Aktualisiert am 04.04.2023 von

Vom Handy-Blitzer „Monocam“ gefilmt? Einspruch möglich

In mehreren Testpahsen wird der Handy-Blitzer mit der "Monocam"-Technologie erprobt. Doch ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist möglich.

In unserem Beitrag erfahren Sie, wie der Handy-Blitzer „Monocam“ funktioniert und wo die Überwachungstechnologie aktuell eingesetzt wird. Außerdem befassen wir uns mit der aktuellen Rechtslage, denn bisher ausgestellte Bußgeldbescheide könnten unwirksam sein.

News vom 02.03.2023: Das Amtsgericht Trier hat in drei Fällen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf Basis der Monocam-Technologie zurückgewiesen. Auch ohne Rechtsgrundlage dürften die Informationen des Handy-Blitzers verwertet werden. Eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz wurde bereits angekündigt.

Von Monocam mit Handy am Steuer gefilmt?
Wenn Sie ein Behördenschreiben mit dem Vorwurf Handy am Steuer auf Basis der „Monocam“ erhalten haben, ist es ratsam den Bescheid prüfen zu lassen. Trotz des Urteils des AG Trier besteht eine gute Chance, dass das OLG Koblenz eine richtungsweisende Entscheidung fällt und die Monocam-Bußgeldbescheide aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt.

Überwachungssystem „Monocam“ wird getestet

Die Unfallstatistiken der letzten Jahre haben die Behörden alarmiert. Über 1.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich nur weil Autofahrer abgelenkt sind. Und es ist keine Besserung in Sicht.

Bei einer Beobachtungsstudie der Technischen Universität Braunschweig bedienten über 10% der Autofahrer das Smartphone während der Fahrt. Und das sogar auf der Autobahn. Anlass genug für die Behörden jetzt auf moderne Handyüberwachung zu setzen.

Aktuell wird der erste Handy-Blitzer mit der „Monocam“-Technologie in Deutschland ausprobiert. Die niederländische Polizei hat das Überwachungssystem in Kooperation mit der Universität Utrecht entwickelt. Jetzt soll die Monocam auch deutsche Handysünder während der Fahrt auf die Schliche kommen.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Wie funktioniert der Handy-Blitzer?

Das Überwachungssystem „Monocam“ besteht aus einer Kamera und einem Laptop mit spezieller Video-Software zur Erkennung von Handyverstößen. Während die Kamera den fließenden Verkehr beobachtet, scannt die Software ob Autofahrer ein Gerät in der Hand halten und dabei eine bestimmte Haltung einnehmen.

Geschulte Polizisten werten in einem Überwachungswagen das Videomaterial aus und entscheiden, ob ein Handyverstoß vorliegt. Die Beamten prüfen dabei, ob der Autofahrer tatsächlich ein Smartphone, ein Handy oder etwas anderes in der Hand gehalten hat.

Anschließend wird genau protokolliert was der Fahrer mit dem Handy gemacht. Denn entscheidend für einen Handyverstoß ist vor allem, ob das Gerät auch bedient wurde. Aber auch eine längere Blickzuwendung auf den Bildschirm kann bereits strafbar sein, z.B. wenn ein Video abgespielt wird.

Wann ein Handyverstoß genau vorliegt, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog in der Rubrik Handy am Steuer.

Erster Test in Mainz entlarft Verkehrssünder

Der Handy-Blitzer wurde in Mainz am 19. Mai 2022 zum ersten Mal für einige Stunden getestet. Und mit einer Handykontrolle hatten scheinbar die wenigsten Autofahrer gerechnet. Trotz eines Hinweisschildes, welches die Handyüberwachung im nächsten Streckenabschnitt ankündigte, wurden 20 Fahrer pro Stunde mit dem Handy am Steuer erwischt.

Testphase der Monocam in Rheinland-Pfalz

Die Polizei in Rheinland-Pfalz hat sich von den niederländischen Kollegen ein Handy-Blitzer-System für zwei Testphasen mit einer geplanten Dauer von jeweils drei Monaten ausgeliehen. Die Beamten beabsichtigen das Überwachungssystem vor allem auf der Autobahn in der Nähe von Trier einsetzen.

Vergabe von Bußgeldern und Punkten zweitrangig

Beim Einsatz des Handy-Blitzers geht es der Polizei in erster Linie nicht darum Bußgelder und Punkte zu verteilen. Vielmehr soll die Verkehrssicherheit auf der Autobahn erhöht werden. Denn bei hoher Geschwindigkeit drohen bei gleichzeitigem Griff zum Handy vermehrt schwere Unfälle.

Allerdings liegen uns Informationen vor, dass auch in der Testphase bereits Bußgeldbescheide versendet wurden. Diese können allerdings unwirksam sein.

Erste Ergebnisse

Aufgrund einer sogenannten „Kleinen Anfrage“ des Abgeordneten Dr. Joachim Streit von den Freien Wählern mit dem Titel „Testversuche System Monocam auf rheinland-pfälzischen Straßen„, veröffentlichte das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz im Sommer 2022 weitere Informationen über den aktuellen Einsatz des Handy-Blitzers.

Mit Stand vom 31. August 2022 wurden insgesamt 327 Ablenkungsverstöße festgestellt und die gleiche Anzahl an Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ist ein Bußgeldbescheid aufgrund der Monocam anfechtbar?

