Aktualisiert am 16.10.2023 von

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Die Liste der verschiedenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist lang. Die Schwere des Verstoßes bestimmt maßgeblich den Ablauf des Verfahrens.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder andere Gesetze und Verordnungen, die den Straßenverkehr regeln. Sie werden mit eine Bußgeld, einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg geahndet – sind aber keine Straftat.

Was sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zählen

Die Höhe der Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Sie kann zwischen 5 und 800 Euro liegen. Bei besonders schweren Verstößen können auch Punkte und ein Fahrverbot verhängt werden.

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Geringfügige und schwere Ordnungswidrigkeiten

Der Ablauf von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist bundesweit einheitlich geregelt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen schweren und geringfügigen Verstößen im Straßenverkehr. Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit droht nur eine Geldbuße in Höhe von 5 € bis 55 €.

Verwarnungsgeld bis 55 Euro

Eine Bußgeld bis 55 € wird als Verwarnungsgeld bezeichnet. Wird dieses innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt, wird kein Bußgeldverfahren von den zuständigen Bußgeldstellen eröffnet. Das Angebot einer Verwarnung wird in der Regel bei geringen Geschwindigkeitsvergehen und Parkverstößen gemacht. Bezahlt der Beschuldigte nicht innerhalb der Frist, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Bußgeldverfahren ab 60 Euro Bußgeld

Bei schwerwiegenderen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro ein Bußgeldverfahren von den Bußgeldbehörden eröffnet, das auch mit Gebühren für den Bußgeldbescheid in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist. Je nach Tat kann die Strafe zusätzlich Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot beinhalten.

Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen erhalten die Betroffenen in der Regel einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle mit der Möglichkeit sich zum Tatvorwurf zu äußern. Halten die Bußgeldstellen an Ihrem Vorwurf fest, wird einige Wochen später ein Bußgeldbescheid versendet.

Ein Bußgeldbescheid enthält die festgelegten Strafen für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach den Tatbestandsnummern des Bußgeldkatalogs.

Einspruch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Gemäß § 67 Absatz 1 OWiG kann der Beschuldigte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Das ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich, nachdem der Bescheid von der Bußgeldstelle zugestellt wurde.
Sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das bedeutet, dass gegen die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote keine rechtlichen Schritte mehr eingelegt werden können.

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