Rettungsgasse bilden: Darauf müssen Sie achten
Wer keine Rettungsgasse bildet wird nach dem neuen Bußgeldkatalog hart bestraft. Wir haben uns die aktuellen Regelungen angesehen.
Sie befinden sich auf der mittleren Spur auf einer dreispurigen Autobahn. Der Verkehr wird dichter und gerät ins Stocken. Im Hintergrund ertönen bereits die ersten Sirenen. Die ersten Einsatzfahrzeuge sind auf dem Weg an die Unfallstelle. Jetzt schnell eine Rettungsgasse bilden – aber wie geht das eigentlich richtig?
Wir erklären, wie Sie laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rettungsgasse korrekt bilden und welche Strafen laut Bußgeldkatalog drohen, wenn Sie die Regeln missachten.
Rettungsgasse richtig bilden: So geht´s
- bei Stau oder stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse zu bilden.
- bei zweispurigen Fahrbahnen führt die Rettungsgasse durch die Mitte. Fahrzeuge auf linken Spur halten sich ganz links. Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren äußerst rechts.
- auf einer dreispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und den beiden anderen Fahrstreifen gebildet. Fahrzeuge auf der mittleren und der rechten Spur fahren also beide nach rechts.
Der Gesetzestext zur Rettungsgasse: §11 StVO:
Das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Bundessstraßen wird im § 11 Abs. 2 StVO für Besondere Verkehrslagen beschrieben:
(2) „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Diese Strafen drohen
Autofahrer, die das Bilden einer Rettungsgasse versäumen, werden mit einem Bußgeld von 200 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Das Bußgeld wird noch erhöht wenn Einsatzfahrzeuge behindert und andere Verkehrsteilnehmer gefährdert werden. Wer selbst unberechtigt eine Rettungsgasse nutzt, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Außerorts bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse für Polizei oder andere Einsatzfahrzeuge gebildet | 200 € | 2 | 1 Monat |
…mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
…mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Außerorts unberechtigt eine Rettungsgasse selbst genutzt | 240 € | 2 | 1 Monat |
…mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
…mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |