Punkte in Flensburg 2024: Die aktuellen Infos für Autofahrer
Jetzt informieren, wie Sie Punkte in Flensburg abfragen, welche Maßnahmen je nach Punktestand drohen, wann Punkte verjähren und wie sich neue Punkte vermeiden lassen.
Welche Aufgabe hat das Fahreignungsregister (FAER)?
Das Fahreignungsregister (FAER) ist die zentrale Sammelstelle aller Daten von Verkehrsteilnehmern, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben die mindestens mit einem Punkt bestraft werden. Der Gesetzgeber hat das FAER eingeführt, um die Anzahl an Verkehrsvergehen pro Person längerfristig monitoren zu können.
Durch die Einleitung von Maßnahmen ab einem bestimmten Punktestand bis hin zum Führerscheinentzug sollen Verkehrssünder daran gehindert werden andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.
Je nach Schwere des Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können ein, zwei oder drei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen werden. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024.
Was wird im Fahreignungsregister genau gespeichert?
Es werden mehrere Entscheidungen im Informationspool FAER gespeichert. Ein Überblick:
- Entscheidungen der Behörden oder Gerichte über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Entscheidungen über Maßnahmen ab einem bestimmten Punktestand
- Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro oder mit einem Fahrverbot bestraft wurden
- Gerichtsentscheidungen zu Straftaten, z.B. Drogen am Steuer
Der Punktekatalog 2024
Der Punktekatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird auch als Bußgeldkatalog bezeichnet. In den Bußgeldtabellen werden die einzelnen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach Tatbestandsnummern, Merkmalen und Anzahl der Punkten aufgelistet.
Sie sind zu schnell gefahren und fragen sich, ab viel km/h ein Punkt droht? Hier finden Sie die aktuellen Punktetabellen:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein |
11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein |
16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein |
21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein |
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 30 € | – | – |
11 bis 15 km/h | 50 € | – | – |
16 bis 20 km/h | 70 € | – | – |
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Punktetabellen für weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Das Strafmaß des Gesetzgebers richtet sich danach, wie stark die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wurde. Neben der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sind folgende Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr, die mit Punkten bestraft werden, oft vertreten:
Punktevergabe im Bußgeldverfahren
Begeht ein Autofahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit, versendet die zuständige Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit den dazugehörigen Strafen. Neben einem Bußgeld und einem Fahrverbot kann je nach Schwere der Tat bis zu drei Punkte vergeben werden.
Punkte müssen nicht zwangsläufig im Bußgeldbescheid angekündigt werden. Es ist auch möglich, dass Sie von einem Punkteeintrag direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt erfahren. Das ist aber erst nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheides möglich. Ein Bußgeldbescheid wird dann rechtskräftig wenn kein Einspruch innerhalb der Frist eingelegt oder dieser abgewiesen wird.
Ab wie vielen Punkten droht der Führerscheinentzug?
Wenn Autofahrer den Punktestand von acht Punkten erreicht haben, müssen Sie mit einem baldigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Damit es nicht erst zum Führerscheinentzug kommt, sollten Betroffene die Empfehlungen des KBAs rechtzeitig wahrnehmen. Sind die acht Punkte einmal erreicht, kann der Führerschein frühestens nach einer Sperrzeit von sechs Monaten wieder erlangt werden. (§ 4 Abs. 10 StVG)
Führerscheinentzug oft an Auflagen geknüpft
Das Gericht entscheidet im Einzelfall über die Dauer des Führerscheinentzugs. Außerdem kann das erfolgreiche Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Maßnahmen je nach Punktestand
Um zu verhindern, dass Verkehrssünder bis zu acht Punkte ansammeln und damit andere Verkehrsteilnehmer wiederholt gefährden, treten je nach Punktestand unterschiedliche Maßnahmen in Kraft.
