkatalogs-Verordnung.

Weitere Änderungen

Auch wenn die bisherigen Strafen für Ordnungswidrigkeiten aktuell bleiben, gibt es einige neue gesetzliche Regeln für Autofahrer, die es 2023 zu beachten gilt. Eine Übersicht:

  • Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2023 für Jahrgänge 1959 bis 1963
  • Zwei medizinische Masken im Verbandskasten
  • TÜV-Pflicht mit rosa Plakette
  • Umweltbonus für E-Autos ändert sich
  • Automatisiertes Fahren ist bis 130 km/h erlaubt

Eine genauere Erläuterung zu den geplanten Änderungen finden Sie in unserem Artikel Verkehrsrecht: Neue Regeln für Autofahrer in 2023.

Änderungen der Bußgeld-Novelle, 14. Auflage

Die jüngste Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) liegt bereits über ein Jahr zurück. Die Bußgeld-Novelle wurde am 19. Oktober 2021 verkündet und ist am 9. November 2021 offiziell in Kraft getreten. In einigen Bereichen wurden die Strafen teilweise verschärft.

Bußgeld teilweise stark erhöht

Bußgeld

Während die Strafen für das Telefonieren am Steuer bereits bei der Bußgeld-Novelle im Jahr 2017 erhöht wurden und E-Scooter 2019 an der Reihe waren, konzentrierte sich der Gesetzgeber diesmal vor allem auf die Bereiche Halten und Parken, das Bilden einer Rettungsgasse und Tempoverstöße. Die Verschärfungen im Überblick:

  • Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.
  • Für einen allgemeinen Halte- und Parkverstoß gilt ein Bußgeld von 25 €.
  • Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen wird mit einem Bußgeld von über 70 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  • Unerlaubtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf einer E-Ladestation wird mit einem Bußgeld von 55 € bestraft.
  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso hart bestraft wie das Nichtbilden einer Gasse für Einsatzfahrzeuge.
  • Auch das Auto-Posing ist im Bußgeldkatalog vertreten. Wer unnötig hin und her fährt und andere durch Lärm oder Abgase belästigt, kann mit einem Bußgeld bis 100 € bestraft werden.

Während das Bußgeld beim Falschparken teilweise sogar verdoppelt wurde, fiel die Erhöhung bei anderen Vergehen nicht so drastisch aus. Die umstrittenen Fahrverbote ab 21 km/h, die noch Bestandteil der letzten und nach drei Monaten für ungültig erklärten StVO-Novelle von April 2020 waren, wurden nicht übernommen.

Den aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in der 14. Auflage finden Sie auch auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes als Download.

Bußgeldkatalog von 2022 auch 2023 gültig?

Der Bußgeldkatalog 2022 bleibt in der aktuellen 14. Auflage auch 2023 gültig, d.h. die bisherigen Bußgelder, Punkte & Fahrverbote gelten weiter. Im Moment sind keine Vorschläge für eine neue Bußgeld-Novelle vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt. Und das ist nicht ungewöhnlich, denn der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr wird nicht jedes Jahr neu verabschiedet.

Ordnerstapel

Keine jährliche Aktualisierung

Beim Rückblick auf das letzte Jahrzehnt fällt auf, dass der Bußgeldkatalog in den Jahren 2014, 2015, 2017 und 2019 aktualisiert wurde. Da die letzten Änderungen am 09.11.2021 in Kraft getreten sind, sind neue Strafen frühestens Ende 2023 zu erwarten.

Denn bis ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet wird, muss dieser einige bürokratische Hürden nehmen. Und das kostet Zeit. Nach aktuellen Informationen aus dem Verkehrsministerium sind aber keine entscheidenden Änderungen bei Bußgelder, Punkten und Fahrverboten für das Jahr 2024 zu erwarten.

Wer gibt den Bußgeldkatalog heraus?

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie der Bußgeldkatalog offiziell bezeichnet wird, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben.

Der Name Tatbestandskatalog rührt daher, weil der Bußgeldkatalog die einzelnen Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beschreibt und auflistet. Jedes einzelne Vergehen enthält eine Tatbestandsnummer und eine Beschreibung nach Tatbestandsmerkmalen inklusive der dazugehörigen Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote.

Der Bußgeldkatalog ist unter anderem auf Basis dieser Gesetze & Verordnungen aufgebaut:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Einheitliche Strafen innerhalb von Deutschland

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde oder einen Rotlichtverstoß begangen hat, muss nicht befürchten, je nach Bundesland oder Stadt ein unterschiedliches Bußgeld zu bezahlen. Denn die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind innerhalb von Deutschland einheitlich geregelt.

