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Aktualisiert am 02.10.2023 von

Zu schnell auf der Autobahn? Aktuelle Bußgelder 2023

Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2023 für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Autobahn: Aktuelle Bußgelder PKW & Motorrad

Die häufigste Ordnungswidrigkeit auf deutschen Autobahnen ist die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Insbesondere an Gefahrenstellen, wie an Brücken, engen Kurven oder an Autobahn-Baustellen wird viel geblitzt.

In der Bußgeldtabelle finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Tempoüberschreitungen auf der Autobahn für PKW und Motorräder aus dem aktuellen Bußgeldkatalog. Außerdem können Sie in unserem Blitzer-Check Ihre Blitzermessung kostenlos auf Fehler prüfen lassen.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2023 Außerorts für PKW und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch möglich?
1 bis 10 km/h20 €NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
11 bis 15 km/h40 €NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
16 bis 20 km/h60 €NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
21 bis 25 km/h100 €1NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*Jetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*Jetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 MonatJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
51 bis 60 km/h480 €21 MonatJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
61 bis 70 km/h600 €22 MonateJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
Über 70 km/h700 €23 MonateJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres 26 km/h zu schnell gefahren sind.
Auf der Autobahn geblitzt? Einspruch prüfen
Gerade auf der Autobahn haben valide Blitzermessungen mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen: Faktoren, wie eine hohe, Verkehrsdichte bei schneller Geschwindigkeit, ungünstige Sichtverhältnisse und ein unzureichender Blitzer-Abstand zum Tempolimit können Messprobleme verursachen.

Übertretung bis 15 km/h auf der Autobahn: Verwarnung

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer Autobahn kommt es bei der Strafe auf die Höhe der Überschreitung an. Geringe Überschreitungen bis 10 km/h werden auf einer Autobahn nur mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft. Wer zwischen 11 und 15 km/h außerhalb zu schnell fährt, muss laut Bußgeldkatalog 40 Euro bezahlen.

In beiden Fällen wird die Strafe von den Bußgeldstellen als geringfügige Ordnungswidrigkeit eingestuft. Betroffene erhalten von den zuständigen Bußgeldbehörden zunächst ein Angebot eines Verwarnungsgeld.

Wird das Verwarnungsgeld innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt, wird kein Bußgeldverfahren eröffnet. Weitere Gebühren bleiben den Betroffenen so erspart.

16 bis 20 km/h zu schnell: Bußgeldverfahren wird eingeleitet

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h auf der Autobahn wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das bedeutet, dass auch Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro zusätzlich zum Bußgeld hinzukommen.

Wer außerhalb einer Ortschaft 16-20 km/h zu schnell fährt, wird mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft. Inklusive der Verwaltungsgebühren kommt auf die Betroffenen eine Geldstrafe in Höhe von 88,50 Euro zu.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Ab 21 km/h zu schnell auf der Autobahn droht ein Punkt in Flensburg

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bis 25 km/h auf der Autobahn droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Außerdem wird ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Bei 26-40 km/h zu schnell auf der Autobahn kann ein Fahrverbot drohen

Wer auf der Autobahn die Geschwindigkeit um 26-40 km/h überschreitet und dabei geblitzt wird, muss mit einem hohen Bußgeld von 150 Euro (bis 30 km/h zu schnell) und 200 Euro (bis 40 km/h zu schnell) rechnen. In beiden Fällen droht ein Punkt in Flensburg.

Wer zum ersten Mal geblitzt wird kann aufatmen und den Führerschein behalten. In diesem Fall droht noch kein Fahrverbot. Wer allerdings innerhalb der letzten 12 Monate bereits einmal über 26 km/h zu schnell gefahren ist, muss den Führerschein für einen Monat bei der zuständigen Bußgeldstelle abgeben.

Über 41 km/h zu schnell auf der Autobahn: Mindestens 1 Monat Fahrverbot

Bei einer Tempoüberschreitung von über 41 km/h auf der Autobahn muss der Betroffene den Führerschein mindestens 1 Monat abgeben. Ein Bußgeld von 320 Euro droht ab einer Überschreitung zwischen 41 und 50 km/h auf einer Bundesautobahn. Wer 51 bis 60 km/h zu schnell fährt, muss bereits 480 Euro zahlen. Dazu kommen jeweils 2 Punkte in Flensburg.

Ein Fahrverbot für 2 Monate wird für Temposünder für eine Überschreitung zwischen 61 und 70 km/h auf deutschen Bundesautobahnen verhängt. Wer über 71 km/h zu schnell rast, muss auf seinen Führerschein 3 Monate verzichten.

