Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?
Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Je nach Rotzeit drohen Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot - wenn kein Einspruch erfolgreich ist.
In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Strafen beim Überfahren einer roten Ampel laut Bußgeldkatalog 2023 drohen. Außerdem finden Sie weitere Informationen über mögliche Messfehler bei Rotlichtblitzern und Ihre Möglichkeit Einspruch einzulegen.
Welche Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß?
Das Überfahren einer roten Ampel wird je nach Vergehen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft. In unserer Übersicht finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog für einen Rotlichtverstoß nach § 132 BKat (Bußgeldkatalogs-Nummer) und § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Übersicht:
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
---|---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß | 90 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… andere dadurch gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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| ||||
… Unfall verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… andere dadurch gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… Unfall verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Mit Fahrrad/E-Scooter rote Ampel missachtet | 60 € | – | – | Jetzt prüfen |
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…mit Gefährdung | 100 € | – | – | Jetzt prüfen |
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…mit Sachbeschädigung | 120 € | – | – | Jetzt prüfen |
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Einfacher Rotlichtverstoß
Beim Überfahren einer roten Ampel hängt das Strafmaß entscheidend davon ab, wie lange die Ampel bis zur Einfahrt in den Schutzbereich der Kreuzung auf rot stand. Dabei kann ein Unterschied von 0,1 Sekunden in manchen Fällen entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgeprochen wird oder nicht.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang auf Rot stand, während ein Autofahrer in den Bereich der Kreuzung eingefahren ist. Das hat ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.
Beispiel: Rotzeit von 0,1 Sekunden
Ein Fahrer eines PKWs fährt bei Tempo 50 auf eine Ampel zu. Die Ampel hat bereits auf gelb geschaltet. Kurz vor Erreichen der Haltelinie springt die Ampel auf rot – der Autofahrer tritt auf die Bremse. Die Reaktion kommt aber zu spät. Das Auto kommt erst innerhalb der Kreuzung zum Stehen. Einige Wochen später erhält der Fahrer einen Bußgeldbescheid mit folgendem Tatvorwurf:
- Tatbestandsmerkmal: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“
- Tatbestandsnummer: 137600
- Vorwerfbare Rotzeit: 0,1 Sekunden
- Bkat-Nummer: 132
- Bußgeld: 90 Euro
- Punkte in Flensburg: 1 Punkt
- Fahranfänger in der Probezeit: A-Verstoß
Die Strafe hätte noch höher ausfallen können: Sind andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe oder müssen Ihnen sogar ausweichen, wird das als Rotlichtverstoß mit Gefährdung gewertet. Das Bußgeld erhöht sich dann auf 200 €. Außerdem wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der Ampel schon länger als 1 Sekunde gedauert hat als der Autofahrer in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren oder zum Halten gekommen ist. Das Vergehen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.
Beispiel: Ein Autofahrer fährt bei Tempo 30 auf eine Ampel zu, die gerade auf rot geschaltet hat. Weil der Fahrer abgelenkt ist, überfahrt er die Haltelinie und überquert die Kreuzung. Dabei hat der Verkehrssünder Glück, denn gerade sind keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe. Der Bußgeldbescheid kann in der Praxis folgendermaßen aussehen:
- Tatbestandsmerkmal: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.“
- Tatbestandsnummer: 137618
- Vorwerfbare Rotzeit: 1,3 Sekunden
- Bkat-Nummer: 132.3
- Bußgeld: 200 Euro
- Punkte in Flensburg: 2 Punkte
- Fahrverbot: 1 Monat
- Fahranfänger in der Probezeit: A-Verstoß
Gefährdet der Rotlichtsünder andere Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger oder verursacht sogar einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld bis auf 360 €. Je nach Schwere der Tat sind bei Gefährdung und Unfallverursachung nach § 315c StGB eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe möglich.
Die Ampelschaltung gemäß Paragraph 37 Absatz 2 StVO
An Kreuzungen signalisieren Wechsellichtzeichen durch die Farbfolge Grün-Gelb-Rot den Verkehrsteilnehmern, wie sie sich an einer Ampel zu verhalten haben.
- Grün bedeutet, dass der Verkehr freigegeben ist und gemäß § 9 StVO (Regeln für das richtige Abbiegen) abgebogen werden kann.
- Gelb fordert dazu auf, vor der Kreuzung auf das nächste Signal zu warten. Es entbindet jedoch nicht von der Sorgfaltspflicht.
- Rot signalisiert, dass vor der Kreuzung angehalten werden muss. Das Abbiegen nach rechts ist jedoch erlaubt, wenn ein Schild mit einem grünen Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) rechts neben dem Lichtsignal mit Rot angebracht ist.
Grünpfeil an einer Ampel: Freie Fahrt nur in eine Richtung
An einer Ampelanlage mit Grünpfeil kann der fließende Verkehr in Pfeilrichtung abbiegen auch wenn die Ampel gerade auf Rot steht. Voraussetzungen für die freie Fahrt sind ein Halten an der Haltelinie und eine Nicht-Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Hier finden Sie die Bußgelder für das Missachten eines grünen Pfeils.