Sind die Strafen für Bußgeldstellen bindend oder gibt es Spielraum?

Der Bußgeldkatalog beinhaltet exakte Bußgeld-Beträge je nach Tatbestandsnummer. So können die zuständigen Bußgeldstellen und Behörden die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen.

Würde es unterschiedliche Bewertungskriterien geben, die durch Verwaltungsbeamte einzuordnen sind, wären die Strafen einerseits in der Masse gar nicht bearbeitbar. Außerdem würden die Strafen auch aus Sicht der Beschuldigten nicht nachvollziehbar sein.

Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2023 sind für sämtliche Bußgeldstellen bindend, wenn Sie den üblichen Schemata entsprechen.

Weniger Bußgeld durch mildernde Umstände

Wenn der individuelle Fall stark vom Regelschema abweicht, haben die Bußgeldbehörden einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Vergehens. Lagen beispielsweise Notstandsgründe vor oder sind nicht alle Formvorschriften einwandfrei eingehalten worden, kann das Bußgeld reduziert oder das Verfahren ganz eingestellt werden.

Bußgeld bei Tateinheit

Liegen mehrere Verstöße innerhalb einer Tateinheit vor, zum Beispiel wenn jemand mit dem Handy am Steuer geblitzt wurde und gleichzeitig zu schnell gefahren ist, wird der Tatbestand mit der höchsten Strafe ausgewählt. Liegt das Bußgeld für die höhere Strafe oberhalb von 60 Euro, kann die Bußgeldstelle den angewendeten Regelsatz erhöhen.

Doppeltes Bußgeld bei Vorsatz

Wird eine Ordnungswidrigkeit im Abschnitt 1 des Bußgeldkataloges (Strafen für fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten) vorsätzlich begangen und beträgt das Bußgeld mehr als 60 Euro, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln (§ 3 Abs. 4a BKatV). Die Information ist auch an das KBA weiterzuleiten.

Informationen zu den Bundesländern

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bußgeldverfahren in den jeweiligen Bundesländern. Die Liste wird nach und nach ergänzt:

Geringfügige und schwere Ordnungswidrigkeiten

Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ist bundesweit einheitlich geregelt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen schweren und geringfügigen Verstößen im Straßenverkehr. Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit droht nur eine Geldbuße in Höhe von 5 € bis 55 €.

Verwarnungsgeld

Eine Bußgeld bis 55 € wird als Verwarnungsgeld bezeichnet. Wird dieses innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt, wird kein Bußgeldverfahren von den zuständigen Bußgeldstellen eröffnet. Das Angebot einer Verwarnung wird in der Regel bei geringen Geschwindigkeitsvergehen und Parkverstößen gemacht. Bezahlt der Beschuldigte nicht innerhalb der Frist, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Bußgeldverfahren

Bei schwerwiegenderen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro ein Bußgeldverfahren von den Bußgeldbehörden eröffnet, das auch mit Gebühren für den Bußgeldbescheid in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist. Je nach Tat kann die Strafe zusätzlich Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot beinhalten.

Der Ablauf

Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen erhalten die Betroffenen in der Regel einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle mit der Möglichkeit sich zum Tatvorwurf zu äußern. Halten die Bußgeldstellen an Ihrem Vorwurf fest, wird einige Wochen später ein Bußgeldbescheid versendet.

Der Punktekatalog vom Kraftfahrt-Bundesamt

Ein Bußgeldbescheid enthält die festgelegten Strafen für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Wird ein Vergehen mit Punkten in Flensburg bestraft, kann das im Bußgeldbescheid mitgeteilt werden. Dafür gibt es aber keine Verpflichtung seitens der Bußgeldbehörden.

Es ist auch möglich, dass ein Bußgeldbescheid nur die Bußgelder und Fahrverbote mitteilt und die Betroffenen ein separates Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten, das Ihnen mitteilt, ob ein oder mehrere Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen wurden.

Eine Übersicht der Vergehen für die es einen Punkt in Flensburg gibt, finden Sie hier: Punktekatalog: Für diese Vergehen droht ein Punkt in Flensburg

Einspruch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Gemäß § 67 Absatz 1 OWiG kann der Beschuldigte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Das ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich, nachdem der Bescheid von der Bußgeldstelle zugestellt wurde.

Sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das bedeutet, dass gegen die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote keine rechtlichen Schritte mehr eingelegt werden können.


Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 14. Auflage
[2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2022, Informationen zum Bußgeldkatalog