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Vorfahrt genommen? Diese Regeln sollten Sie kennen

Rechts vor links ignoriert oder das Vorfahrtsschild missachtet? Das kann laut Bußgeldkatalog teuer werden. Wir erklären die aktuellen Vorfahrtsregeln und drohende Bußgelder.

Aktualisiert am 13.12.2022 von

Für die Verkehrssicherheit ist die Beachtung der Vorfahrtsregel von zentraler Bedeutung. Nicht selten passieren Unfälle, weil Verkehrsteilnehmer anderen die Vorfahrt nehmen.

Vorfahrtsregeln nach § 8 der StVO

Im § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Vorfahrt im deutschen Straßenverkehr geregelt. Generell gilt die Vorfahrtssregel rechts vor links, wenn die Vorfahrt nicht durch verschiedene Vorfahrtsschilder oder Verkehrszeichen besonders geregelt wird.

Genau heißt es im § 8. Abs1. StVO:

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)

Auf die Erklärung der verschiedenen Verkehrszeichen gehen wir nach der Bußgeldtabelle ein.

Vorfahrt missachtet? Diese Bußgelder werden fällig

Bei Missachtung der Vorfahrtsregeln wird ein Bußgeld fällig. Kommen Gefährdung und Sachbeschädigung hinzu wird auch ein Punkt in Flensburg fällig. In schwerwiegenden Fällen kann die Vorfahrt auch als Straftat verfolgt werden.

Bußgelder für Missachtung der Vorfahrt
VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
An beschilderter Engstelle Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt5 €
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße gefahren10 €
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 €
…mit Gefährdung100 €1
…mit Sachbeschädigung120 €1
Stoppschild missachtert mit Behinderung25 €
…mit Gefährdung100 €1
…mit Sachbeschädigung120 €1
An Zebrastreifen zu schnell heran gefahren, obwohl ein Fußgänger ihn nutzen wollte80 €1

Wie wird die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt?

Die Verkehrszeichen 205, 206, 301 und 306 regeln die Vorfahrt im Straßenverkehr.

Vorfahrtsschild 306

Das weiß-gelbe Vorfahrtsschild gibt an, dass Sie auf dieser Straße Vorfahrt haben. Damit einfahrende Verkehrsteilnehmer auch über die Vorfahrtsstraße informiert sind, wird das Vorfahrtsschild an jeder Kreuzung bzw. Einmündung angebracht. Die Vorfahrtsregel wird erst durch ein Stoppschild, das Verkehrszeichen „Ende der Vorfahrtsstraße oder das Schild „Vorfahrt gewähren“ aufgehoben.

Verkehrszeichen 301: Vorfahrt an der nächsten Einmündung/Kreuzung

Das Verkehrszeichen in der Form eines rot-weißen Dreiecks mit einem Pfeil in der Mitte gewährt die Vorfahrt nur an der darauffolgenden Kreuzung oder Einmündung.

Schild 205 Vorfahrt gewähren

Das Verkehrszeichen in Form eines rot-weißen Dreiecks bestimmt, dass die Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung gewährt werden muss. Wenn der Verkehr es zulässt, ist es nicht notwendig anzuhalten. Autofahrer sollten allerdings vorsichtig an die Haltelinie heranfahren.

Stoppschild 206

Beim Stoppschild muss an der Haltelinie angehalten und gestoppt werden. Das gilt auch dann, wenn kein Verkehrsteilnehmer in Sichtweite ist. Ist keine Haltelinie vorhanden, muss an der Kreuzung oder Einmündung angehalten werden.


[1] Kraftfahrtbundesamt Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Stand 09.11.2021, 14. Auflage.

[2] Bundesamt für Justiz (06.03.2013) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 8 Vorfahrt

[3] ADAC (03.05.2022) Vorfahrtsregeln und Vorfahrtsschilder: Was wo gilt

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