Aktualisiert am 26.03.2024 von

Rote Ampel überfahren: Die aktuellen Bußgelder 2024

Der neue Bußgeldkatalog für das Überfahren einer roten Ampel mit den Bußgeldern für einen Rotlichtverstoß als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

1. Bußgeldkatalog rote Ampel 2024: Die Strafen auf einen Blick

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine der wichtigsten Vorschriften ist die Beachtung von Lichtsignalanlagen, besser bekannt als Ampeln.

Nicht jeder nimmt es jedoch mit diesen Regeln so genau, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Der Bußgeldkatalog legt für solche Fälle die Strafen fest. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Rotlichtverstößen und die entsprechenden Sanktionen.

Das Überfahren einer roten Ampel wird wie je nach Dauer der Rotphase mit einem Bußgeld, Punkten und mit einem Fahrverbot bestraft. In unserer Übersicht finden Sie eine Übersicht der häufigsten Strafen aus dem Bußgeldkatalog für einen Rotlichtverstoß.

Bußgeldkatalog 2024 Rotlichtverstoß
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch sinnvoll?
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde)90 €1Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Unfall240 €21 MonatKostenlos prüfen
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Quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß (Rotzeit > 1 Sekunde)200 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Gefährdung320 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
… mit Unfall360 €21 MonatKostenlos prüfen
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde)60 €Kostenlos prüfen
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde)100 €Kostenlos prüfen
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2. Leichte Rotlichtvergehen von Fußgängern und Autofahrern

  • Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit Gelblicht: 15 € Strafe. Dieser Verstoß tritt auf, wenn das Rotlicht zusammen mit dem Gelblicht ignoriert wird.
  • Missachtung des Gelblichts: Bei möglicher gefahrloser Bremsung beträgt die Strafe 10 €. Das bedeutet, dass bei ausreichendem Abstand und Zeit zum Anhalten das Gelblicht nicht missachtet werden sollte.
  • Rotlichtmissachtung als Fußgänger: Eine geringe Strafe von 5 € wird verhängt, wenn Fußgänger bei Rotlicht die Straße überqueren. Bei Unfallfolge steigt die Strafe auf 10 €.

3. Einfacher Rotlichtverstoß

Beim Überfahren einer roten Ampel hängt das Strafmaß entscheidend davon ab, wie lange die Ampel bis zur Einfahrt in den Schutzbereich der Kreuzung auf rot stand. Dabei kann ein Unterschied von 0,1 Sekunden in manchen Fällen entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgeprochen wird oder nicht.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang auf Rot stand, während ein Autofahrer in den Bereich der Kreuzung eingefahren ist. Das hat ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.

Fallbeispiel: Rotzeit von 0,1 Sekunden

  • Tatbestandsmerkmal: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“
  • Tatbestandsnummer: 137600
  • Vorwerfbare Rotzeit: 0,1 Sekunden
  • Bkat-Nummer: 132
  • Bußgeld: 90 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt
  • Fahranfänger in der Probezeit: A-Verstoß
  • Rechtsvorschriften: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Tipp: Knappe Rotzeit überprüfen
Eine Rotlichtüberwachung ist komplex und anfällig für Fehler. Schon leichte Abweichungen von 0,1-0,5 Sekunden können die Strafe reduzieren oder aus einem Rotlichtverstoß einen Haltelinienverstoß machen. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Rotlichtmessung erhalten.

4. Qualifizierter Rotlichtverstoß

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der Ampel schon länger als 1 Sekunde gedauert hat als der Autofahrer in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren oder zum Halten gekommen ist. Das Vergehen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Fallbeispiel: Rotzeit 1,3 Sekunden

  • Tatbestandsmerkmal: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.“
  • Tatbestandsnummer: 137618
  • Vorwerfbare Rotzeit: 1,3 Sekunden
  • Bkat-Nummer: 132.3
  • Bußgeld: 200 Euro
  • Punkte in Flensburg: 2 Punkte
  • Fahrverbot: 1 Monat
  • Fahranfänger in der Probezeit: A-Verstoß
  • Rechtsvorschriften: (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat)
Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

5. Rotlichtverstoß: Grüner Pfeil, Fahrradfahrer

  • Rotlichtmissachtung als Radfahrer: Die Strafe beträgt 60 € und einen Punkt. Bei Gefährdung anderer steigt die Strafe auf 100 €, bei Unfallfolge auf 120 €.
  • Abbiegen bei Rotlicht und Grünem Pfeil ohne Anhalten: Dies zieht eine Strafe von 70 € und einen Punkt nach sich. Bei Gefährdung oder Unfallfolge erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

6. Rotlichtverstoß in Abgrenzung zum Haltelinienverstoß (10 Euro Bußgeld)

Ein Haltelinienverstoß ist bei der Rotlichtmessung oft nicht leicht von einem Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Insbesondere wenn die Dauer der Rotlichtüberschreitung sehr knapp ist. Die Haltelinie befindet sich in der Regel einige Meter vor dem Einfahrtsbereich der Kreuzung.

