Fahrverbot umgehen: Nur durch Einspruch möglich?
Bis 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides können Betroffene ein Fahrverbot durch einen Einspruch umgehen. Und es gibt weitere Optionen.
Ab wann droht ein Fahrverbot laut StVO?
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Ein Fahrverbot betrifft jährlich eine sechsstellige Anzahl an Autofahrern. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt über 431.700 Fahrverbote erteilt. Seit der letzten Verschärfung des Bußgeldkataloges wird erwartet, dass die Zahlen in 2022 und 2023 noch einmal ansteigen werden.
Laut § 24 der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann eine Bußgeldstelle bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem bis drei Monate verhängen.
Liste der Verstöße mit Fahrverbot:
Die meisten Fahrverbote werden aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgeprochen. Zum Beispiel bei einer Überschreitung der Höchgeschwindigkeit innerorts über 31 km/h und außerorts über 41 km/h für Ersttäter ab 26 km/h innerorts und 31 km/h außerorts für Wiederholungstäter.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
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1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
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31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
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41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
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51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
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61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
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Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
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Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
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1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | Jetzt prüfen |
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11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | Jetzt prüfen |
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16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | Jetzt prüfen |
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21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
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26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | Jetzt prüfen |
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31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
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41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
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51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Jetzt prüfen |
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61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
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Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Jetzt prüfen |
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Aber auch bei vielen anderen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr wird ein Fahrverbot verhängt oder der Führerschein entzogen. Die Übersicht:
- Überschreitung der Höchgeschwindigkeit innerorts über 31 km/h und außerorts über 41 km/h (Ersttäter)
- Überschreitung der Höchgeschwindigkeit ab 26 km/h innerorts und 31 km/h außerorts (Wiederholungstäter)
- Abstand unter 03/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h
- Überfahren einer roten Ampel, die über eine Sekunde auf rot stand
- Rotlichtverstoß mit Gefährdung und/oder Unfall (unabhängig von der Rotphase)
- Handy am Steuer mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung
- Bei Alkohol am Steuer über 0,5 Promille
- Fahren unter Drogeneinfluss
Ein Fahrverbot droht also in der Regel bei schweren Verkehrsverstößen wie zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogen am Steuer, bei groben Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei wiederholten Verkehrsdelikten.
Fahrverbot: Bei Ordnungswidrigkeiten zwischen 1-3 Monate
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht ein Fahrverbot mit der Dauer zwischen einem und drei Monaten. Ein Fahrverbot kann dabei auch als Nebenstrafe verhängt werden. Das bedeutet, dass aufgrund wiederholter Vergehen oder bei einer Tateinheit aus zwei Vergehen (gleichzeitige Tempoüberschreitung und Handyverstoß) ein Fahrverbot zusätzlich ausgesprochen werden kann.
Bei Straftaten droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Verurteilung wegen einer Straftat, z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt, der Veranstaltung illegaler Autorennen, oder einer Punkteüberschreitung im Fahreignungsregister in Flensburg kann die Fahrerlaubnis sogar mindestens 6 Monate oder länger entzogen werden.
Wie wird ein Fahrverbot angekündigt?
Ein Fahrverbot aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird im Bußgeldbescheid angekündigt. Die Strafe richtet sich nach der genauen Bußgeldkatalogs-Nummer, die dem Verstoß zugeordnet ist und im Bußgeldbescheid beschrieben wird.
Das Schreiben erhalten Sie von der zuständigen Bußgeldstelle, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Tat begangen haben. Im Behördenschreiben wird die Dauer des Fahrverbots angekündigt und welche Strafe laut Bußgeldkatalog angewendet wurde.
Kann ich ein Fahrverbot durch einen Einspruch abwenden?
Ja, das ist möglich. Solange der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der zuständigen Bußgeldstelle eingegangen sein.
Damit der Einspruch gültig ist, müssen Sie die richtige Form anwenden. Das bedeutet, dass Sie diesen entweder schriftlich formulieren und an die zuständige Behörde schicken müssen. Alternativ können Sie diesen persönlich vor Ort bei der zuständigen Bußgeldstelle zur Niederschrift darlegen. Einen Einspruch per E-Mail akzeptieren die meisten Bußgeldbehörden nicht.
Tipp: Um Ihre Chancen zu erhöhen ein Fahrverbot durch einen Einspruch abzuwenden, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser kennt die Angriffspunkte bei Blitzermessungen und kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen und die Bußgeldakte einsehen.
Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten.
Ist es möglich ein Fahrverbot zu umgehen?
Ein Fahrverbot kann also durch einen erfolgreichen Einspruch im Bußgeldverfahren abgewendet werden. Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen die Chancen Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot abzuwenden sogar gut.
Neue Zahlen belegen guten Chancen
Neue Zahlen aus dem Landkreis Cuxhaven haben ergeben, dass über 28% der Einsprüche bei Tempoverstößen erfolgreich waren. Dabei nutzten nur wenige Betroffene die Möglichkeit gegen den Vorwurf Bußgeldverfahren vorzugehen – wahrscheinlich, weil Ihnen die hohen Erfolgsschancen nicht bekannt sind.
Studie findet 56% Fehlerquote in Bußgeldverfahren
Laut einer Studie der VUT-Verkehr Sachverständigengesellschaft, die knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersuchte, wurden in 56% der Verfahren Mängel gefunden. Fehlerhafte Blitzermessungen und Formfehler waren dabei die häufigsten Ursachen.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird es schwer
Ist die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid verstrichen oder wird der Einspruch abgelehnt, ist die Strafe rechtskräftig. Das bedeutet, dass das Fahrverbot angetreten werden muss.
Es gibt allerdings noch eine Chance das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Dafür muss ein Härtefallantrag gestellt werden.
Welche Umstände machen ein Fahrverbot zum Härtefall?
Ein triftiger Grund für einen Härtefallantrag sind neben dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, die Gefahr der wirtschaftliche Existenz (z.B. bei Selbstständigen) und die Pflege eines nahen Angehörigen. Wie die Behörden und Gerichte die Situation beurteilen, hängt vom Einzelfall ab.
Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Das kommt ganz darauf an, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind. Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen wurde, gelten Sie als Ersttäter. Dann haben Sie vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Bei Wiederholungstätern hingegen wird der Zeitraum für das Fahrverbot von den Behörden vorgegeben. Nach Bekanntgabe des Abgabedatums, müssen Sie den Führerschein bei der Bußgeldstelle zur Verwahrung hinterlegt haben.
Fazit: Im Zweifel kompetente Hilfe suchen
Wenn Sie ein drohendes Fahrverbot innerhalb der Einspruchsfrist abwenden möchten oder überlegen einen Härtefallantrag zu stellen, lohnt es sich auf kompetente Hilfe zurück zu greifen. Insbesondere wenn der Führerschein für die eigene berufliche Existenz unverzichtbar ist, sollten Sie Ihren Fall einem Anwalt anvertrauen.