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Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Infos zum Bußgeldverfahren

Ein Bußgeldbescheid ist mit bestimmten Fristen und Gebühren verbunden. Allerdings haben Betroffene auch ein Recht auf einen Einspruch.

Aktualisiert am 07.03.2023 von

In Deutschland werden jedes Jahr über vier Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. Davon erhalten fast alle Beschuldigten einen Bußgeldbescheid.

In unserem Beitrag erfahren Sie mehr über den Inhalt eines Bußgeldbescheides sowie aktuelle Informationen zu Fristen und Kosten. Außerdem zeigen wir, wie Sie Schritt für Schritt bei einem Einspruch vorgehen.

Studie: Bis 56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
Eine Studie hat knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersucht. In 56% der Fälle wurden Fehler entdeckt (Quelle: VUT-Verkehr, Statistische Auswertung). In unserem Bußgeld-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrem Bußgeldbescheid erhalten und die Erfolgschancen für einen Einspruch erfahren.

Wann wird ein Bußgeldbescheid versendet?

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, erhält von der zuständigen Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid. Meistens wird dieser je nach Auslastungsgrad der Behörden einige Wochen nach der Anhörung versendet. Aber nicht bei jedem Parkverstoß wird gleich ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten richten sich nach dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog. Dort sind alle Ordnungswidrigkeiten anhand von Tatbestandsnummern inklusive der jeweiligen Strafe aufgelistet.

Bußgeldbescheid erhalten?
Ca. 56% der Bescheide sind fehlerhaft!

Verwarnungsgeld bis 55 € Bußgeld

Die Schwere der Ordnungswidrigkeit bestimmt, ob die Bußgeldstellen zunächst eine Verwarnung aussprechen oder ob sofort ein Bußgeldverfahren eröffnet wird.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bis zu einer Geldbuße von 55 Euro wird von den Bußgeldbehörden in der Regel ein Verwarnungsbescheid ausgestellt. Ein Verwarnungsgeld ist ein Angebot mit dem Betroffene ein Bußgeldverfahren abwenden können. Dazu müssen die Betroffenen das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist begleichen.

Bezahlen die Betroffenen das Verwarnungsgeld, ist die Angelegenheit vom Tisch und es wird kein Bußgeldverfahren eröffnet. In diesem Fall werden auch keine weiteren Gebühren erhoben, die bei der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens immer anfallen.

Bußgeldverfahren wird ab 60 Euro Bußgeld eröffnet

Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das ist zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 16 km/h, beim Überfahren einer roten Ampel oder bei zu geringem Mindestabstand bei einem Tempo von über 80 km/h der Fall.

Auch wenn Betroffene das Angebot eines Verwarnungsgeldes ablehnen oder den Betrag innerhalb der Frist nicht bezahlen, wird das Bußgeldverfahren eröffnet. In diesem Fall kommen in noch einmal Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro oder 5 Prozent der Bußgeldbetrags auf die Betroffenen zu.

Geblitzt worden?
Ca. 56% der Bescheide sind fehlerhaft!

Die Zustellung: Gelber Brief von der Bußgeldstelle

Wie die Bußgeldbehörden einen Bußgeldbescheid versenden ist nicht einheitlich geregelt. In den meisten Fällen erkennen Sie das Behördenschreiben an einem Brief mit gelben Umschlag auf dem das Zustellungsdatum vermerkt ist. Das Zustellungsdatum ist deshalb besonders wichtig, weil sich danach die Frist für einen Einspruch bemisst.

Inhalt des Bußgeldbescheides (§ 66 OWiG)

Der Inhalt des Bußgeldbescheides ist in § 66 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Wenn die Behörden einen Bußgeldbescheid ausstellen muss der Inhalt für den Laien verständlich formuliert sein.

Außerdem muss der Tatbestandstext für die Verkehrsordnungswidrigkeit den Formulierungen des Bußgeldkatalogs entsprechen. Nur so ist es möglich die drohenden Bußgelder, Punkte & Fahrverbote genau nachzuvollziehen. In der Regel enthält das Schreiben von der Bußgeldstelle folgende Angaben:

  • Angaben zur Person und etwaiger Nebenbeteiligter
  • Daten der ausstellenden Behörde (Bußgeldstelle)
  • Beschreibung des exakten Tatvorwurfs, u.a. Ort und Zeit des Vorwurfs, angewandte Bußgeldvorschrift, gesetzliche Grundlagen.
  • Verwendete Beweismittel, z.B. Messgerät, Messprotokoll, Blitzerfoto.
  • Strafe in Form von Bußgeld und Fahrverbot

Angaben zur Person

Im Bußgeldbescheid stehen immer die Angaben zur Person. Wenn Nebenbeteiligte im Bußgeldverfahren eine Rolle spielen, wie zum eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, werden diese auch im Behördenschreiben erwähnt.

Angaben zur Bußgeldbehörde

Im Bußgeldbescheid finden Sie auch alle wichtigen Angaben und Kontaktinformationen zur Bußgeldstelle, die für das Bußgeldverfahren verantwortlich ist. Welche Bußgeldbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Tat.

