Halten und Parken
Halten und Parken
Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2025 für Halte- und Parkverstöße, wie das Parken ohne Parkschein, Parken im Halteverbot oder verbotenes Halten in 2. Reihe.
Bei der letzten Erhöhung des Bußgeldkatalogs hat der Gesetzgeber vor allem Falschparker ins Visier genommen und die Strafen teilweise drastisch erhöht.
Aktuelle Bußgelder für Halte- und Parkverstöße 2025
Vergehen | Bußgeld | Einspruch |
---|---|---|
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt | 10 € | > Hier prüfen |
… mit Behinderung anderer | 15 € | > Hier prüfen |
… über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € | > Hier prüfen |
… über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € | > Hier prüfen |
5 Meter vor Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 € | > Hier prüfen |
…mit Behinderung anderer | 15 € | > Hier prüfen |
…über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € | > Hier prüfen |
…über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € | > Hier prüfen |
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten… | > Hier prüfen | |
um 30 Minuten | 20 € | > Hier prüfen |
bis zu einer Stunde | 25 € | > Hier prüfen |
bis zu zwei Stunden | 30 € | > Hier prüfen |
bis zu drei Stunden | 35 € | > Hier prüfen |
über drei Stunden | 40 € | > Hier prüfen |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | > Hier prüfen |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | > Hier prüfen |
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt | 55 € | > Hier prüfen |
Parken im Fußgängerbereich | 55 € | > Hier prüfen |
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt | 25 € | > Hier prüfen |
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs | 20 € | > Hier prüfen |
Parken in geschütztem Bereich während nicht zugelassener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger mit über zwei Tonnen Gewicht | 30 € | > Hier prüfen |
Über zwei Wochen einen Anhängers ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | > Hier prüfen |
Parken an unübersichtlicher Straßenstelle, in scharfer Kurve, auf Fußgängerüberweg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 35 € | > Hier prüfen |
…mit Behinderung anderer | 55 € | > Hier prüfen |
…länger als eine Stunde | 55 € | > Hier prüfen |
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg | 55 € | > Hier prüfen |
Vergehen | Bußgeld | Einspruch |
---|---|---|
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt | 10 € | > Hier prüfen |
… mit Behinderung anderer | 15 € | > Hier prüfen |
… über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € | > Hier prüfen |
… über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € | > Hier prüfen |
5 Meter vor Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 € | > Hier prüfen |
…mit Behinderung anderer | 15 € | > Hier prüfen |
…über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € | > Hier prüfen |
…über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € | > Hier prüfen |
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten… | > Hier prüfen | |
um 30 Minuten | 20 € | > Hier prüfen |
bis zu einer Stunde | 25 € | > Hier prüfen |
bis zu zwei Stunden | 30 € | > Hier prüfen |
bis zu drei Stunden | 35 € | > Hier prüfen |
über drei Stunden | 40 € | > Hier prüfen |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | > Hier prüfen |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | > Hier prüfen |
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt | 55 € | > Hier prüfen |
Parken im Fußgängerbereich | 55 € | > Hier prüfen |
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt | 25 € | > Hier prüfen |
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs | 20 € | > Hier prüfen |
Parken in geschütztem Bereich während nicht zugelassener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger mit über zwei Tonnen Gewicht | 30 € | > Hier prüfen |
Über zwei Wochen einen Anhängers ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | > Hier prüfen |
Parken an unübersichtlicher Straßenstelle, in scharfer Kurve, auf Fußgängerüberweg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 35 € | > Hier prüfen |
…mit Behinderung anderer | 55 € | > Hier prüfen |
…länger als eine Stunde | 55 € | > Hier prüfen |
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg | 55 € | > Hier prüfen |
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Einspruch |
---|---|---|---|
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
…länger als eine Stunde | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Gefährdung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
…länger als 15 Minuten | 85 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Gefährdung | 90 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | > Hier prüfen |
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Einspruch |
---|---|---|---|
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
…länger als eine Stunde | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Gefährdung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 | > Hier prüfen |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | > Hier prüfen |
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 80 € | 1 | > Hier prüfen |
…länger als 15 Minuten | 85 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Gefährdung | 90 € | 1 | > Hier prüfen |
…mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | > Hier prüfen |
Halten und Parken: Was Autofahrer wissen sollten
Die Begriffe „Halten“ und „Parken“ werden im Straßenverkehr oft synonym verwendet, doch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es klare Unterschiede. Ein fundiertes Verständnis dieser Definitionen hilft, Bußgelder zu vermeiden und trägt zu einem reibungslosen Verkehrsfluss bei.
