Aktualisiert am 21.03.2024 von

Handy am Steuer: Diese Bußgelder & Punkte drohen 2024

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog für die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer und können sich über einen möglichen Einspruch informieren.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

1. Handy am Steuer: Strafen 2024

Die Strafen für Handy am Steuer richten sich auch im Jahr 2024 nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Wer das Handy am Steuer regelwidrig benutzt, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Die aktuellen Infos und Bußgeldtabellen auf einen Blick:

  • Als Fahrer das Handy oder Smartphone in der Hand oder am Ohr halten und gleichzeitig telefonieren oder whatsappen ist verboten.
  • Wer zu schnell fährt und mit dem Handy geblitzt wird, dem droht oft nur eine Strafe.
  • Handy am Steuer ist manchmal nicht eindeutig nachzuweisen.
  • Autofahrer können gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Bußgeldkatalog 2024 Handy am Steuer
HandyverstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch sinnvoll?
Handy beim Autofahren genutzt100 €1 Kostenlos prüfen
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… mit Ge­fährdung150 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Sachbe­schädigung200 €21 MonatKostenlos prüfen
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Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Kostenlos prüfen
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Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

2. Handy am Steuer in der Probezeit: A-Verstoß

Junge Autofahrer und frische Führerscheinbesitzer sollten während der Probezeit besonders aufpassen. Wer ein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer benutzt, muss neben der normalen Strafe noch mit weiteren Folgen rechnen.

Laut Bußgeldkatalog ist der Handyverstoß ein A-Verstoß. Das bedeutet eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar Pflicht. War dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit, können die Sanktionen sogar noch schärfer sein.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

3. Die Regeln laut StVO

In Deutschland ist, wie in den meisten europäischen Ländern, die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt als Autofahrer verboten.

§ 23 Abs. 1a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass die Nutzung eines Handys oder Smartphones am Steuer – sei es zum Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder zum Schreiben von Nachrichten nicht erlaubt ist. Jährlich werden etwa 400.000 Bußgeldverfahren wegen Handyverstößen eingeleitet.

Neben Handys und Smartphones dürfen viele andere elektronische Geräte vom Fahrzeugführer während des Fahrens nicht verwendet werden. Grundsätzlich gilt die Vorschrift der StVO für alle elektronischen Geräte, die der Information, Kommunikation und Organisation dienen, wie:

Computer, Diktier- und Navigationsgeräte, Touchscreens, Smartwatches und Virtual-Reality-Brillen. Auch eine längere Blickzuwendung zum elektronischen Gerät, wie beim Ansehen eines Videos, ist nicht erlaubt.

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Die Ausnahmen: Wann das Handy im Auto erlaubt ist

In den meisten Fällen ist es erlaubt, das Handy mit einer Freisprecheinrichtung oder über die Sprachsteuerung zu nutzen. Die Ausnahmen nach §23 Abs. 1b StVO in der Übersicht:

  • Nutzung elektronischer Geräte bei ausgeschaltetem Motor. Vorsicht: die Start-Stopp-Automatik an der Ampel zählt dazu aber nicht.
  • Telefonieren mit Headset oder Freisprechanlage ist erlaubt.
  • wenn nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird und dafür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.
  • kurze Benutzung des Geräts in einer Halterung, wenn dafür nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erforderlich ist.

Aktuelle Urteile

Es gibt bereits zahlreiche Urteile, die sich mit der Rechtsauslegung der StVO für den Handyverstoß befassen. In welchen Fällen die Kläger den Bußgeldbescheid erfolgreich abwenden konnten, lesen Sie in unserem Artikel über aktuelle Urteile zum Handyverstoß.

4. Mit Handy am Steuer geblitzt?

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde, dem droht nur in bestimmten Fällen ein höheres Bußgeld.

Die beiden Verstöße werden nicht separat, sondern als Tateinheit bewertet, da sie zur gleichen Zeit begangen wurden. Der Bußgeldkatalog sieht für zu schnelles Fahren und einen Handyverstoß also grundsätzlich keine Doppelstrafung vor.

Bei Ordnungswidrigkeiten, die zur gleichen Zeit begangen werden, kann der Gesetzgeber eine Nebenstrafe erwirken. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Geblitzt mit Handy in der Hand und zu schnell gefahren?

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

5. Von der Polizei mit Handy im Auto beobachtet?

Immer häufiger werden Handyverstöße auch von der Polizei direkt kontrolliert. Wenn die Beamten einen Autofahrer auf frischer Tat mit dem Handy am Steuer ertappen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Als Beweismittel dienen die Zeugenaussagen der Beamten, die in der Bußgeldakte vermerkt werden.

Reicht eine Beobachtung als Beweis aus?

Grundsätzlich reichen die Aussagen der Polizeibeamten als Beweis aus, um einen Bußgeldbescheid ordnungsgemäß auszustellen. Da kein Blitzerfoto als Beweismittel existiert, müssen die Beamten Ihre Beobachtungen allerdings sehr genau und detailliert festhalten.

6. Einführung des Handyblitzers „Monocam“

Mit der Monocam wird ein neuer Handyblitzer in Rheinland-Pfalz eingeführt, der Handyverstöße per Videoüberwachung in Zukunft flächendeckend kontrollieren soll. Bisher gab es einen Testdurchlauf, der laut Behörden sehr erfolgreich gewesen sein soll.

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken legten Betroffene gegen Bußgeldbescheide der Monocam Einspruch ein. Gemäß Urteil vom 02.03.2023 bleiben die „Handyblitzer-Bußgeldbescheide“ vorerst gültig. Die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird noch verhandelt. Im Jahr 2024 soll der Handyblitzer dann flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingeführt werden.

7. Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf Handy am Steuer erhalten? Dann ist es wichtig, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, um keine Frist zu versäumen. Doch es macht Sinn, sich bereits vorher rechtliche Hilfe zu suchen.

Betroffene können bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder direkt nach einer Polizeikontrolle aktiv werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall können Sie über unseren Blitzer-Check erhalten.

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