Bußgeldkatalog 2023 Bußgeldstellen Blitzer Bußgeldrechner Verkehrsblog Einspruch prüfen

Rettungsgasse nicht gebildet? Das kann teuer werden

Wer keine Rettungsgasse bildet wird nach dem neuen Bußgeldkatalog hart bestraft. Wir haben uns die aktuellen Regelungen angesehen.

Aktualisiert am 28.11.2022 von

Sie befinden sich auf der mittleren Spur auf einer dreispurigen Autobahn. Der Verkehr wird dichter und gerät ins Stocken. Im Hintergrund ertönen bereits die ersten Sirenen. Die ersten Einsatzfahrzeuge sind auf dem Weg an die Unfallstelle. Jetzt schnell eine Rettungsgasse bilden – aber wie geht das eigentlich richtig?

Wir erklären worauf Sie beim Bilden einer Rettungsgasse achten müssen und welche Strafen laut Bußgeldkatalog drohen wenn Sie die Regeln missachten.

Rettungsgasse bilden: So geht´s

Das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Bundessstraßen wird im § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Besondere Verkehrslagen beschrieben:

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Die wichtigsten Regeln aus § 11 im Überblick:

  • bei Stau oder stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse zu bilden
  • bei zweispurigen Fahrbahnen führt die Rettungsgasse durch die Mitte. Fahrzeuge auf linken Spur halten sich ganz links. Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren äußerst rechts.
  • auf einer dreispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und den beiden anderen Fahrstreifen gebildet. Fahrzeuge auf der mittleren und der rechten Spur fahren also beide nach rechts.

Diese Strafen drohen

Wer keine Rettungsgasse bildet wird mit einem Bußgeld von 200 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Das Bußgeld wird noch erhöht wenn Einsatzfahrzeuge behindert und andere Verkehrsteilnehmer gefährdert werden.

Wer selbst unberechtigt eine Rettungsgasse nutzt, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen.

Bußgeldkatalog Rettungsgasse
VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
Außerorts bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse für Polizei oder andere Einsatzfahrzeuge gebildet200 €21 Monat
…mit Behinderung240 €21 Monat
…mit Gefährdung280 €21 Monat
…mit Sachbeschädigung320 €21 Monat
Außerorts unberechtigt eine Rettungsgasse selbst genutzt240 €21 Monat
…mit Behinderung280 €21 Monat
…mit Gefährdung300 €21 Monat
…mit Sachbeschädigung320 €21 Monat

[1] Bundesministerium der Justiz Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 11 Besondere Verkehrslagen

[2] Kraftfahrtbundesamt Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Stand 09.11.2021, 14. Auflage.

Kommentare
Kommentieren Sie diesen Artikel als Erster.
Kommentar schreiben