Abstand nicht eingehalten? Diese Bußgelder drohen 2023
Ein zu geringer Abstand kann mit einem Bußgeld, Punkten und sogar mit einem Fahrverbot bestraft werden. Die wichtigsten Infos zum Abstandsverstoß.
In unserem Beitrag erfahren Sie, wie der Mindestabstand laut StVO geregelt ist und welche Strafen laut Bußgeldkatalog drohen. Außerdem erläutern wir, welche Fehler bei Abstandsmessungen auftreten können und welche Erfolgschancen ein Einspruch hat.
Die wichtigsten Infos zum Abstandsverstoß
- Innerhalb einer Ortschaft gilt es 1 Sekunde Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht.
- Auf der Landstraße oder Autobahn ist ein Abstand von einem halben Tachowert gefordert.
- Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht müssen ab einem Tempo von 50 km/h bereits 50 Meter Mindestabstand einhalten. Grund ist der lange Bremsweg aufgrund des Gewichts.
- Ein Abstandsverstoß bei einem Tempo unter 80 km/h wird nur mit einem Bußgeld geahndet.
- Beträgt der Abstand weniger als 5/10 bei einer Geschwindigkeit zwischen 81 und 100 km/h wird ein Punkt ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen
- Bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h droht ab einem Abstand von weniger als 3/10 ein Fahrverbot von mindestens einem Monat
Wie wird ein Abstandsverstoß laut Bußgeldkatalog bestraft?
Ein Abstandsverstoß wird in Deutschland als Verkehrsordnungswidrigkeit behandelt und kann gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld, gegebenenfalls auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet werden.
Der Bußgeldkatalog sieht also unterschiedliche Strafen je nach eingehaltenem Sicherheitsabstand vor. Bei der Bestrafung kommt es entscheidend darauf an, wieviel Abstand im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wurde.
Tatbestandsmerkmale
Der Abstandsverstoß wird anhand von spezifischen Tatbestandsmerkmalen (Abstand nach Tachowert, Geschwindigkeit, Fahrzeugtyp) und Tatbestandsnummern definiert. Das ist notwendig, damit eine korrekte Zuordnung der Bußgelder, Punkte & Fahrverbote möglich und nachvollziehbar ist.
Abstand weniger als 5/10 vom halben Tachowert
Wenn Ihr Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen hat, drohen je nach Geschwindigkeit ein Bußgeld zwischen 35 und 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? | |
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bis 80 km/h | 35 Euro | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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81-100 km/h | 75 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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101-130 km/h | 75 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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> 130 km/h | 100 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Im Bußgeldbescheid würde ein Abstandsverstoß von weniger als 5/10 bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wie folgt beschrieben:
- Tatbestandsnummer: 104600
- Gemessene Geschwindigkeit: 100 km/h
- Erforderlicher Abstand: 50 Meter
- Gemessener Abstand: 40 Meter
- Abstand nach Toleranzabzug (VKS 3.0, 15% Toleranz auf 0,8 Sekunden): 43,33 m
- Tatbestandsmerkmal: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit 100 km/h den erforderlichen Abstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 43,33 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
- BKat-Nummer: 12.5.1
- Strafe: Bußgeld 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg, A-Verstoß (in Probezeit)
Abstand weniger als 4/10 vom halben Tachowert
Bei einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld zwischen 35 und 180 Euro und ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 80 km/h ein Punkt in Flensburg.
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? | |
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bis 80 km/h | 35 Euro | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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81-100 km/h | 100 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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101-130 km/h | 100 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
> Jetzt prüfen
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> 130 km/h | 180 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Abstand weniger als 3/10 vom halben Tachowert
Das Bußgeld für einen Abstandsverstoß mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes liegt zwischen 35 und 240 Euro. Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen Tempo 80 km/h und 100 km/h weniger als 3/10, muss ein Bußgeld von 160 Euro bezahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Fährt ein Autofahrer zwischen 100 km/h und 130 km/h und reduziert den Mindestabstand zum Vordermann auf 3/10 des Tachowertes, riskiert dieser zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? | |
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bis 80 km/h | 35 Euro | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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81-100 km/h | 160 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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101-130 km/h | 160 Euro | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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> 130 km/h | 240 Euro | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Abstand weniger als 2/10 vom halben Tachowert
Wird der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes eingehalten, drohen ein Bußgeld zwischen 35 und 320 Euro. Ab einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h gibt es einen Punkt, über 100 km/h zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten.
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? | |
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bis 80 km/h | 35 Euro | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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81-100 km/h | 240 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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101-130 km/h | 240 Euro | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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> 130 km/h | 320 Euro | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Abstand weniger als 1/10 vom halben Tachowert
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? | |
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bis 80 km/h | 35 Euro | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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81-100 km/h | 320 Euro | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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101-130 km/h | 320 Euro | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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> 130 km/h | 400 Euro | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Wie ist der Mindestabstand laut StVO geregelt?
Jeder siebte Unfall in Deutschland wird durch zu geringen Abstand verursacht. Der § 4 StVO sieht vor einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, so dass Sie bei einer Gefahrenbremsung noch rechtzeitig reagieren und bremsen können.
Innerorts Sekunden zählen
Für den geeigneten Abstand innerorts beträgt der Mindestabstand innerhalb geschlossener Ortschaften: die Strecke, die das Fahrzeug innerhalb von einer einer Sekunde zurücklegt. Beispielsweise sind das bei 50 km/h 15 m pro Sekunde.
Faustformel halber Tacho gilt außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die StVO einen Mindestabstand von 2 Sekunden vor. Das entspricht dem halben Tachowert.
Bei einer Abstandsmessung geblitzt worden?
Die Polizei setzt mehrere Verfahren ein, um Abstandsverstöße festzustellen. Dabei können die Beamten auf präzise technische Hilfsmittel zurückgreifen. So kann die Polizei aus dem Auto heraus mit Hilfe von mobilen Laserpistolen die Geschwindigkeit und den Abstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge messen.
Ein beliebtes Verfahren ist die Abstandsmessung von Autobahnbrücken. Mit speziellen Kameras kann der Verkehr über mehrere hundert Meter hinweg beobachtet und natürliche von unnatürlichen Bremsmanövern unterschieden werden.
Nicht selten werden Abstandsmessungen vor Baustellen oder vor einem Tempolimit durchgeführt und auch Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Fehler bei Abstandsmessungen
Bei den verschiedenen Messverfahren können eine Reihe von Fehlern auftreten:
- Abstandsblitzer falsch aufgestellt
- Fehlender Eichschein
- Ungeschultes Personal
- Falsche Fahrzeug-Zuordnung von Videoaufnahmen
- Ausreichende lange Messstrecke
Abstand nicht eingehalten? Wann ein Einspruch Sinn macht
Sie sind bei einer Abstandskontrolle geblitzt worden? Dann erhalten Sie wenige Wochen nach dem Vergehen einen Anhörungsbogen von der zuständigen Bußgeldstelle. Jetzt können Sie zu dem Vorwurf eine Stellungnahme abgeben und auf Fehler hinweisen.
Haben Sie Zweifel an der Abstandsmessung oder hat der Vordermann überraschend gebremst oder die Spur gewechselt? Dann sollten Sie einen Einspruch prüfen.
In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Abstandsmessung erhalten. Erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht können nach kurzer Schilderung Ihres Falls bereits einschätzen, wie hoch Ihre Erfolgschancen sind, die Strafe für einen Abstandsverstoß abzuwenden.