Vorfahrt

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Rechts vor links ignoriert oder das Vorfahrtsschild missachtet? Das kann laut Bußgeldkatalog teuer werden. Wir erklären die aktuellen Vorfahrtsregeln und drohende Bußgelder.

Warum sind die Vorfahrtsregeln wichtig?

Die Beachtung der Vorfahrtsregeln ist für die Verkehrssicherheit von zentraler Bedeutung. Unfälle, die durch Missachtung der Vorfahrt verursacht werden, sind keine Seltenheit.

§ 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Vorfahrt im deutschen Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt die Regel „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist.

„Rechts vor links“ im Detail:

  • An Kreuzungen und Einmündungen hat der Verkehrsteilnehmer von rechts Vorfahrt.
  • Diese Regel gilt nicht, wenn Verkehrszeichen die Vorfahrt anders regeln (z. B. Vorfahrtsschilder, Stoppschild).

Für die Verkehrssicherheit ist die Beachtung der Vorfahrtsregel von zentraler Bedeutung. Nicht selten passieren Unfälle, weil Verkehrsteilnehmer anderen die Vorfahrt nehmen.

Welche Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt?

Die wichtigsten Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln, sind:

  • Vorfahrtsschild (Zeichen 306): Das weiß-gelbe Schild zeigt an, dass Sie auf dieser Straße Vorfahrt haben.
  • Vorfahrt gewähren (Zeichen 205): Das rot-weiße Dreieck bedeutet, dass Sie an der nächsten Kreuzung oder Einmündung die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Stoppschild (Zeichen 206): An der Haltelinie muss angehalten und gestoppt werden.
  • Vorfahrt an der nächsten Einmündung/Kreuzung (Zeichen 301): Das rot-weiße Dreieck mit Pfeil gewährt die Vorfahrt nur an der darauffolgenden Kreuzung oder Einmündung.

Vorfahrt missachtet? Diese Bußgelder werden fällig

Bei Missachtung der Vorfahrtsregeln wird ein Bußgeld fällig. Kommen Gefährdung und Sachbeschädigung hinzu wird auch ein Punkt in Flensburg fällig. In schwerwiegenden Fällen kann die Vorfahrt auch als Straftat verfolgt werden.

Bußgelder für Missachtung der Vorfahrt
VergehenBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
An beschilderter Engstelle Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt5 €> Hier prüfen
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße gefahren10 €> Hier prüfen
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 €> Hier prüfen
…mit Gefährdung100 €1> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung120 €1> Hier prüfen
Stoppschild missachtet mit Behinderung25 €> Hier prüfen
…mit Gefährdung100 €1> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung120 €1> Hier prüfen
An Zebrastreifen zu schnell herangefahren, obwohl ein Fußgänger ihn nutzen wollte80 €1> Hier prüfen
VergehenBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
An beschilderter Engstelle Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt5 €Hier prüfen
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße gefahren10 €Hier prüfen
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 €Hier prüfen
…mit Gefährdung100 €1Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung120 €1Hier prüfen
Stoppschild missachtet mit Behinderung25 €Hier prüfen
…mit Gefährdung100 €1Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung120 €1Hier prüfen
An Zebrastreifen zu schnell herangefahren, obwohl ein Fußgänger ihn nutzen wollte80 €1Hier prüfen

Vorfahrtsschilder auf einen Blick

Wo Schilder stehen, gehen sie der Regel „rechts vor links" vor:

  • Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren!" (auf dem Kopf stehendes Dreieck): Sie müssen den Vorfahrtsberechtigten durchlassen, notfalls anhalten.
  • Zeichen 206 „Halt! Vorfahrt gewähren." (Stoppschild): bis zum Stillstand abbremsen und erst nach freier Sicht weiterfahren.
  • Zeichen 301 „Vorfahrt": An der nächsten Kreuzung oder Einmündung haben Sie Vorfahrt.
  • Zeichen 306 „Vorfahrtstraße": Vorfahrt auf dem gesamten Straßenverlauf – bis Zeichen 307 sie wieder aufhebt.

