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Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Jetzt informieren, wie Sie ohne großen Aufwand einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und ob es sich wirklich lohnt.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Wann ist der beste Zeitpunkt?

Kalender

Sie sind gerade geblitzt worden und warten noch auf den Bußgeldbescheid? In diesem Moment fehlen noch die konkreten Angaben zum Vorwurf und zur angedrohten Strafe. Eine Ersteinschätzung kann zu diesem Zeitpunkt höchstens allgemein ausfallen und informativen Charakter haben.

Anderes Schreiben der Bußgeldstelle erhalten?

Viel besser ist es, wenn Sie auf das erste Anschreiben der zuständigen Bußgeldstelle warten. Dann haben Sie bereits Informationen über den genauen Tatvorwurf. Außerdem befinden sich auf dem Behördenschreiben weitere Angaben zur Verkehrsordnungswidrigkeit, die für eine kostenlose Ersteinschätzung wichtig sind.

Wir empfehlen bereits nach Zustellung eines Anhörungs- oder Zeugenfragebogens aktiv zu werden und nicht auf den Bußgeldbescheid zu warten. So müssen Sie nicht auf die 14-tägige Einspruchsfrist achten. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein Anwalt durch Einsicht in Ihre Unterlagen die Erfolgschancen für einen Einspruch gut abschätzen.

Studie: Ca: 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft
Eine Studie hat knapp 15.000 Bußgeldverfahren auf Fehler untersucht. In 56% der Fälle wurden Fehler entdeckt (Quelle: VUT-Verkehr, Statistische Auswertung). In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrem Bußgeldbescheid erhalten und die Erfolgschancen für einen Einspruch erfahren.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Zunächst ist es empfehlenswert auf Ihrem Bescheid nachzusehen, um welche Bußgeld-Höhe es sich handelt. Geht es beim Behördendokument um das Angebot eines Verwarnungsgeldes oder handelt es sich bereits um einen Bußgeldbescheid? Denn der Unterschied kann entscheidend sein, was Gebühren und Fristen im Bußgeldverfahren angeht.

Verwarnungsgeld vs. Bußgeld

Bei geringen Ordnungswidrigkeiten unter 55 Euro, deren Strafe auch als Verwarnungsgeld bezeichnet wird, können Sie ein Bußgeldverfahren vermeiden, indem Sie innerhalb einer bestimmten Frist den fälligen Betrag begleichen.

Bußgeld

Bezahlen Sie ein Verwarnungsgeld nicht innerhalb der vorgegeben Frist, wird von den zuständigen Bußgeldbehörden und Ordnungsämtern auch bei geringfügigen Vergehen ein Bußgeldverfahren eröffnet. Dann wird in der Regel gleich ein Bußgeldbescheid erteilt.

Bußgeldverfahren immer ab 60 Euro

Ist für das Vergehen ein Bußgeld über 60 Euro vorgesehen, wird von den Behörden immer ein Bußgeldverfahren eröffnet. Je nach Vergehen können dann ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.

Die Strafen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, der bundesweit gültig ist. Außerdem kommen noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro hinzu.

Der übliche Ablauf

Ein Bußgeldverfahren läuft nach festgelegten Schemata ab. Wir haben den Standardfall in wenigen Schritten für Sie zusammengefasst:

  1. Fahrzeug wird durch einen Blitzer erfasst
  2. Durch Beweismittel wird der Halter identifiziert
  3. Der Fahrzeughalter erhält den Anhörungsbogen
  4. Bußgeldbescheid wird zugestellt
  5. 14-Tagesfrist für einen Einspruch läuft
  6. Wird kein Einspruch eingelegt, ist der Bescheid rechtskräftig
  7. Strafe muss bezahlt und ggf. das Fahrverbot angetreten werden

Der Verfahrensablauf kann abweichen, wenn Fahrzeughalter und Fahrer nicht identisch sind. Ist unklar wer gefahren ist, wird ein Zeugenfragebogen versendet, um den Fahrer zu ermitteln. Denn nur wer die Verkehrordnungswidrigkeit begangen hat, kann auch dafür bestraft werden. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung.

Wenn die Bußgeldstelle also bereits durch das Beweisfoto feststellt, dass Fahrer und Halter nicht identisch sind, zum Beispiel wenn das Geschlecht abweicht oder als Halter eine Firma eingetragen ist, beginnt die Suche nach dem Fahrer. Das ist übrigens auch der Fall, wenn Sie auf dem Anhörungsbogen angeben nicht gefahren zu sein.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: So geht´s

Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am besten vorgehen. Diese Schritte sind dabei wichtig:

1. Frist wahren

Nach Zustellung kann der Betroffene innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Verpasst man die Einspruchsfrist unverschuldet, z.B. durch Urlaub oder Krankheit, besteht die Möglichkeit eine „Wiedereinsetzung auf den vorherigen Stand“ zu beantragen.

2. Formelle Vorgaben einhalten

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen oder bei der zuständigen Bußgeldstelle vor Ort persönlich vorgetragen werden. Wenn Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit engagieren, übernimmt dieser die Formalität für Sie.