Innerhalb von den einzelnen Bundesländern sind die Verantwortlichkeiten der Behörden unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern wie in Bayern oder in Rheinland-Pfalz gibt es eine zentrale Bußgeldstelle, während in Nordrhein-Westfalen die Kreise und Städte zuständig sind.

Schilderung des Tatvorwurfs

Detaillierte Angaben über die Verkehrsordnungswidrigkeit sind ein zentraler Bestandteil eines Bußgeldbescheides. Neben der genauen Tatzeit wird auch der Tatort exakt beschrieben, zum Beispiel eine Beschreibung der Straße an der Sie geblitzt wurden. Auch die Fahrtrichtung wird meistens genannt.

Darüber hinaus finden Sie eine Angabe über die gesetzliche Grundlage des Verstoßes, z.B. ein Paragraph aus der Straßenverkehrsordnung und die angewandte Bußgeldvorschrift.

Beweismittel

Eine detaillierte Beschreibung der Beweismittel sollte im Bußgeldbescheid nicht fehlen. Sind Sie von einem stationären oder mobilen Blitzer erfasst worden, wird in den meisten Fällen das Gerät exakt genannt, z.B. Poliscan Speed Fm1 oder Traffistar S350.

Wenn Sie von der Polizei direkt angehalten worden sind, zum Beispiel wenn Sie mit einem Handy am Steuer auf frischer Tat ertappt wurden, können auch Zeugen genannt werden.

Höhe der Strafe

Die Bußgeldkatalog-Nummer (Bkat-Nr.) beziffert für jedes Vergehen die Höhe des Bußgelds, die Punkteanzahl in Flensburg und ob ein Fahrverbot fällig wird. Die aktuellen Strafen finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.

Die Frist für einen Einspruch beträgt 14 Tage

Ein erfolgreicher Einspruch kann Sie vor einem drohenden Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bewahren. Wenn Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen verstreichen lassen ohne Einspruch einzulegen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. (§ 67 OWiG)

Sobald der Bescheid rechtskräftig wird, ist das Bußgeld innerhalb von ein oder zwei Wochen an die zuständige Kasse zu zahlen. Die genau Frist hängt von der jeweiligen Bußgeldbehörde ab und wird Ihnen im Bußgeldbescheid mitgeteilt.

Hier können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen oder Ihr Behördenschreiben auf Fehler prüfen lassen.

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Welche Gebühren fallen beim Bußgeldbescheid an?

Die Kosten eines Bußgeldbescheids bestehen aus dem angesetzten Bußgeld und anfallenden Verwaltungsgebühren. In der Regel betragen diese aktuell 28,50 €.

Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor kann der Betroffene die Vollstreckungsbehörde schriftlich um Fristaufschiebung oder eine Zahlung in Teilbeträgen bitten. Erfolgt keine Zahlung oder eine schriftliche Reaktion auf den Bußgeldbescheid kann sogar eine Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) angeordnet werden.

Schwierigkeiten bei der Zahlung? Bußgeldstelle kontaktieren

Wenn Sie anfallende Gebühren nicht sofort begleichen können, empfiehlt es sich mit der Behörde Kontakt aufzunehmen. In den meisten Fällen zeigen sich die Bußgeldstellen kooperativ und versuchen eine Lösung zu finden.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Verjährung im Auge behalten. Denn nach Ablauf der Verjährung können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nicht mehr vollstreckt werden.

Die Verfolgungsverjährung tritt mit Ablauf einer bestimmten Frist ein. Diese beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nur drei Monate bzw. sechs Monate bis zur Zustellung des Bußgeldbescheides.

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides können sich Gerichtstermine bis zu zwei Jahre erstrecken. Anschließend ist die Ordnungswidrigkeit endgültig verjährt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Verjährung eines Bußgeldbescheides.

Wann sollte ich einen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Natürlich können Sie jeden Bußgeldbescheid unabhängig von der Höhe der Strafe prüfen lassen bevor Sie sich dazu entscheiden einen Einspruch einzulegen. Insbesondere wenn Sie Zweifel am Tatvorwurf oder Härte der Strafe haben, macht es Sinn sich anwaltliche Hilfe bei einem Bußgeldbescheid zu holen.

Viele Anwälte für Verkehrsrecht bieten eine kostenlose Erstberatung an. Und diese kann bereits auf Ihren Fall zugeschnitten sein. In unserem Blitzer-Check haben Sie die Möglichkeit Ihren Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Ihr Behördenschreiben können Sie online hochladen und erhalten im Anschluß eine kostenlos Auswertung.

Studie findet 56% Fehlerquote bei Bußgeldverfahren

Die Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr untersuchte 14.783 Bußgeldverfahren. In knapp 56% der Fälle wurden geringe bis schwere Mängel entdeckt. Liegen Mess- oder Behördenfehler vor, besteht eine gute Chance die Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.

Natürlich kann nicht jeder Einspruch dazu führen, dass ein drohendes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot komplett abgewendet werden können. Aber auch eine Reduzierung der Strafe, zum das Abwenden von Punkten oder einem Fahrverbot, kann schon ein großer Erfolg sein.

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