Ab vier oder fünf Punkten beginnt die erste Maßnahmenstufe: der Inhaber einer Fahrerlaubnis wird ermahnt. Ab sechs bis sieben Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Stufe | Punkte | Maßnahme |
---|---|---|
1 | 4-5 | Ermahnung: Es erfolgt ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Punktereduzierung |
2 | 6-7 | Verwarnung: Es erfolgt ein Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis und die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ohne Punktereduzierung. |
3 | 8 | Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden. |
Männer für Großteil der Maßnahmen verantwortlich
Von den 204.231 eingetragenen Ermahnungen im Jahr 2021 wurden 178.605 von Männern begangen – eine Quote von 87 Prozent. Frauen scheinen im Verkehr wesentlich zurückhaltender zu agieren und sich stärker an die Regeln zu halten.
Punkte mit einem Seminar abbauen
Mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werden. Die Kosten muss der Führerschein-Inhaber selbst tragen. Voraussetzung für den Punkteabbau ist ein Punktestand von ein bis fünf Punkten und ein Abstand zwischen den Seminaren von mindestens fünf Jahren.
Wann verjähren Punkte?
Nach einer bestimmten Frist werden Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Der genaue Zeitraum beginnt ab dem Tag der Tat bis zum Ablauf der Tilgungsfrist. Anschließend werden die Punkte aus dem Punktekonto entfernt.
Tilgungsfrist hängt vom Vergehen ab
Wie lange die Verjährungsfristen dauern, hängt von der Schwere der Tat ab. Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr bleibt 2,5 Jahre bestehen. Autofahrer, die eine grobe Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben müssen sich 5 Jahre gedulden bis die Punkte gelöscht werden.
Genauso verhält es sich bei einer Straftat, die mit zwei Punkten bestraft wird. Wird bei einer Straftat der sofortige Führerscheinentzug angeordnet, bleiben die Punkte 10 Jahre im Fahreignungsregister bestehen. Ein Überblick über die verschiedenen Tilgungsfristen:
Vergehen | Punkte | Tilgungsfrist | |
---|---|---|---|
Ordnungswidrigkeit | 1 | 2,5 Jahre | |
Grobe Ordnungswidrigkeit | 2 | 5 Jahre | |
Straftat | 2 | 5 Jahre | |
Straftat mit Führerscheinentzug | 3 | 10 Jahre |
Wie kann ich den Punktestand abfragen?
Den aktuellen Punktestand können Autofahrer online auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes einsehen oder gebührenfrei über den Postweg beantragen. Auch über einige private Anbieter können Sie die Punkteauskunft erhalten. Jedoch verlangen diese in der Regeln eine Gebühr.
So funktioniert die Online-Punkteabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt mittlerweile viele Informationen online bereit stellt und Schritte bezüglich der Digitalisierung unternommen hat, ist die Online-Registerauskunft nicht gerade auf den Nutzer zugeschnitten.
Das kann aber auch an den Datenschutz-Anforderungen liegen, an denen die Behörde gebunden ist. Denn für die Online-Punkteabfrage sind einige Voraussetzungen notwendig:
- NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser für den PC
- Online-Ausweis inklusive PIN
- Software zum Auslesen des Online-Ausweises (z. B. AusweisApp2)
Aktuell sind die Nutzerzahlen der Ausweis-Apps noch gering, weshalb die Registrierung und die Einrichtung oftmals eine Hürde darstellt.
Punktestand über den Postweg erfragen
Eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister können Sie auch über den Postweg erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Identität mit eine Ausweiskopie bestätigen oder Ihre Unterschrift auf dem Formular amtlich beglaubigen lassen. Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.
Ist eine Punkteabfrage über private Dienstleister eine gute Idee?
Es gibt mehrere Plattformen im Internet, die mit einer raschen Punkteabfrage ohne großen Aufwand werben. Allerdings sollten Sie die Kosten des Anbieters und die Leistung genau prüfen. So kann es vorkommen, dass Sie nur das Antragsformular per E-Mail erhalten. Das wäre dann ein teuer erkaufter Service.