Anhörungsbogen wegen Blitzer? Was Sie jetzt tun können
Jetzt informieren, was bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren zu beachten ist, wie Sie den Anhörungsbogen richtig ausfüllen und ob Sie ihn ignorieren können.
Anhörungsbogen: Wer erhält ihn?
Wer mehr als 16 km/h zu schnell oder bei rot über die Ampel fährt, erhält von der zuständigen Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, der das Bußgeldverfahren formal einleitet. Aber keine Bange – das erste Schreiben zur Verkehrsordnungswidrigkeit ist noch kein Zahlungsbescheid.
Das Anhörungsschreiben dient in erster Linie zur Information und zum Datenabgleich. Es wird als erstes Behördenschreiben zugestellt bevor ein Bußgeldbescheid versendet wird. In vielen Fällen enthält der Anhörungsbogen noch keinen Betrag. Bußgeld, Punkte und Fahrverbote werden im Bußgeldbescheid verhängt.
Fahrzeughalter wird durch Blitzerfoto identifiziert
In den meisten Fällen wird der Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter versendet. Wenn Verkehrssünder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß geblitzt wurden, wird das Blitzerfoto direkt an die Behörde übermittelt.
Durch das Kennzeichen und das Beweisfoto können die Beamten den Fahrzeughalter ermitteln und prüfen, ob die Person auch gefahren ist.
Fahrer ist nicht der Halter des Fahrzeuges
Weicht der Fahrer auf dem Blitzerfoto vom Halter ab, zum Beispiel wenn eine Firma als Fahrzeughalter eingetragen ist oder das Fahrzeug auf einen Mann eingetragen, auf dem Foto aber eine Frau als Fahrerin abgebildet ist, wird ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter versendet.
Stellungnahme zum Tatvorwurf nach § 55 OWiG
Die Anhörung in einem Bußgeldverfahren ist eine Folge von § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Beschuldigte soll die Möglichkeit haben sich zur vorgeworfenen Tat zu äußern.
Die Behörden räumen die Möglichkeit ein, eine Stellungnahme abzugeben. Autofahrer können die Bußgeldstelle also darauf hinweisen, warum sie aus Ihrer Sicht nicht mit dem Tatvorwurf einverstanden sind.
Außerdem sollen die Betroffenen Ihre persönlichen Angaben auf Richtigkeit überprüfen und ggf. korrigieren. Darüber hinaus können Beweismittel, wie ein Blitzerfoto, eingesehen und überprüft werden.
Das Blitzerfoto ist in der Regel auf dem Anhörungsschreiben abgebildet und kann bei einigen Bußgeldstellen online abgerufen werden.
In welcher Form kann ich auf den Anhörungsbogen reagieren?
Die Betroffenen können Ihre Stellungnahme in unterschiedlicher Form abgeben. Welche Formen angeboten werden, hängt aber von den einzelnen Bußgeldstellen ab. Wer sich mündlich äußern möchte, muss den Weg zur zuständigen Bußgeldstelle in Kauf nehmen.
Eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung ist oft einfacher und auf dem Postweg oder per Fax möglich. Eine Antwort per E-Mail wird nicht von allen Bußgeldbehörden akzeptiert.
Einige Bußgeldstellen bieten eine Online-Anhörung an

Einige Bußgeldbehörden bieten die Möglichkeit sich im Rahmen einer Online-Anhörung zum Vorwurf zu äußern. Dafür müssen Sie sich nur auf dem Service-Portal der Bußgeldstelle einloggen. Die Login-Daten und die Web-Adresse zur Online-Anhörung stehen in der Regel im Anhörungsschreiben.
Bußgeldstellen mit Online-Anhörung
In unserer Bußgeldstellen-Übersicht finden Sie Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Bußgeldbehörden in Deutschland. Diese Bußgeldstellen bieten unter anderem eine Online-Anhörung an:
- Zentrale Bußgeldstelle in Baden-Württemberg
- Bußgeldstelle Berlin
- Bußgeldstelle Hamburg
- Zentrale Bußgeldstelle für Hessen in Kassel
- Bußgeldstelle LK Mecklenburgische Seenplatte
- Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz in Speyer
Anhörungsbogen ausfüllen: Worauf muss ich achten?
