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Beim Falschparken erwischt?

Der Bußgeldkatalog 2023 sieht für Haltelininien- und Parkverstöße ein hohes Bußgeld vor. Sogar Punkte in Flensburg drohen.

Aktualisiert am 02.01.2023 von

Mit der Einführung des aktuellen Bußgeldkataloges hat der Gesetzgeber vor allem Falschparker ins Visier genommen und die Strafen teilweise drastisch erhöht. Wir haben die Strafen für Halte- und Parkverstöße für Sie aufgelistet und haben die größten Veränderungen für Sie kurz zusammengefasst.

  • Ein allgemeiner Halte- und Parkverstoß kostet bis zu 25 Euro.
  • Hohe Geldbußen bis 110 € für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen
  • Parken und Halten in zweiter Reihe wird mindestens mit 70 € Bußgeld bestraft
  • Geldstrafe von 55 € für Falschparken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

Bußgeld für Parkverstöße bis 55 €

Wir haben die Bußgeldtabellen für Halte- und Parkverstöße in zwei Gruppen gegliedert. In unserer ersten Tabelle finden Sie alle Vergehen bis zu einem Bußgeld von 55 €.

Bußgelder Falschparken bis 55 €
VergehenBußgeld
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt10 €
… mit Behinderung anderer15 €
… über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €
… über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €
5 Meter vor Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10 €
…mit Behinderung anderer15 €
…über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €
…über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €
Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten…
um 30 Minuten20 €
bis zu einer Stunde25 €
bis zu zwei Stunden30 €
bis zu drei Stunden35 €
über drei Stunden 40 €
Nicht platzsparend geparkt10 €
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 €
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt55 €
Parken im Fußgängerbereich55 €
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt25 €
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs20 €
Parken in geschüt­­ztem Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger mit über zwei Tonnen Gewicht30 €
Über zwei Wochen einen An­­hängers ohne Zug­­fahr­zeug geparkt20 €
Parken an unüber­­sichtlicher Straßen­­­stelle, in scharfer Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­weg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot35 €
…mit Behinderung anderer55 €
…länger als eine Stunde55 €
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg55 €

Bußgelder für Haltelinien- und Parkverstöße über 60 €

Bußgeldbescheid wegen einem Parkverstoß erhalten? Das ist keine Seltenheit. Bei Haltelinien- und Parkvergehen über 60 € liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Punkt in Flensburg wird fällig.

Bußgelder Halten und Parken Ordnungswidrigkeiten ab 60 €
VergehenBußgeldPunkte
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist100 €1
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung70 € 1
…länger als eine Stunde70 €1
…mit Gefährdung80 €1
…mit Sachbeschädigung100 €1
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
…mit Sachbeschädigung100 €1
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung80 €1
…länger als 15 Minuten85 €1
…mit Gefährdung90 €1
…mit Sachbeschädigung110 €1
Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Punktekatalog, Halten und Parken

Quellen
[1]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2022, Informationen zum neuen Bußgeldkatalog
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.07.2021, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 12 Halten und Parken
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 14. Auflage
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