Droht Ihnen ein Fahrverbot?
In vielen Fällen lässt sich ein Fahrverbot verhindern

Autobahn: Aktuelle Bußgelder LKW über 3,5 Tonnen

In der Bußgeldtabelle finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote je nach Höhe der Überschreitung auf der Autobahn für LKW über 3,5 Tonnen. Darüber hinaus können Sie in unserem Blitzer-Check Ihre Blitzermessung kostenlos auf Fehler prüfen lassen.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit LKW über 3,5 Tonnen / Außerorts
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch möglich?
Bis 10 km/h30 €NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
11 bis 15 km/h50 €NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
16 bis 20 km/h140 €1NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
21 bis 25 km/h150 €1NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
26 bis 30 km/h175 €1NeinJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
31 bis 40 km/h255 €21 MonatJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
41 bis 50 km/h480 €21 MonatJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
51 bis 60 km/h600 €22 MonateJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen
Mehr als 60 km/h700 €23 MonateJetzt prüfen
Einspruch sinnvoll? > Jetzt prüfen

Wie ist die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Höchstgeschwindigkeit nach dem Fahrzeugtyp bestimmt. Für Pkw und Motorräder gibt es auf deutschen Bundesautobahnen kein Tempolimit gemäß StVO. Es wird allerdings eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Der Empfehlung müssen Auto- und Motorradfahrer nicht nachkommen – sie ist freiwillig.

Für Lkw über 3,5 Tonnen und PKW mit Anhänger gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Durch das Beantragen einer 100 km/h-Genehmigung beim TÜV dürfen PKW und Wohnmobile mit Anhänger dann mit 100 km/h auf Bundesautobahnen fahren. Die Tempo 100-Plakette ist aber an einige Voraussetzungen geknüpft.

Autobahn: Strafen für weitere Verstöße

Auf deutschen Bundesautobahnen können weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen werden. Zum Beispiel ist es verboten an keiner offiziellen Auffahrt auf die Autobahn zu fahren oder einfach auf dem Seitenstreifen zu fahren.

Bußgeldkatalog Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
VergehenBußgeldPunkte Fahrverbot
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren mit Gefährdung75 €1
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt75 €1
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet75 € 1
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat) … in Ein- oder Ausfahrt 75 €1
… auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen130 €1
… auf der durchgehenden Fahrbahn200 €11 Monat
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt70 €1
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt mit einer Höhe mehr als 4,20 m inklusive Ladung70 €1
Mit einem LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis benutzt, obwohl die Sichtweite unter 50m betrug80 €1
Droht Ihnen ein Fahrverbot?
In vielen Fällen lässt sich ein Fahrverbot verhindern

Wenden und Rückwärtsfahren wird teuer

Für das Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn fallen hohe Bußgelder an. Dabei kommt es auf den Ort der Tat an: Während in einer Ein- oder Ausfahrt nur 75 € Bußgeld fällig werden, sind es auf dem Seitenstreifen schon 130 €. Auf der durchgehenden Fahrbahn sind es bereits 200 € und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei allen Vergehen fällt ein Punkt in Flensburg an.

Geisterfahrt kann strafrechtlich geahndet werden

Doch auch strafrechtliche Konsequenzen nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) drohen bei Vergehen auf der Autobahn: wer auf der Autobahn wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt:

„und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Und nicht nur die Tat selbst wird geahndet – sogar der Versuch ist bereits strafbar.

Auf der Autobahn zu schnell gefahren? Einspruch prüfen

Wenn Ihnen einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einer deutschen Bundesautobahn vorgeworfen wird, lohnt es sich in vielen Fällen eine kostenfreie Ersteinschätzung von einer Kanzlei für Verkehrsrecht einzuholen.

Denn nicht immer sind Blitzermessungen fehlerfrei. Beispielsweise können Messfehler aufgrund von schlechten Sichtverhältnissen oder einer zu hohen Verkehrsdichte auftreten. Eine guter Angriffspunkt für einen Einspruch im Bußgeldverfahren ist auch ein verschwommenes Blitzerfoto. Darüber hinaus können Formfehler der Behörden auftreten.

Wenn Beweismittel im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid fehlen oder nur unzureichend aufgelistet sind, ist das ein weitere Chance durch einen Einspruch Bußgelder, Punkte & Fahrverbote zu verhindern. In unserem Blitzer-Check können Sie Ihr Behördenschreiben und Ihre Blitzermessung kostenlos & unverbindlich prüfen lassen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Autobahnen und Kraftfahrstraßen
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.07.2021, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 3 Geschwindigkeit
[3]
Bundesministerium der Justiz, 23.11.2022, Strafgesetzbuch (StGB) § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
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