Der Brief von der Bußgeldstelle ist geöffnet und schnell überflogen. Nur 7 Tage Zeit den Anhörungsbogen zu beantworten? Die Fristen sind oft eng, aber keine Panik. Betroffene sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen und den Anhörungsbogen in Ruhe ausfüllen. Denn es gibt einige Dinge zu beachten:
Nur die Korrektur persönlicher Angaben sind vorgeschrieben
Wenn persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsort und Staatsangehörigkeit auf dem Anhörungsbogen fehlen, sind die Beschuldigten nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet diese auszufüllen.
Wenn das Formular bereits vorausgefüllt ankommt, gibt es lediglich eine Verpflichtung fehlerhafte Angaben zur Person zu korrigieren. Alle weiteren Angaben sowie die Abgabe einer Stellungnahme sind freiwillig.
Welche Folgen drohen bei falschen Angaben?
Wer falsche Angaben zur Person machen, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand eine andere Person als Fahrer angibt, um sich nicht selbst zu beschuldigen.
Die Strafen für falsche Angaben in einem Anhörungsbogen können von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reichen, z.B. bei einer falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB. Das Risiko sollten Betroffene nicht eingehen, zumal es unethisch ist eine andere Person zu beschuldigen.
Wer die Strafe unbedingt vermeiden will, sollte daher einen Einspruch gegen den Vorwurf prüfen. Aufgrund der hohen Fehlerquote bei Blitzermessungen, können drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote häufig vermieden oder zumindest reduziert werden.
Anhörungsbogen ignorieren? Keine gute Idee
Betroffene müssen den Anhörungsbogen nicht zwangsläufig beantworten. Wenn die Angaben zur Person richtig ausgefüllt sind, ist es in Ordnung den Bogen zu ignorieren. Beschuldigte müssen keine Angaben zur Tat machen, da sie sich selbst belasten würden. Wer das Schreiben also unbeantwortet lassen, muss keine zusätzliche Strafe befürchten.

Den Anhörungsbogen zu ignorieren, kann aber auch Nachteile haben. Schließlich berauben sich die Beschuldigten der Chance durch eine Stellungnahme die Strafe abzuwenden. Mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten sie dann binnen weniger Wochen den Bußgeldbescheid.
Tipp: Anhörungsbogen prüfen lassen
Wenn ein Anhörungsbogen im Briefkasten liegt, sollten Betroffene den Brief nicht ungeöffnet liegen lassen. Schließlich enthält das Schreiben viele Informationen über die angeblich begangene Ordnungswidrigkeit und gewährt die Möglichkeit sich zum Tatvowurf zu äußern.
Auf keinen Fall sollten Betroffene falsche Angaben machen, da in diesem Fall eine empfindliche Strafe droht und weiterer Ärger vorprogrammiert ist.
Studie findet 56% Fehlerquote
Neben der Überprüfung der persönlichen Daten, empfehlen wir von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch zu machen den Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen. Eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr hat sogar in 56% von 14.783 untersuchten Bußgeldverfahren Fehler gefunden.
In unserem Blitzer-Check können Betroffene Ihren Anhörungsbogen überprüfen lassen. Im Anschluß erhalten Sie eine kostenlose Auswertung von einer Kanzlei für Verkehrsrecht zu Ihren Erfolgschancen, eine Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.
Weitere Informationen
Ihnen wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen? Dann finden Sie auf bussgeldportal.de viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Verkehrsrecht.
In unserem Bußgeldkatalog finden Sie beispielsweise die aktuellen Bußgeldtabellen sowie weitere Infos zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In der Liste finden Sie eine Übersicht über die am häufigsten nachgefragten Themen:
- Bußgeldbescheid: Inhalte, Fristen & Gebühren
- Zeugenfragebogen: Infos zur Fahrerermittlung
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
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