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Bußgeldkatalog Abstandsverstoß: Diese Strafen drohen 2023

Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte & Fahrverbot bei zu niedrigem Sicherheitsabstand. Ist ein Einspruch gegen die Abstandsmessung möglich?

Aktualisiert am 21.07.2023 von

Abstandsverstoß: Faktencheck

  • Ein Abstandsverstoß wird nach dem Bußgeldkatalog bestraft und ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Die Höhe der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab.
  • Bei Abstandsmessungen werden Videokontrollsysteme, wie das VKS 3.0 & 4.5 eingesetzt.
  • Ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung kann aufgrund von Messfehlern erfolgreich sein.
Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Wie wird ein Abstandsverstoß laut Bußgeldkatalog bestraft?

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldtabellen aus dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog sortiert nach dem Abstandsvergehen im Verhältnis zum halben Tachowert.

Abstand weniger als 5/10 vom halben Tachowert

Wenn Ihr Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen hat, drohen je nach Geschwindigkeit ein Bußgeld zwischen 35 und 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Bußgeldkatalog: Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts
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Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h müssten Sie also weniger als 25 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten haben. Berücksichtigt wird hier noch ein Toleranzabzug, der je nach eingesetztem Messgerät variieren kann.

Insbesondere bei einem Mindestabstand der knapp weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt, können bereits leichte Messfehler oder eine größere Messtoleranz dazu führen, dass kein Abstandsverstoß vorliegt. Experten empfehlen, die Abstandsmessung auf Fehler prüfen zu lassen.

Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Abstand weniger als 4/10 vom halben Tachowert

Bei einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld zwischen 35 und 180 Euro. Ab einem Tempo von 80 km/h wird ein Punkt in Flensburg in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Bußgeldkatalog: Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts
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Abstand weniger als 3/10 vom halben Tachowert

Das Bußgeld für einen Abstandsverstoß mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes liegt zwischen 35 und 240 Euro. Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen Tempo 80 km/h und 100 km/h weniger als 3/10, muss ein Bußgeld von 160 Euro bezahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Fährt ein Autofahrer zwischen 100 km/h und 130 km/h und reduziert den Mindestabstand zum Vordermann auf 3/10 des Tachowertes, riskiert dieser zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Bußgeldkatalog: Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts
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Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Abstand weniger als 2/10 vom halben Tachowert

Wird der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes eingehalten, drohen ein Bußgeld zwischen 35 und 320 Euro. Ab einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h gibt es einen Punkt, über 100 km/h zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Bußgeldkatalog: Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerts
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Abstand weniger als 1/10 vom halben Tachowert

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Bußgeldbescheid wegen zu geringen Abstands erhalten?

Der Abstandsverstoß wird anhand von spezifischen Tatbestandsmerkmalen (Abstand nach Tachowert, Geschwindigkeit, Fahrzeugtyp) und Tatbestandsnummern definiert. Das ist notwendig, damit eine korrekte Zuordnung der Bußgelder, Punkte & Fahrverbote möglich und nachvollziehbar ist.

Im Bußgeldbescheid würde ein Abstandsverstoß von weniger als 5/10 bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wie folgt berechnet:

  • Tatbestandsnummer: 104600
  • Beweismittel: VKS Kontrollsystem 3.0
  • Gemessene Geschwindigkeit: 100 km/h
  • Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 25 Meter
  • Gemessener Abstand: 20 Meter
  • Abstand nach Toleranzabzug (VKS 3.0, 15% Toleranz auf 0,8 Sekunden): 22,00 m
  • Tatbestandsmerkmal: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit 100 km/h den erforderlichen Abstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
  • BKat-Nummer: 12.5.1
  • Strafe: Bußgeld 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg, A-Verstoß (in Probezeit)
Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Wie ist der Mindestabstand laut StVO geregelt?

Jeder siebte Unfall in Deutschland wird durch zu geringen Abstand verursacht. Der § 4 StVO sieht vor einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, so dass Sie bei einer Gefahrenbremsung noch rechtzeitig reagieren und bremsen können.