Ein Haltelinienverstoß liegt dann vor, wenn die Haltelinie überfahren, das Fahrzeug aber noch vor dem Schutzbereich der Kreuzung zum Stehen gekommen ist. Ein Haltelinienverstoß ohne Gefährdung oder Unfallverursachung wird lediglich mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft.

Was versteht die StVO unter einer Haltelinie?
Die Haltelinie ist als Zeichen 294 in der Anlage 2 zu § 41 StVO geregelt. Fahrzeuge müssen an der Haltelinie anhalten, wenn diese vor einer Ampel, einem Stoppschild oder einer Schranke angebracht ist.

7. Ampelblitzer: Anforderungen & Messfehler

Angeblich bei rot über die Ampel gefahren und geblitzt worden? Viele Autofahrer fragen sich nach Ankunft des ersten Behördenschreibens, ob der Vorwurf wirklich gerechtfertigt ist.

Zum Beispiel könnte das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich vor der Kreuzung gebremst haben, so dass ein abrupter Bremsvorgang unvermeidbar war und die Ampel in der Zwischenzeit auf rot gesprungen ist. Denn bei Blitzermessungen an einer roten Ampel gibt es mehrere Fehlerquellen:

Diese Fehler können auftreten:

  • Blitzer löst aus, aber Fahrzeug fährt nicht in den Schutzbereich der Kreuzung
  • Ungenauigkeiten bei der Rückrechnung der Rotzeit
  • Blitzermessung hat beim vorausfahrenden Fahrzeug ausgelöst, z.B. bei einem plötzlichen Bremsvorgang.
  • Die Gelblichtphase der Ampel ist kürzer als die gesetzlichen Vorschriften
  • Der Blitzer wurde nicht ordnungsgemäß eingestellt und geeicht
  • Das Blitzerfoto ist ungenau oder außerhalb des gültigen Messbereichs

Aufgrund der Komplexität des Messverfahrens müssen Rotlichtblitzer genau eingestellt und geeicht sein. Ist das nicht der Fall kann es vorkommen, dass ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, der Beschuldigte aber nur einen Haltelinienverstoß begangen hat.

Vorschriften an die Länge der Gelbphase

Es gibt mehrere Vorschriften, wie eine Lichtzeichenanlage ordnungsgemäß eingestellt sein muss. Beispielsweise gibt es Anforderungen an die Länge der Gelbphase einer Ampel. Bleibt die Ampel bei einem Tempolimit von 70 weniger als 5 Sekunden auf Gelb und man wird beschuldigt einen Rotlichtverstoß begangen zu haben, kann das ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.

Länge der Gelbphase an einer Ampel
Zulässige HöchstgeschwindigkeitLänge der Gelbphase
bei 50 km/h3 Sekunden
bei 60 km/h4 Sekunden
bei 70 km/h5 Sekunden
über 70 km/hKeine Einrichtung von Lichtzeichenanlagen
Quelle: Die Bundesregierung, 08.11.2021, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

Bei einem Fehler zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß sind die Folgen noch drastischer. Bereits ein Messunterschied von 0,1 Sekunden kann darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird oder nicht.

In unserem Artikel über die Rotzeit können sich Betroffene über die verschiedenen Überschreitungen in 0,1 Sekundenschritten und ihre Auswirkung auf die Strafe genauer informieren.

8. Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes

Das Überfahren einer roten Ampel wird als das Missachten von Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen in der Straßenverkehrsordnung bezeichnet. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß erhalten, teilt Ihnen die zuständige Bußgeldstelle die Informationen zum Tatvorwurf inklusive der drohenden Strafe mit.

Im Bußgeldbescheid ist genau dargelegt, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Als Beweismittel werden die gemessene Rotzeit, Blitzerfotos und häufig sogar das exakte Blitzermodell angegeben.

Nach Zustellung des Bußgeldbescheides haben Betroffene die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig und die Strafe ist nicht mehr anfechtbar.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

9. Rote Ampel überfahren: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Sie überlegen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einzulegen? Dann müssen Sie nicht auf den Bußgeldbescheid warten, um tätig zu werden. Eine unverbindliche Prüfung lohnt sich bereits nach Erhalt des ersten Schreibens von der Bußgeldstelle, insbesondere wenn Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen:

  • Sie bekommen als Fahrzeughalter Post, sind aber nicht gefahren
  • Das Blitzerfoto ist verschwommen oder es sind zwei Autos abgebildet
  • Sie haben das Gefühl noch bei Gelb über die Ampel gefahren zu sein
  • Sie haben den Eindruck die Gelbphase wäre sehr kurz gewesen
  • Die vorgeworfene Rotzeit ist knapp an der Grenze zum Haltelinienverstoß (0,1-0,5 Sekunden)
  • Die vorgeworfene Rotzeit ist über der Grenze zum einfachen Rotlichtverstoß (1,1-1,5 Sekunden)

Über den Blitzer-Check von Bussgeldportal.de können Sie Ihre Blitzermessung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen und eine Ersteinschätzung erhalten, ob sich ein Einspruch lohnt.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt , 01.09.2023, Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - Kraftfahrzeuge
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