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Halten und Parken

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Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2025 für Halte- und Parkverstöße, wie das Parken ohne Parkschein, Parken im Halteverbot oder verbotenes Halten in 2. Reihe.

Bei der letzten Erhöhung des Bußgeldkatalogs hat der Gesetzgeber vor allem Falschparker ins Visier genommen und die Strafen teilweise drastisch erhöht.

Aktuelle Bußgelder für Halte- und Parkverstöße 2025

Halte- und Parkverstöße ohne Punkte
VergehenBußgeldEinspruch
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt10 €> Hier prüfen
… mit Behinderung anderer15 €> Hier prüfen
… über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €> Hier prüfen
… über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €> Hier prüfen
5 Meter vor Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10 €> Hier prüfen
…mit Behinderung anderer15 €> Hier prüfen
…über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €> Hier prüfen
…über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €> Hier prüfen
Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten…> Hier prüfen
um 30 Minuten20 €> Hier prüfen
bis zu einer Stunde25 €> Hier prüfen
bis zu zwei Stunden30 €> Hier prüfen
bis zu drei Stunden35 €> Hier prüfen
über drei Stunden 40 €> Hier prüfen
Nicht platzsparend geparkt10 €> Hier prüfen
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 €> Hier prüfen
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt55 €> Hier prüfen
Parken im Fußgängerbereich55 €> Hier prüfen
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt25 €> Hier prüfen
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs20 €> Hier prüfen
Parken in geschüt­­ztem Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger mit über zwei Tonnen Gewicht30 €> Hier prüfen
Über zwei Wochen einen An­­hängers ohne Zug­­fahr­zeug geparkt20 €> Hier prüfen
Parken an unüber­­sichtlicher Straßen­­­stelle, in scharfer Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­weg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot35 €> Hier prüfen
…mit Behinderung anderer55 €> Hier prüfen
…länger als eine Stunde55 €> Hier prüfen
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg55 €> Hier prüfen
VergehenBußgeldEinspruch
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt10 €> Hier prüfen
… mit Behinderung anderer15 €> Hier prüfen
… über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €> Hier prüfen
… über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €> Hier prüfen
5 Meter vor Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10 €> Hier prüfen
…mit Behinderung anderer15 €> Hier prüfen
…über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €> Hier prüfen
…über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €> Hier prüfen
Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten…> Hier prüfen
um 30 Minuten20 €> Hier prüfen
bis zu einer Stunde25 €> Hier prüfen
bis zu zwei Stunden30 €> Hier prüfen
bis zu drei Stunden35 €> Hier prüfen
über drei Stunden 40 €> Hier prüfen
Nicht platzsparend geparkt10 €> Hier prüfen
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 €> Hier prüfen
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt55 €> Hier prüfen
Parken im Fußgängerbereich55 €> Hier prüfen
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt25 €> Hier prüfen
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs20 €> Hier prüfen
Parken in geschüt­­ztem Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger mit über zwei Tonnen Gewicht30 €> Hier prüfen
Über zwei Wochen einen An­­hängers ohne Zug­­fahr­zeug geparkt20 €> Hier prüfen
Parken an unüber­­sichtlicher Straßen­­­stelle, in scharfer Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­weg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot35 €> Hier prüfen
…mit Behinderung anderer55 €> Hier prüfen
…länger als eine Stunde55 €> Hier prüfen
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg55 €> Hier prüfen
Halte- und Parkverstöße mit Punkt
VergehenBußgeldPunkteEinspruch
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung70 €1 > Hier prüfen
… mit Gefährdung80 €1 > Hier prüfen
… mit Sachbeschädigung100 €1 > Hier prüfen
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist100 €1 > Hier prüfen
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung70 € 1 > Hier prüfen
…länger als eine Stunde70 €1 > Hier prüfen
…mit Gefährdung80 €1 > Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung100 €1 > Hier prüfen
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1> Hier prüfen
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung70 €1> Hier prüfen
… mit Gefährdung80 €1> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung100 €1> Hier prüfen
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung80 €1> Hier prüfen
…länger als 15 Minuten85 €1> Hier prüfen
…mit Gefährdung90 €1> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung110 €1> Hier prüfen
VergehenBußgeldPunkteEinspruch
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung70 €1 > Hier prüfen
… mit Gefährdung80 €1 > Hier prüfen
… mit Sachbeschädigung100 €1 > Hier prüfen
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist100 €1 > Hier prüfen
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung70 € 1 > Hier prüfen
…länger als eine Stunde70 €1 > Hier prüfen
…mit Gefährdung80 €1 > Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung100 €1 > Hier prüfen
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1> Hier prüfen
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung70 €1> Hier prüfen
… mit Gefährdung80 €1> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung100 €1> Hier prüfen
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung80 €1> Hier prüfen
…länger als 15 Minuten85 €1> Hier prüfen
…mit Gefährdung90 €1> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung110 €1> Hier prüfen

Halten und Parken: Was Autofahrer wissen sollten

Die Begriffe „Halten“ und „Parken“ werden im Straßenverkehr oft synonym verwendet, doch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es klare Unterschiede. Ein fundiertes Verständnis dieser Definitionen hilft, Bußgelder zu vermeiden und trägt zu einem reibungslosen Verkehrsfluss bei.