  • Innerhalb einer Ortschaft gilt es 1 Sekunde Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht.
  • Auf der Landstraße oder Autobahn ist ein Abstand von einem halben Tachowert gefordert. Als Orientierung dienen die Leitpfosten mit einem Abstand von 50 Metern.
  • Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht müssen ab einem Tempo von 50 km/h bereits 50 Meter Abstand einhalten.

Bei einer Abstandsmessung geblitzt worden?

Die Polizei setzt mehrere Verfahren ein, um Abstandsverstöße festzustellen. Dabei können die Beamten auf präzise technische Hilfsmittel zurückgreifen. So kann die Polizei aus dem Auto heraus mit Hilfe von mobilen Laserpistolen die Geschwindigkeit und den Abstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge messen.

Ein beliebtes Verfahren ist die Abstandsmessung von Autobahnbrücken. Mit speziellen Kameras kann der Verkehr über mehrere hundert Meter hinweg beobachtet und natürliche von unnatürlichen Bremsmanövern unterschieden werden. Doch selbst das moderne Videokontrollsystem VKS 4.5 ist nicht frei von Messfehlern.

Nicht selten werden Abstandsmessungen vor Baustellen oder vor einem Tempolimit durchgeführt und auch Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

Fehler bei Abstandsmessungen

Bei den verschiedenen Messverfahren können eine Reihe von Fehlern auftreten:

  • Abstandsblitzer im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt
  • Falsche Fahrzeug-Zuordnung von Videoaufnahmen
  • Die Messstrecke ist zu kurz
  • Messtoleranzwerte sind zu niedrig angesetzt
  • Abstand wird zu kurz gemessen
Messfehler oder Fremdverschulden?
Liegen Messfehler vor oder ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst stark ab oder ein Auto wechselt überraschend die Fahrspur? Dann haben Sie gute Chancen die drohende Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.

Einspruch prüfen

Sie sind bei einer Abstandskontrolle geblitzt oder per Videokamera gefilmt worden? Dann erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen und kurz darauf einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Bußgeldstelle.

Wenn Sie ein Behördenschreiben erhalten haben, empfehlen Experten den Vorwurf auf Messfehler überprüfen lassen und die Chancen für einen Einspruch prüfen. Denn laut einer Studie sind bis 56% der Bußgeldverfahren fehlerhaft.

In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Abstandsmessung erhalten. Erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht können nach kurzer Schilderung Ihres Falls bereits einschätzen, wie hoch Ihre Erfolgschancen sind, die Strafe für einen Abstandsverstoß abzuwenden.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 14. Auflage.
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.04.2020, Aktuelle Fassung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 4 Abstand
[3]
TÜV Nord, 28.11.2022, Sicherheitsabstand
Kommentare

Es wurden bisher 2 Kommentare zu diesem Thema abgegeben.

Frank am 20.07.2023
das Beispiel stimmt nicht.

wenn das Bußgeld bei 5/10 vom HALBEN Tachowert anfängt, dann sind bei 100km/h ein halber Tacho 50m und 5/10 25m. 40m ist meines Wissens etwas mehr als 25m ?
oder 0,8x halber Tacho
Bussgeldportal.de antwortete am 21.07.2023
Hallo Frank,

vielen Dank für Deinen Kommentar. Wir haben im Bußgeldkatalog vom Kraftfahrtbundesamt nochmal nachgesehen und die Abstands-Berechnung auch in anderen Quellen geprüft. Tatsächlich kursieren hierzu auch einige nicht korrekte Beispiele im Internet. Bei einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei Tempo 100, wie von Dir korrekt berechnet, ergibt das einen Wert etwas unter 25 Meter. Wir haben die Berechnung angepasst.

Anbei die gültige Formulierung aus dem Bußgeldkatalog als Bestätigung:

104601 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (81 - 100 km/h) A - 1 100,00
den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m und damit weniger als
4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten
berücksichtigt.
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.5.2 BKat, Tab.: 704000

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