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Handy am Steuer: Bußgelder & Punkte 2023

Hier finden Sie die Strafen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Handy am Steuer und können prüfen, ob ein Einspruch möglich ist.

Aktualisiert am 12.06.2023 von

Der Handyverstoß zählt mit über 400.000 Vergehen pro Jahr zu einem der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr – Tendenz steigend. Dabei kommt es auch zu falschen Vorwürfen – denn die Rechtslage ist in manchen Fällen uneindeutig.

Handy am Steuer im Faktencheck

  • Wer als Autofahrer während der Fahrt ein elektronisches Gerät benutzt und es gleichzeitig in der Hand hält oder länger seinen Blick zuwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Handy am Steuer wird mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.
  • Wird durch die Ablenkung ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder ein Unfall verursacht, droht ein Fahrverbot.
  • Wer zu schnell gefahren ist und mit dem Handy geblitzt wird, dem droht in der Regel nur eine Strafe.
  • Die Beweislage ist oft unklar: Blitzerfotos oder Beobachtungen können fehlerhaft sein.
  • Eine Strafe kann durch einen Einspruch in bestimmten Fällen vermieden werden.

Neues zum Handyblitzer

  • Mit der Monocam wird ein neuer Handyblitzer in Rheinland-Pfalz eingeführt, der Handyverstöße per Videoüberwachung in Zukunft flächendeckend kontrollieren soll.
  • Laut Urteil vom 02.03.2023 bleiben die „Handyblitzer-Bußgeldbescheide“ vorerst gültig. Eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz ist allerdings geplant.
Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Aktuelle Studien zur Handynutzung

Eine Studie der Technischen Universität Braunschweig zeigt: gerade bei einer monotonen Strecke wie auf einer Autobahn scheint die Versuchung groß zu sein sich vom Smartphone ablenken zu lassen. Die Wissenschaftlicher beobachteten rund 2.000 Autofahrer auf der A2 und gewannen dabei interessante Erkenntnisse aus der Praxis.

Fast 14,6 Prozent der beobachteten Personen waren während der Fahrt mit anderen Dingen beschäftigt. Rund 200 Autofahrer, das sind immerhin 10 Prozent, hatten das Smartphone in der Hand. Mit 5,8 Prozent lag das Tippen auf dem Handy während der Fahrt als Einzelbeschäftigung vorne.

Handy am Steuer: Strafen 2023

Die Strafen für Handy am Steuer richten sich auch im Jahr 2023 nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Wer das Handy am Steuer regelwidrig benutzt, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 150 bzw. 200 Euro. Außerdem wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. In das Fahreignungsregister in Flensburg werden dann zwei Punkte eingetragen.

Aktuelle Strafen für Handy am Steuer
HandyverstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch möglich?
Handy beim Autofahren genutzt100 €1 Jetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
… mit Ge­fährdung150 €21 MonatJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
… mit Sachbe­schädigung200 €21 MonatJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Jetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Handy am Steuer in der Probezeit: A-Verstoß

Junge Autofahrer und frische Führerscheinbesitzer sollten während der Probezeit besonders aufpassen. Wer ein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer benutzt, muss neben der normalen Strafe noch mit weiteren Folgen rechnen.

Laut Bußgeldkatalog ist der Handyverstoß ein A-Verstoß. Das bedeutet eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar Pflicht. War dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit, können die Sanktionen sogar noch schärfer sein.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Handy am Steuer laut StVO

In Deutschland ist, wie in den meisten europäischen Ländern, die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt als Autofahrer verboten. Der § 23 Abs. 1a der deutschen Straßenverkehrsordnung besagt, dass es normalerweise nicht erlaubt ist, das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu nutzen.

Dies gilt zum Beispiel für das Schreiben von Textnachrichten, das Lesen von Nachrichten, das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Auch eine längere Blickzuwendung zum elektronischen Gerät, wie beim Ansehen eines Videos, ist nicht erlaubt.

