Beleuchtung

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Bußgeldportal
Ob Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Standlicht - das Licht am Auto muss korrekt ein- oder abgeschaltet werden. Wer die Beleuchtung am Auto falsch verwendet, riskiert ein Bußgeld.
Auto bei Nacht im Stadtverkehr mit eingeschaltetem Abblendlicht

Um die Verkehrssicherheit auch bei unterschiedlichen Sicht- und Witterungsverhältnissen zu gewährleisten, sind an einem Fahrzeug verschiedene Beleuchtungen vorgeschrieben.

Unter welchen Bedingungen Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Standlicht eingeschaltet werden dürfen, entscheidet der Gesetzgeber.

Aktuelle Bußgelder bei falscher Beleuchtung

Der § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich mit dem korrekten Einsatz der Beleuchtung von Fahrzeugen. Wir haben die Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften aus dem Bußgeldkatalog für Sie gesammelt:

Bußgeldtabelle Beleuchtung von fahrenden Kfz
BußgeldBußgeld mit GefährdungBußgeld mit UnfallEinspruch
Im Tunnel gefahren ohne Abblendlicht 10 €15 €35 €> Hier prüfen
Trotz ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €15 €35 €> Hier prüfen
Nicht abgeblendet bei Gegenverkehr oder geringem Abstand20 €25 €35 €> Hier prüfen
Mit Standlicht statt Ablendlicht gefahren10 €15 €35 €> Hier prüfen
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Wit­terung – Innerorts25 €30 €35€> Hier prüfen
Mit Nebel­schein­werfer trotz gu­ter Sicht gefahren20 € 25 €35 €> Hier prüfen
Nebel­schluss­leuchte ein­geschaltet, obwohl die Sicht weiter als 50m war20 €25 €35 €> Hier prüfen
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Wit­terung – Außerorts60 €*75 €*90 €*> Hier prüfen
* Das Vergehen wird auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
BußgeldBußgeld mit GefährdungBußgeld mit UnfallEinspruch
Im Tunnel gefahren ohne Abblendlicht 10 €15 €35 €Hier prüfen
Trotz ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €15 €35 €Hier prüfen
Nicht abgeblendet bei Gegenverkehr oder geringem Abstand20 €25 €35 €Hier prüfen
Mit Standlicht statt Ablendlicht gefahren10 €15 €35 €Hier prüfen
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Wit­terung – Innerorts25 €30 €35€Hier prüfen
Mit Nebel­schein­werfer trotz gu­ter Sicht gefahren20 € 25 €35 €Hier prüfen
Nebel­schluss­leuchte ein­geschaltet, obwohl die Sicht weiter als 50m war20 €25 €35 €Hier prüfen
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Wit­terung – Außerorts60 €*75 €*90 €*Hier prüfen
* Das Vergehen wird auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft.

Beleuchtungspflicht: Wann muss das Licht an?

Nach § 17 Abs. 1 StVO müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden, sobald die Dämmerung einsetzt, es dunkel ist oder die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, etwa bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen. Maßgeblich zum Fahren ist dabei das Abblendlicht. Das Standlicht allein reicht nicht aus.

Bei erheblicher Sichtbehinderung gilt die Pflicht auch tagsüber. Wer außerorts trotz solcher Bedingungen ohne Abblendlicht fährt, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.

Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht und Tagfahrlicht

Die einzelnen Beleuchtungsarten haben klar getrennte Aufgaben:

  • Abblendlicht: das normale Fahrlicht bei Dunkelheit und schlechter Sicht.
  • Fernlicht: nur auf freier Strecke ohne Gegenverkehr; auf gut beleuchteten Straßen ist es nicht erlaubt.
  • Standlicht (Begrenzungslicht): nur zum Parken und Halten gedacht, nicht zum Fahren.
  • Tagfahrlicht: spart Aufmerksamkeit am Tag, beleuchtet aber das Heck nicht und ersetzt bei Dämmerung oder Regen kein Abblendlicht.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte: die 50-Meter-Regel

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, Schneefall oder Regen mit erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden (§ 17 Abs. 3 StVO). Für die Nebelschlussleuchte gilt eine strengere Grenze: Sie ist ausschließlich erlaubt, wenn Nebel die Sichtweite auf unter 50 Meter verringert.

