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Geschwindigkeitsüberschreitung: Strafen für LKW über 3,5 Tonnen

Sie haben mit dem LKW eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen? Dann finden Sie in unserer Übersicht die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote aus dem Bußgeldkatalog 2023.

Der Bußgeldkatalog sieht je nach Fahrzeugtyp individuelle Strafen für die Tempoverstöße vor. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem LKW fallen diese höher als für PKW.

Bußgeldkatalog innerorts LKW über 3,5 Tonnen

Bußgeldtabelle LKW über 3,5 Tonnen / Innerorts
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
Bis 10 km/h40 €Nein
11 bis 15 km/h60 €Nein
16 bis 20 km/h160 €1Nein
21 bis 25 km/h175 €1Nein
26 bis 30 km/h235 €21 Monat
31 bis 40 km/h340 €21 Monat
41 bis 50 km/h560 €22 Monate
51 bis 60 km/h700 €23 Monate
Mehr als 60 km/h800 €23 Monate

LKW-Fahrer sollten innerorts besonders darauf achten die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten. Denn bereits ab einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 16 bis 20 km/h droht ein Punkt in Flensburg und ein hohes Bußgeld von 160 €.

Ab einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h werden bereits zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Eine Regelung für Ersttäter und Wiederholungstäter wie bei Geschwindigkeitsvergehen mit einem PKW gibt es nicht.

Bußgeldkatalog außerorts LKW über 3,5 Tonnen

Auf deutschen Bundesautobahnen gilt für LKW über 3,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auf Landstraßen gilt für LKW von 3,5 bis 7,5 Tonnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h und für LKW über einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ein Tempolimit von 60 km/h.

Bußgeldtabelle LKW über 3,5 Tonnen / Außerorts
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
Bis 10 km/h30 €Nein
11 bis 15 km/h50 €Nein
16 bis 20 km/h140 €1Nein
21 bis 25 km/h150 €1Nein
26 bis 30 km/h175 €1Nein
31 bis 40 km/h255 €21 Monat
41 bis 50 km/h480 €21 Monat
51 bis 60 km/h600 €22 Monate
Mehr als 60 km/h700 €23 Monate

Auch außerhalb geschlossener Ortschaften wird bereits bei einem Tempoverstoß von 16 bis 20 km/h ein Punkt in Flensburg fällig. Ein Fahrverbot droht aber erst bei einer Überschreitung von 31 km/h.


Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 14. Auflage