Liste elektronischer Geräte

Neben Handys und Smartphones dürfen viele andere elektronische Geräte vom Fahrzeugführer während des Fahrens nicht verwendet werden. Grundsätzlich gilt die Vorschrift der StVO für alle elektronischen Geräte, die der Information, Kommunikation und Organisation dienen, wie:

  • Computer,
  • Diktier- und Navigationsgeräte,
  • E-Book-Reader, Laptops,
  • iPods,
  • MP3-Player,
  • Notepads,
  • Touchscreens
  • TV-Geräte
  • Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille).
Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Die Ausnahmen: Wann das Handy im Auto erlaubt ist

In den meisten Fällen ist es erlaubt, das Handy mit einer Freisprecheinrichtung oder über die Sprachsteuerung zu nutzen.

Das bedeutet, dass Autofahrer zum Beispiel Bluetooth-Headsets, Freisprechanlagen im Auto oder Sprachsteuerungssysteme verwenden kannst, um Anrufe zu tätigen oder entgegenzunehmen, Nachrichten vorzulesen oder Sprachbefehle zu geben, ohne das Handy in die Hand nehmen zu müssen.

Die Ausnahmen nach §23 Abs. 1b StVO in der Übersicht:

  • Nutzung elektronischer Geräte bei ausgeschaltetem Motor. Vorsicht: die Start-Stopp-Automatik an der Ampel zählt dazu aber nicht.
  • Telefonieren mit Headset oder Freisprechanlage ist erlaubt.
  • wenn nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird und dafür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.
  • kurze Benutzung des Geräts in einer Halterung, wenn dafür nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erforderlich ist.

Aktuelle Urteile

Es gibt bereits zahlreiche Urteile, die sich mit der Rechtsauslegung der StVO für den Handyverstoß befassen. In welchen Fällen die Kläger den Bußgeldbescheid erfolgreich abwenden konnten, lesen Sie in unserem Artikel über aktuelle Urteile zum Handyverstoß.

Mit Handy am Steuer geblitzt?

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde, dem droht nur in bestimmten Fällen ein höheres Bußgeld.

Die beiden Verstöße werden nicht separat, sondern als Tateinheit bewertet, da sie zur gleichen Zeit begangen wurden. Der Bußgeldkatalog sieht für zu schnelles Fahren und einen Handyverstoß also grundsätzlich keine Doppelstrafung vor.

Bei Ordnungswidrigkeiten, die zur gleichen Zeit begangen werden, kann der Gesetzgeber eine Nebenstrafe erwirken. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Geblitzt mit Handy in der Hand und zu schnell gefahren?

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Von der Polizei mit Handy im Auto beobachtet?

Immer häufiger werden Handyverstöße auch von der Polizei direkt kontrolliert. Wenn die Beamten einen Autofahrer auf frischer Tat mit dem Handy am Steuer ertappen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Als Beweismittel dienen die Zeugenaussagen der Beamten, die in der Bußgeldakte vermerkt werden.

Reicht eine Beobachtung als Beweis aus?

Grundsätzlich reichen die Aussagen der Polizeibeamten als Beweis aus, um einen Bußgeldbescheid ordnungsgemäß auszustellen. Da kein Blitzerfoto als Beweismittel existiert, müssen die Beamten Ihre Beobachtungen allerdings sehr genau und detailliert festhalten.

Einspruch prüfen

Sie haben ein Behördenschreiben mit dem Vorwurf Handy am Steuer erhalten? Dann kann es sich lohnen herauszufinden, ob Sie mit einem Einspruch eine drohende Strafe abwenden können.

Denn nicht jede Blickzuwendung und jeder Griff zum Smartphone ist auch strafbar. Schließlich müssen die Bußgeldbehörden nachweisen, dass Sie das elektronische Gerät auch gleichzeitig benutzt haben. Und das ist oftmals schwer nachzuweisen.

Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann ist es wichtig, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, um keine Frist zu versäumen. Doch es macht Sinn, sich bereits vorher rechtliche Hilfe zu suchen.

Betroffene können bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder direkt nach einer Polizeikontrolle aktiv werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall können Sie in unserem Blitzer-Check erhalten.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft
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