Ein grüner Pfeil signalisiert also, dass der Verkehr nur in Richtung des Pfeils freigegeben ist. Ein grüner Pfeil links hinter einer Kreuzung bedeutet, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass der Fahrer, der links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Geblitzt an roter Ampel? Diese Messfehler können auftreten
Angeblich bei rot über die Ampel gefahren und geblitzt worden? Viele Autofahrer fragen sich nach Ankunft des ersten Behördenschreibens, ob der Vorwurf wirklich gerechtfertigt ist.
Zum Beispiel könnte das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich vor der Kreuzung gebremst haben, so dass ein abrupter Bremsvorgang unvermeidbar war und die Ampel in der Zwischenzeit auf rot gesprungen ist. Denn bei Blitzermessungen an einer roten Ampel gibt es mehrere Fehlerquellen:
Diese Fehler können auftreten:
- Blitzer löst aus, aber Fahrzeug fährt nicht in den Schutzbereich der Kreuzung
- Ungenauigkeiten bei der Rückrechnung der Rotzeit
- Blitzermessung hat beim vorausfahrenden Fahrzeug ausgelöst, z.B. bei einem plötzlichen Bremsvorgang.
- Die Gelblichtphase der Ampel ist kürzer als die gesetzlichen Vorschriften
- Der Blitzer wurde nicht ordnungsgemäß eingestellt und geeicht
- Das Blitzerfoto ist ungenau oder außerhalb des gültigen Messbereichs
Aufgrund der Komplexität des Messverfahrens müssen Rotlichtblitzer genau eingestellt und geeicht sein. Ist das nicht der Fall kann es vorkommen, dass ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, der Beschuldigte aber nur einen Haltelinienverstoß begangen hat.
Haltelinienverstoß
Ein Haltelinienverstoß ist bei der Rotlichtmessung oft nicht leicht von einem Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Insbesondere wenn die Dauer der Rotlichtüberschreitung sehr knapp ist. Die Haltelinie befindet sich in der Regel einige Meter vor dem Einfahrtsbereich der Kreuzung.
Ein Haltelinienverstoß liegt dann vor, wenn die Haltelinie überfahren, das Fahrzeug aber noch vor dem Schutzbereich der Kreuzung zum Stehen gekommen ist. Ein Haltelinienverstoß ohne Gefährdung oder Unfallverursachung wird lediglich mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft.
Vorschriften an die Länge der Gelbphase
Es gibt mehrere Vorschriften, wie eine Lichtzeichenanlage ordnungsgemäß eingestellt sein muss. Beispielsweise gibt es Anforderungen an die Länge der Gelbphase einer Ampel. Bleibt die Ampel bei einem Tempolimit von 70 weniger als 5 Sekunden auf Gelb und man wird beschuldigt einen Rotlichtverstoß begangen zu haben, kann das ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Länge der Gelbphase |
---|---|
bei 50 km/h | 3 Sekunden |
bei 60 km/h | 4 Sekunden |
bei 70 km/h | 5 Sekunden |
über 70 km/h | Keine Einrichtung von Lichtzeichenanlagen |
Bei einem Fehler zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß sind die Folgen noch drastischer. Bereits ein Messunterschied von 0,1 Sekunden kann darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird oder nicht.
In unserem Artikel über die Rotzeit können sich Betroffene über die verschiedenen Überschreitungen in 0,1 Sekundenschritten und ihre Auswirkung auf die Strafe genauer informieren.
Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß erhalten?
Das Überfahren einer roten Ampel wird als das Missachten von Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen in der Straßenverkehrsordnung bezeichnet. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß erhalten, teilt Ihnen die zuständige Bußgeldstelle die Informationen zum Tatvorwurf inklusive der drohenden Strafe mit.
Im Bußgeldbescheid ist genau dargelegt, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Als Beweismittel werden die gemessene Rotzeit, Blitzerfotos und häufig sogar das exakte Blitzermodell angegeben.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides haben Betroffene die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig und die Strafe ist nicht mehr anfechtbar.
Rote Ampel überfahren: ist ein Einspruch sinnvoll?
Sie überlegen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einzulegen? Dann müssen Sie nicht auf den Bußgeldbescheid warten, um tätig zu werden. Schon beim ersten Schreiben von der Bußgeldstelle können Sie einen Einspruch prüfen. Vor allem, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Sie bekommen als Fahrzeughalter Post, sind aber nicht gefahren
- Das Blitzerfoto ist verschwommen oder es sind zwei Autos abgebildet
- Sie haben das Gefühl noch bei Gelb über die Ampel gefahren zu sein
- Sie haben den Eindruck die Gelbphase wäre sehr kurz gewesen
- Die vorgeworfene Rotzeit ist knapp an der Grenze zum Haltelinienverstoß (0,1-0,5 Sekunden)
- Die vorgeworfene Rotzeit ist über der Grenze zum einfachen Rotlichtverstoß (1,1-1,5 Sekunden)
Um gegen eine Rotzeitmessung erfolgreich Einspruch einzulegen, empfiehlt es sich die Expertise eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Nach kurzer Ansicht Ihres Behördenschreibens kann dieser häufig schon einschätzen, ob es bei der Messung zu Fehlern gekommen ist. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.