Was bedeutet „Halten“?
Das Halten wird als eine freiwillige Unterbrechung der Fahrt definiert. Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur StVO bedeutet Halten:
„Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.“
Wichtige Merkmale des Haltens:
- Es erfolgt bewusst und nicht durch äußere Umstände wie rote Ampeln oder Staus.
- Es ist grundsätzlich erlaubt, außer wenn Verkehrszeichen oder Regeln es untersagen.
- Beispiele für verbotenes Halten: vor Feuerwehrzufahrten, in scharfen Kurven oder auf Autobahnen.
Was zählt als „Parken“?
Das Parken unterscheidet sich vom Halten durch Dauer und Intention. Die StVO definiert Parken wie folgt:
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Wichtige Merkmale des Parkens:
- Es handelt sich um eine längerfristige Unterbrechung der Fahrt.
- Ein Fahrzeug gilt als geparkt, sobald es länger als drei Minuten steht oder verlassen wird.
- Das Parken ist nur dort erlaubt, wo keine Verkehrsregel oder ein Schild es untersagt.
Beispiele: Unterschiede zwischen Halten und Parken
Situation | Halten oder Parken? |
---|---|
Fahrzeug stoppt an einer roten Ampel | Kein Halten (verkehrsbedingt) |
Kurzes Anhalten, um eine SMS zu lesen | Halten |
Fahrzeug steht mehr als 3 Minuten | Parken |
Fahrer verlässt das Fahrzeug kurz | Parken |
Wo ist Halten verboten?
Die StVO regelt, wo Halten nicht erlaubt ist, um Sicherheit und Verkehrsfluss zu gewährleisten. Beispiele für Halteverbotszonen:
- In scharfen Kurven oder engen Straßen: Hier können haltende Fahrzeuge Sicht und Bewegungsfreiheit beeinträchtigen.
- Vor und in Feuerwehrzufahrten: Freihalten für Notfalleinsätze.
- 10 Meter vor Ampeln und Verkehrszeichen: Halten ist verboten, wenn sie dadurch verdeckt werden.
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Hier ist Halten nur im Notfall gestattet.
Wo ist Parken verboten?
Zusätzlich zu den oben genannten Halteverboten gelten spezielle Regeln für das Parken:
- Vor Kreuzungen oder Einmündungen: Parken ist bis 5 Meter vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten untersagt.
- Auf Gehwegen: Parken ist nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch Verkehrszeichen freigegeben wird.
- In zweiter Reihe: Hier ist das Parken grundsätzlich untersagt, da es den Verkehr erheblich behindern kann.
Typische Missverständnisse zu Halten und Parken
- „Kurz anhalten ist immer erlaubt“
Nein, auf Gehwegen oder in Halteverbotszonen darf auch nicht kurz angehalten werden. - „Ich habe das Auto nicht verlassen, also parke ich nicht“
Falsch. Bereits das Halten länger als drei Minuten gilt als Parken, auch wenn der Fahrer im Auto bleibt. - „Taxen dürfen überall halten“
Nur bedingt richtig. Auch Taxen dürfen nur halten, wenn sie den Verkehr nicht behindern.
Strafen für falsches Halten oder Parken
Die Bußgelder für Verstöße gegen Halte- und Parkvorschriften variieren. Einige Beispiele:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot: ab 25 Euro
- Halten in zweiter Reihe: ab 55 Euro
- Parken auf Gehwegen ohne Erlaubnis: ab 55 Euro
Bei Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen können die Strafen höher ausfallen.
Klare Regeln für alle Verkehrsteilnehmer
Halten und Parken sind grundlegende Begriffe der Straßenverkehrsordnung, die jeder Autofahrer kennen sollte. Ein bewusster Umgang mit den entsprechenden Regeln hilft, Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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