Aktualisiert am 17.03.2024 von

Gelbes und Blaues Blinklicht: Verhalten bei Einsatzfahrzeugen

Für Einsatzfahrzeuge mit einem gelben oder blauen Blinklicht ist der Weg frei zu machen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Wann werden gelbe und blaue Blinklichter verwendet?

Gelbe und blaue Blinklichter an Fahrzeugen signalisieren Einsatzfahrten mit Sonderrechten. § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt deren Einsatz und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

  • Gelb: Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW
  • Blau: Polizei, Zoll, Bundeswehr und andere Behörden mit hoheitlichen Aufgaben

Die Blinklichter mit und ohne Einsatzhorn (Martinshorn)

Sowohl Fahrzeuge mit blauen als auch mit gelben Blinklichtern können ein Einsatzhorn verwenden, um Aufmerksamkeit zu erregen. Das wird durch die Einsatzleitung festgelegt.

Wie verhalte ich mich bei Einsatzfahrzeugen?

  • Anhalten und Platz machen: Sobald Sie Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und/oder Einsatzhorn wahrnehmen, halten Sie an und ermöglichen Sie freie Durchfahrt.
  • Rechts ranfahren: Fahren Sie so weit wie möglich rechts an den Fahrbahnrand und nutzen Sie, wenn möglich, die Seitenstreifen.
  • An Kreuzungen und Einmündungen: Halten Sie an, bevor Sie in eine Kreuzung oder Einmündung einfahren, um den Einsatzfahrzeugen freie Bahn zu gewähren.
  • Gefahr durch Rettungsgasse: Bilden Sie auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse, sobald Sie Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und/oder Einsatzhorn von hinten wahrnehmen.

Verstoß gegen § 38 StVO: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Missachtung der Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen kann mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Unfällen mit schweren Folgen kommen. Verstöße gegen § 38 StVO werden laut Bußgeldkatalog mit den Bkat-Nummern 135 bestraft. Neben einem Bußgeld von 240 € kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Bußgeldkatalog Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn
VergehenBußgeldPunkte Fahrverbot
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen240 €21 Monat
…mit Gefährdung280 €21 Monat
…mit Sachbeschädigung320 €21 Monat

Tipp: Vorausschauend Fahren

Seien Sie aufmerksam und rücksichtsvoll im Straßenverkehr. Achten Sie auf Einsatzfahrzeuge und ermöglichen Sie ihnen freie Durchfahrt. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.


Quellen
[2]
Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Blaues Blinklicht
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