Aktualisiert am 26.04.2023 von

Beleuchtung am Auto: Diese Bußgelder drohen

Ob Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Standlicht - das Licht am Auto muss korrekt ein- oder abgeschaltet werden. Wer die Beleuchtung am Auto falsch verwendet, riskiert ein Bußgeld.

Um die Verkehrssicherheit auch bei unterschiedlichen Sicht- und Witterungsverhältnissen zu gewährleisten, sind an einem Fahrzeug verschiedene Beleuchtungen vorgeschrieben.

Unter welchen Bedingungen Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Standlicht eingeschaltet werden dürfen, entscheidet der Gesetzgeber.

Aktuelle Bußgelder bei falscher Beleuchtung

Der § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich mit dem korrekten Einsatz der Beleuchtung von Fahrzeugen. Wir haben die Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften aus dem Bußgeldkatalog für Sie gesammelt:

Bußgeldtabelle Beleuchtung von fahrenden Kfz
BußgeldBußgeld mit GefährdungBußgeld mit Unfall
Im Tunnel gefahren ohne Abblendlicht 10 €15 €35 €
Trotz ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €15 €35 €
Nicht abgeblendet bei Gegenverkehr oder geringem Abstand20 €25 €35 €
Mit Standlicht statt Ablendlicht gefahren10 €15 €35 €
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Wit­terung – Innerorts25 €30 €35€
Mit Nebel­schein­werfer trotz gu­ter Sicht gefahren20 € 25 €35 €
Nebel­schluss­leuchte ein­geschaltet, obwohl die Sicht weiter als 50m war20 €25 €35 €
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Wit­terung – Außerorts60 €*75 €*90 €*
* Das Vergehen wird auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
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