Vorfahrt an Kreuzung, Einmündung & Kreisverkehr

An Kreuzungen und Einmündungen ohne Ampel und ohne Verkehrszeichen gilt „rechts vor links" (§ 8 Abs. 1 StVO). Wer links abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus fahren oder rechts abbiegen, durchlassen (§ 9 StVO). Im Kreisverkehr (Zeichen 215 mit „Vorfahrt gewähren") hat der Verkehr im Kreis Vorrang. Aus einem Grundstück, verkehrsberuhigten Bereich oder von einem Feldweg heraus haben Sie keine Vorfahrt – hier gilt der Vorrang des fließenden Verkehrs (§ 10 StVO).

Vorfahrt missachtet mit Unfall: Wer haftet?

Wer die Vorfahrt nimmt und einen Unfall verursacht, trägt in der Regel die Hauptschuld; die eigene Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des anderen. Bei Mitverschulden – etwa wenn der Vorfahrtsberechtigte erheblich zu schnell war – kann die Haftung geteilt werden. Ordnungsrechtlich bleibt es bei 100 € und 1 Punkt (Gefährdung) bzw. 120 € und 1 Punkt (Sachschaden). Bei grob verkehrswidrigem, rücksichtslosem Verhalten kann zusätzlich eine Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) mit Strafverfahren und Führerscheinentzug im Raum stehen. Führt der Verstoß zu Punkten in Flensburg oder einem Bußgeldbescheid, lohnt ein prüfender Blick.

Häufige Fragen zur Vorfahrt

Was kostet es, wenn ich die Vorfahrt missachte?

Der Grundverstoß kostet 25 €. Wird ein Vorfahrtsberechtigter dadurch gefährdet, sind es 100 € und 1 Punkt in Flensburg; kommt es zu einem Unfall mit Sachschaden, 120 € und 1 Punkt.

Gilt „rechts vor links" immer?

Nein. Die Regel greift nur, wenn keine Verkehrszeichen, Ampeln oder Polizeibeamte die Vorfahrt regeln. Sie gilt außerdem nicht gegenüber Schienenfahrzeugen und nicht, wenn Sie aus einem Grundstück, einem verkehrsberuhigten Bereich oder von einem Feldweg auf die Straße einfahren – dann hat der fließende Verkehr Vorrang (§ 10 StVO).

Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?

Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vorfahrt. Beim Einfahren wird nicht geblinkt, beim Verlassen des Kreisels dagegen schon.

Bekomme ich für eine Vorfahrtsmissachtung Punkte?

Nur bei Gefährdung oder Unfall gibt es je 1 Punkt. Der reine Grundverstoß (25 €) bleibt punktefrei.

Wer haftet bei einem Vorfahrtsunfall?

In der Regel der Wartepflichtige, der die Vorfahrt genommen hat – seine Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden. War der Vorfahrtsberechtigte mitschuldig (z. B. deutlich zu schnell), kann die Haftung geteilt werden.

Was bedeutet das auf dem Kopf stehende Dreieck (Zeichen 205)?

Das Zeichen „Vorfahrt gewähren!" verpflichtet Sie, den Vorfahrtsberechtigten durchzulassen – notfalls müssen Sie anhalten. Beim Stoppschild (Zeichen 206) müssen Sie zusätzlich bis zum Stillstand abbremsen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Vorfahrtsvorwürfe stützen sich oft auf Zeugenaussagen und Einschätzungen zum Ablauf – hier gibt es Spielraum. Eine Prüfung des Bescheids kann sich lohnen. Sie können Ihren Fall kostenlos über den Online-Check einschätzen lassen.


[1] Kraftfahrtbundesamt Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Stand 09.11.2021, 14. Auflage.

[2] Bundesamt für Justiz (06.03.2013) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 8 Vorfahrt