Bei einer so geringen Sichtweite dürfen Sie ohnehin nur noch mit stark reduziertem Tempo fahren, in der Regel höchstens etwa 50 km/h, da die Geschwindigkeit nach § 3 StVO an die Sichtweite anzupassen ist. Wer die grelle Nebelschlussleuchte bei guter Sicht nutzt und den Hintermann blendet, zahlt 20 Euro.

Fernlicht und Lichthupe richtig einsetzen

Beim Fernlicht ist rechtzeitig abzublenden, sobald ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt. Wer das versäumt, zahlt 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro und nach einem Unfall 35 Euro.

Die Lichthupe ist nur erlaubt, um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen oder vor einer Gefahr zu warnen. Zum Drängeln oder Nötigen darf sie nicht verwendet werden, das kann als Nötigung geahndet werden.

Defektes Rücklicht oder Scheinwerfer: was droht?

Auch mit einer defekten Leuchte darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Für das Fahren mit nicht funktionierender Beleuchtung wird in der Regel ein Verwarnungsgeld von etwa 20 Euro fällig, bei Gefährdung oder Unfall mehr. Bei der Hauptuntersuchung gilt eine ausgefallene Leuchte als Mangel, der vor der Plakettenvergabe behoben werden muss. Ein Ersatzsatz Glühlampen im Fahrzeug hilft, kleine Defekte unterwegs selbst zu beheben.

Häufige Fragen zur Beleuchtung

Bekomme ich für Beleuchtungsverstöße Punkte in Flensburg?

Die meisten Beleuchtungsverstöße kosten nur 10 bis 25 Euro und bringen keinen Punkt. Eine Ausnahme: Wer außerorts trotz erheblicher Sichtbehinderung, etwa bei Nebel, ohne Abblendlicht fährt, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt.

Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Nur, wenn Nebel die Sichtweite auf unter 50 Meter verringert (§ 17 Abs. 3 StVO). Bei so schlechter Sicht dürfen Sie ohnehin höchstens rund 50 km/h fahren. Wer die Nebelschlussleuchte bei guter Sicht nutzt und andere blendet, zahlt 20 Euro.

Was kostet Fahren mit Fernlicht bei Gegenverkehr?

Wer bei Gegenverkehr oder geringem Abstand nicht rechtzeitig abblendet, zahlt 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro und nach einem Unfall 35 Euro.

Reicht Tagfahrlicht bei Regen oder Dämmerung?

Nein. Tagfahrlicht beleuchtet das Fahrzeugheck nicht und ersetzt bei Dämmerung, Dunkelheit oder erheblicher Sichtbehinderung kein Abblendlicht. Dann ist das Abblendlicht Pflicht.

Darf ich mit Standlicht fahren?

Nein. Das Standlicht (Begrenzungslicht) ist nur zum Parken gedacht und ersetzt beim Fahren kein Abblendlicht. Der Verstoß kostet 10 Euro.

Was droht bei defektem Rücklicht oder Scheinwerfer?

Für das Fahren mit defekter Beleuchtung wird in der Regel ein Verwarnungsgeld von etwa 20 Euro fällig, bei Gefährdung oder Unfall mehr. Bei der Hauptuntersuchung gilt eine defekte Leuchte als Mangel.

Muss ich bei Nebel schon tagsüber das Licht einschalten?

Ja. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ist auch am Tag das Abblendlicht Pflicht. Außerorts kostet ein Verstoß 60 Euro und einen Punkt.

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Beleuchtungsverstoßes erhalten? Lassen Sie ihn kostenlos und unverbindlich prüfen.