Was bedeutet „Halten“?

Das Halten wird als eine freiwillige Unterbrechung der Fahrt definiert. Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur StVO bedeutet Halten:

„Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.“

Wichtige Merkmale des Haltens:

  • Es erfolgt bewusst und nicht durch äußere Umstände wie rote Ampeln oder Staus.
  • Es ist grundsätzlich erlaubt, außer wenn Verkehrszeichen oder Regeln es untersagen.
  • Beispiele für verbotenes Halten: vor Feuerwehrzufahrten, in scharfen Kurven oder auf Autobahnen.

Was zählt als „Parken“?

Das Parken unterscheidet sich vom Halten durch Dauer und Intention. Die StVO definiert Parken wie folgt:

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Wichtige Merkmale des Parkens:

  • Es handelt sich um eine längerfristige Unterbrechung der Fahrt.
  • Ein Fahrzeug gilt als geparkt, sobald es länger als drei Minuten steht oder verlassen wird.
  • Das Parken ist nur dort erlaubt, wo keine Verkehrsregel oder ein Schild es untersagt.

Beispiele: Unterschiede zwischen Halten und Parken

SituationHalten oder Parken?
Fahrzeug stoppt an einer roten AmpelKein Halten (verkehrsbedingt)
Kurzes Anhalten, um eine SMS zu lesenHalten
Fahrzeug steht mehr als 3 MinutenParken
Fahrer verlässt das Fahrzeug kurzParken

Wo ist Halten verboten?

Die StVO regelt, wo Halten nicht erlaubt ist, um Sicherheit und Verkehrsfluss zu gewährleisten. Beispiele für Halteverbotszonen:

  • In scharfen Kurven oder engen Straßen: Hier können haltende Fahrzeuge Sicht und Bewegungsfreiheit beeinträchtigen.
  • Vor und in Feuerwehrzufahrten: Freihalten für Notfalleinsätze.
  • 10 Meter vor Ampeln und Verkehrszeichen: Halten ist verboten, wenn sie dadurch verdeckt werden.
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Hier ist Halten nur im Notfall gestattet.

Wo ist Parken verboten?

Zusätzlich zu den oben genannten Halteverboten gelten spezielle Regeln für das Parken:

  • Vor Kreuzungen oder Einmündungen: Parken ist bis 5 Meter vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten untersagt.
  • Auf Gehwegen: Parken ist nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch Verkehrszeichen freigegeben wird.
  • In zweiter Reihe: Hier ist das Parken grundsätzlich untersagt, da es den Verkehr erheblich behindern kann.

Typische Missverständnisse zu Halten und Parken

  1. „Kurz anhalten ist immer erlaubt“
    Nein, auf Gehwegen oder in Halteverbotszonen darf auch nicht kurz angehalten werden.
  2. „Ich habe das Auto nicht verlassen, also parke ich nicht“
    Falsch. Bereits das Halten länger als drei Minuten gilt als Parken, auch wenn der Fahrer im Auto bleibt.
  3. „Taxen dürfen überall halten“
    Nur bedingt richtig. Auch Taxen dürfen nur halten, wenn sie den Verkehr nicht behindern.

Strafen für falsches Halten oder Parken

Die Bußgelder für Verstöße gegen Halte- und Parkvorschriften variieren. Einige Beispiele:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot: ab 25 Euro
  • Halten in zweiter Reihe: ab 55 Euro
  • Parken auf Gehwegen ohne Erlaubnis: ab 55 Euro

Bei Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen können die Strafen höher ausfallen.

Klare Regeln für alle Verkehrsteilnehmer

Halten und Parken sind grundlegende Begriffe der Straßenverkehrsordnung, die jeder Autofahrer kennen sollte. Ein bewusster Umgang mit den entsprechenden Regeln hilft, Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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Quellen
[1]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2022, Informationen zum neuen Bußgeldkatalog
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.07.2021, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 12 Halten und Parken
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 14. Auflage
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