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Traffiphot III: Einspruch wegen Messfehler hat gute Chancen

Aufgrund eines zu geringen Abstands der Induktionsschleifen, ist ein Einspruch bei Rotlichtmessungen mit dem Traffiphot III oft erfolgreich.

Update Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

In unserem Beitrag finden Sie Informationen über die Funktionsweise und mögliche Messfehler des Traffiphot III. Außerdem können Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Wie funktioniert der Traffiphot III?

Die Rotlicht-Überwachungsanlage Traffiphot III der Jenoptik AG verwendet Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn an der Messstelle eingebettet sind. Diese Induktionsschleifen erzeugen kurz hinter der Haltelinie zur Ampel ein Magnetfeld. Wenn ein Fahrzeug über dieses Magnetfeld fährt, wird dies vom Traffiphot III erfasst und während eine Rotlichtphase eine Messung durchgeführt.

Das Traffiphot III dokumentiert einen mutmaßlichen Rotlichtverstoß anhand von zwei Beweisfotos. Das erste Beweisfoto wird kurz nach Überquerung der Haltelinie der Ampel aufgenommen. Zusätzlich wird kurz darauf eine zweite Auslösung vorgenommen.

Zweites Foto zur Abgrenzung von Haltelinien- und Rotlichtverstoß

Anhand des zweiten Blitzerfotos soll festgestellt werden, ob die rote Ampel tatsächlich überfahren wurde oder ob das Fahrzeug des Betroffenen lediglich zu spät gebremst hat und die Haltelinie der Ampel aus diesem Grund überschritten hat.

Für die korrekte Bestrafung eines Rotlichtverstoßes ist das entscheidend. Laut Bußgeldkatalog wird ein Haltelinienverstoß lediglich mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet, während für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde der Rotzeit) ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg anfallen.

Wird die Rotzeit über 1 Sekunde überschritten, droht neben einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog 2026: Rotlichtverstoß
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde)90 €1–prüfen
… mit Gefährdung200 €21 Monatprüfen
… mit Unfall240 €21 Monatprüfen
Quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß (Rotzeit > 1 Sekunde)200 €21 Monatprüfen
… mit Gefährdung320 €21 Monatprüfen
… mit Unfall360 €21 Monatprüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde)60 €––prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde)100 €––prüfen

Mögliche Messfehler beim Traffiphot III

Beim Traffiphot III können mehrere Messfehler auftreten. Das Messergebnis würde dann nicht mehr den Anforderungen für eine valide Messung genügen und könnte angefochten werden. Beispiele für mögliche Fehlerquellen.

  • Keine ausreichende Anzahl an Testmessungen und Dokumentation auf dem Negativfilm
  • Gelbphase der Ampel (mindestens 3 Sekunden bei Tempo 30) wurde nicht eingehalten
  • Traffiphot III nicht nach Bedienungsanleitung ordnungsgemäß eingestellt und geeicht
  • Kein ausreichender Mindestabstand der Induktionsschleifen
  • Abstand der Induktionsschleifen wurden korrigiert, stehen aber im Konflikt mit der Gebrauchsanweisung
  • Fahrzeug befindet sich nicht im korrekten Auswerterahmen auf dem Blitzerfoto
  • Dateneinblendungen auf dem Beweisfoto können widersprüchlich sein.

Wie bei anderen Rotlichtblitzern auch, kann es beim Traffiphot III zu Falschauslösungen kommen. Das kann bei einer Staubildung im Ampelbereich vorkommen. Die Induktionsschleife wird dann durch ein stehendes Auto ausgelöst.

Messverzögerung & Toleranz beim Traffiphot III

Für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes muss die Zeitspanne zwischen dem Umspringen der Ampel auf Rot und dem Überfahren der Haltelinie korrekt berechnet werden. Bei der Verwendung des Traffipax Traffiphot III sollte in der Bußgeldakte nachgeprüft werden, ob die „Messverzögerung“ berücksichtigt wurde.

Messverzögerung durch Abstand der Induktionsschleifen

Die Messverzögerung tritt auf, weil die erste Induktionsschleife sich etwa zwei bis drei Meter hinter der Haltelinie befindet. Die Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um diese Strecke zu durchfahren, muss von der Gesamtzeit abgezogen werden.

Obwohl es sich oft nur um Bruchteile von Sekunden handelt, kann das Unterschied zwischen einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder einem einfachen Rotlichtverstoß machen. Ein drohendes Fahrverbot könnte so vermieden werden.

Vorgeworfene Rotzeit wird abgerundet

Die Bußgeldstellen müssen die vorzuwerfende Rotlichtzeit beim Traffipax Traffiphot III mit einer Auslösung von 0,1 Sekunden anzeigen und dokumentieren. Dies bedeutet, dass bei der Bemessung der relevanten Rotlichtzeit die zweite Stelle hinter dem Komma als Toleranz wegfällt. Wenn also ein Rotlichtverstoß von 1,09 Sekunden vorliegt, wird nicht aufgerundet, sondern auf 1,00 Sekunden abgerundet.

Sie sind von einer Traffipax III-Radarfalle an einer roten Ampel geblitzt worden? In unserem Blitzer-Check können Sie Ihre Blitzermessung auf Fehler prüfen lassen.

Quellen

  1. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 28.03.2023: Rotlichtüberwachungsanlagen
  2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 01.2023: PTB-Anforderungen Rotlichtüberwachungsanlagen
  3. Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, 14. Auflage.
  4. Rechtsanwaltskanzlei Wißmann, 28.03.2023: Traffipax Traffiphot III

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?