Beim Falschparken erwischt?
Der Bußgeldkatalog 2023 sieht für Haltelininien- und Parkverstöße ein hohes Bußgeld vor. Sogar Punkte in Flensburg drohen.
Mit der Einführung des aktuellen Bußgeldkataloges hat der Gesetzgeber vor allem Falschparker ins Visier genommen und die Strafen teilweise drastisch erhöht. Wir haben die Strafen für Halte- und Parkverstöße für Sie aufgelistet und haben die größten Veränderungen für Sie kurz zusammengefasst.
- Ein allgemeiner Halte- und Parkverstoß kostet bis zu 25 Euro.
- Hohe Geldbußen bis 110 € für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen
- Parken und Halten in zweiter Reihe wird mindestens mit 70 € Bußgeld bestraft
- Geldstrafe von 55 € für Falschparken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
Bußgeld für Parkverstöße bis 55 €
Wir haben die Bußgeldtabellen für Halte- und Parkverstöße in zwei Gruppen gegliedert. In unserer ersten Tabelle finden Sie alle Vergehen bis zu einem Bußgeld von 55 €.
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt | 10 € |
… mit Behinderung anderer | 15 € |
… über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € |
… über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € |
5 Meter vor Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 € |
…mit Behinderung anderer | 15 € |
…über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € |
…über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € |
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten… | |
um 30 Minuten | 20 € |
bis zu einer Stunde | 25 € |
bis zu zwei Stunden | 30 € |
bis zu drei Stunden | 35 € |
über drei Stunden | 40 € |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € |
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt | 55 € |
Parken im Fußgängerbereich | 55 € |
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt | 25 € |
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs | 20 € |
Parken in geschütztem Bereich während nicht zugelassener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger mit über zwei Tonnen Gewicht | 30 € |
Über zwei Wochen einen Anhängers ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € |
Parken an unübersichtlicher Straßenstelle, in scharfer Kurve, auf Fußgängerüberweg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 35 € |
…mit Behinderung anderer | 55 € |
…länger als eine Stunde | 55 € |
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg | 55 € |
Bußgelder für Haltelinien- und Parkverstöße über 60 €
Bußgeldbescheid wegen einem Parkverstoß erhalten? Das ist keine Seltenheit. Bei Haltelinien- und Parkvergehen über 60 € liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Punkt in Flensburg wird fällig.
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist | 100 € | 1 |
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 70 € | 1 |
…länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
…mit Gefährdung | 80 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 |
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 80 € | 1 |
…länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
…mit Gefährdung | 90 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |