Das OLG Zweibrücken hat in einem Fall entschieden, dass eine Überschreitung von 22 km/h nicht zwingend wahrnehmbar ist. Von Vorsatz und doppelter Bestrafung ist abzusehen.
Wir erklären, bis wie lange eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach einem Tempolimit gilt und wann Sie beschleunigen dürfen, ohne das Risiko einzugehen geblitzt zu werden.