Tatsächlich können Beschuldigte, die aktuell einen Bußgeldbescheid mit dem Beweismittel Monocam erhalten, Glück im Unglück haben und von einer unsicheren Rechtslage profitieren.

Bereits vor dem Einsatz des Handyblitzers warnte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz Dieter Kugelmann davor, wie Videoaufnahmen durch das Monocam-Überwachungssystem zu rechtfertigen sind.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Videoaufnahmen von allen Autofahrern

Damit die Software mittels künstlicher Intelligenz Autofahrer mit einem Handy am Steuer identifizieren kann, muss die Monocam per Videoüberwachung erst einmal alle Verkehrsteilnehmer aufzeichnen.

Zwar werden nur die Daten von den Verkehrssündern weiter verarbeitet, bei denen ein Verdacht vorliegt. Allein für die Aufnahmen selbst bräuchte es aber einen Rechtfertigungsgrund, argumentiert Kugelmann.

Gesetzliche Grundlage nach Testphase

Das Innenministerium in Rheinland-Pfalz verweist darauf, dass nach der Pilotphase eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Während der Testphase kann folglich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.

Ob die Bußgeldbescheide rechtskräftig sind, wird wieder einmal die Gerichte beschäftigen. Bereits in den letzten Jahren wurden zahlreiche Urteile zum Handyverstoß gefällt.

Amtsgericht Trier: Monocam-Bußgeldbescheide vorerst gültig

Das Amtsgericht Trier hat Vorerst bleiben die ersten Bußgeldbescheide in Deutschland, die durch den Einsatz eines neuen „Handy-Blitzers“ ausgestellt wurden, gültig. Amtsrichter David Geisen-Krischel argumentiert, dass es noch keine juristische Rechtsnorm für das Gerät gibt.

Allerdings können trotz eines Beweis-Erhebungsverbots die Daten aus dem Handyblitzer verwendet werden. Drei Einsprüche von Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer zurückgewiesen.

Nach dem Urteil kündigte der Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei der betroffenen Autofahrer vertrat, an, beim Oberlandesgericht Koblenz Beschwerde einzulegen. Er bezeichnete das Urteil als nicht konsequent, da es sich um eine Ermessensfrage handele. Die Entscheidung, wie es um die Verwertbarkeit der Monocam-Daten steht, ist zunächst einmal vertagt.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Werden Handy-Blitzer bald bundesweit eingesetzt?

Bisher war die Polizei darauf angewiesen Handy am Steuer durch Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen nachzuweisen. Ein baldiger bundesweiter Einsatz scheint sehr wahrscheinlich, wenn man auf die Erfolge in anderen Ländern blickt.

In Australien registrierten zwei „Mobile Phone Detection Cameras“ innerhalb einen halben Jahres über 100.000 Handyverstöße. Mittlerweile sind über 45 Anlagen in Betrieb. In den Niederlanden sind es bereits 20. Voraussetzung ist allerdings, dass eine saubere Rechtsgrundlage geschaffen wird und die erlassenen Bußgeldbescheide nicht auf wackeligen Beinen stehen.


Artikel bewerten
Durchschnittliche Bewertung: 5.0 Sterne von 1 Besucher.
Treffen Sie hier Ihre Auswahl

Ähnliche Artikel
Kommentare

Es wurden bisher 4 Kommentare zu diesem Thema abgegeben.

Dieter am 10.11.2022
Oh Mann! Ich war neulich in Mainz unterwegs und bin angeblich vom "Handyblitzer" erwischt worden. Tja, hab halt das Handy kurz beiseite gelegt. Zahlen werde ich bestimmt nicht. Kann mir auch nicht vorstellen, dass die mich einfach so filmen dürfen...

Caro am 14.11.2022
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen? Ein Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer lag in der Post. Ich wurde beim Weglegen des Smartphones "gefilmt". Wenn ich mich recht erinnerere hatte ich mein Handy mal kurz in der Hand und habs zum Aufladen angestöpselt. Muss ich jetzt wirklich zahlen oder kann ich was dagegen machen?
Bussgeldportal.de antwortete am 18.11.2022
Hallo Caro, zu diesem Szenario gibt es verschiedene Urteile. Leider werten es die meisten Oberlandesgerichte als Ordnungswidrigkeit, weil das Aufladen letztlich der Nutzung des Smartphones zum telefonieren bzw. kommunizieren dient.

Andi38 am 05.12.2022
Ich glaube ich bin neulich auch von dieser "Monocam" gefilmt worden. Da stand mal wieder so ein Kastenwagen auf der Autobahnbrücke - dachte die Beamten verbringen Ihren Tag mal wieder mit einer Abstandsmessung auf der A60. Nja mal sehen....kann gut sein, dass ich kurz das Smartphone in der Hand hatte....bin gespannt, ob da Post kommt.

Übrigens was das Thema Handy am Steuer angeht: Mir ist schon klar, dass ich jetzt keine Nachricht auf der Autobahn tippe, dass kann saugefährlich sein, wenns schief geht. Aber kurz mal beiseite legen muss doch drin sein. Weiß nicht, ob ich dagegegen vorgehen würde, wenn die mir einen Bußgeldbescheid schicken. Das mit dem unerlaubt "Filmen" finde ich auf jeden Fall nicht cool.

Kommentar schreiben