Aktualisiert am 03.12.2022 von

Kfz ohne Zulassung gefahren? Diese Strafen drohen

Ohne Zulassung noch schnell zur Werkstatt oder zum TÜV gefahren? Das kann teuer werden. Die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog.

Sie haben ein Auto gekauft und freuen sich auf die erste Fahrt? Dann sollten Sie sich zuerst vergewissern, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Denn ohne die Genehmigung der Zulassungsstelle darf ein Kfz in Deutschland nicht in Betrieb genommen werden.

Was fällt unter das Fahren ohne Zulassung?

Aber nicht nur beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf spielt das Fahren ohne Zulassung eine Rolle. Ein Überlick:

  • Kfz ohne gültige Zulassung gefahren
  • Fahren mit Saison- oder Kurzzkennzeichen außerhalb der Zeiträume
  • Mit abgelaufenem TÜV gefahren

Wie hoch sind die Strafen?

Wenn Sie mit einem Kfz ohne Zulassung gefahren sind, droht ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt in Flensburg. Aber auch ein Fahren mit Saison- oder Kurzkennzeichen außerhalb des gültigen Zeitraums kostet bereits ein Verwarnungsgeld von 50 €.

Ist der TÜV-Plakette abgelaufen kommt es auf den Zeitraum des Ablaufdatums an. Die Bußgelder zu den Zeiträumen finden Sie im Bußgeldkatalog unter der Rubrik TÜV abgelaufen.

Fahren ohne Zulassung
VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug oder Anhänger ohne EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt70 €1
Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison gefahren50 €
Fahrzeug mit Kurzkennzeichen nach Ablaufdatum gefahren50 €
Trotz abgelaufenen TÜV gefahren je nach Zeitraum 15-75 €