3. Einspruch begründen

Ein unbegründeter Einspruch wird Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor einer drohenden Strafen retten. Deshalb ist es sinnvoll, Gründe für Ihren Einspruch zu nennen. Einige Beispiele:

  • Sie waren nicht der Fahrer
  • Der Tatvorwurf stimmt nicht, z.B. Handy nicht in der Hand gehalten
  • Das Blitzerfoto ist unscharf – Fahrer oder Kennzeichen nicht erkennbar
  • Zweifel an der Richtigkeit der gemessenen Geschwindigkeit
  • Die Verjährungsfrist ist bereits eingetreten
  • Der Bußgeldbescheid weist Formfehler auf

4. Einspruch einlegen

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie selbst oder über einen Anwalt einlegen. Wichtig ist, dass Sie die 14-tägige Einspruchsfrist einhalten. Wichtig ist dabei folgende Formulierung:

„In dem Bußgeldverfahren gegen … (Ihr Name) lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen (…) ein.“

Hilfreich kann es noch sein mit folgendem Satz Einsicht in die Bußgeldakte zu beantragen:

„Hiermit beantrage ich Einsicht in meine Bußgeldakte, in die gespeicherten Messprotokolle und Messdaten.“

Der Einspruch ist schriftlich per Brief, Fax oder vor Ort bei der zuständigen Bußgeldstelle einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Die entsprechende Adresse, Faxnummer entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.

In seltenen Fällen ist auch ein Einspruch per E-Mail möglich. Die Information finden Sie auf der Website der Bußgeldbehörde oder erhalten Sie auf Anfrage beim zuständigen Mitarbeiter der Bußgeldstelle.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen?

Wenn Sie geblitzt wurden, ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite stehen. Viele Anwälte für Verkehrsrecht sind auf Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrecht spezialisiert. Dabei stehen vor allem diese Verkehrsverstöße im rechtlichen Fokus:

Expertise im Verkehrsrecht

Wer keine tieferen Kenntnisse im Bereich Verkehrsrecht hat, kann nur schwer einschätzen, wie hoch die Erfolgschancen bei einem Einspruch im Bußgeldverfahren ausfallen, da dieser in der Regel vom Einzelfall abhängt.

Ein Einspruch hat dann hohe Erfolgsaussichten, wenn offensichtliche Fehler von Seiten der Behörden vorliegen, zum Beispiel Fristen nicht eingehalten wurden, oder Messgeräte verwendet wurden, die in der Vergangenheit bereits zu Verfahrenseinstellungen geführt haben. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Messfehler, die auftreten können.

Durch die rechtliche Expertise profitieren betroffene Autofahrer unter anderem von diesen Vorteilen:

  • Erfolgsaussichten für Ihren Fall bei einer Rechtsberatung aufzeigen
  • Akteneinsicht beantragen, um im Bescheid nach Fehlern bei einer Blitzermessung zu suchen
  • Fahrverbote in ein Bußgeld umwandeln oder die Strafe ganz abwenden
  • Termine vor Behörden und Gericht für Sie wahrnehmen
  • Bei Sachbeschädigung oder Unfall zu Versicherungsfall rechtlich unterstützen

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Über unser Online-Formular können Sie die Erfolgschancen für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schnell und kostenlos von einem Anwalt prüfen lassen. Und so einfach funktioniert es:

  1. Fragen zum Vergehen ausfüllen
  2. Auf Wunsch Behördenschreiben hochladen
  3. Kostenlose Auswertung erhalten

Prüfung ist schnell, transparent und ohne Kostenrisiko

Unser Service ist kostenlos und unverbindlich. Sie können nach Erhalt der Auswertung in aller Ruhe entscheiden, ob Sie die Bußgeld-Kanzlei mit der Abwehr Ihres Bußgeldverfahrens beauftragen möchten.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Einspruch mit Rechtsschutz ohne Risiko?

Wer eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht besitzt, trägt nur ein geringes Kostenrisiko, wenn Sie die Abwehr Ihres Bußgeldbescheids einem Anwalt anvertrauen. Denn in den meisten Fällen sind die Anwalts- und Verfahrenskosten durch die Versicherung abgedeckt.

Ob die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gewährt und ob eine Selbstbeteiligung anfällt, hängt von den Konditionen Ihrer Versicherung und dem konkreten Fall ab.

Unsere Partneranwälte haben seit vielen Jahren Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen und können Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung vor der Mandatierung geben.

Einspruch ohne Rechtsschutz sinnvoll?

Im Verkehrsrecht gibt es die Möglichkeit eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die aber mit einer gewissen Vertragslaufzeit verbunden ist. Der Abschluß einer nachträglichen Rechtsschutz für Verkehr kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits mehrere Punkte in Flensburg haben oder ein Fahrverbot aus beruflichen Gründen abwenden möchten.

Sie können den Anwalt auch als Selbstzahler beauftragen. Je nach Umfang des Verfahrens müssen Sie mit Kosten im Bereich von 500 bis 1.300 Euro rechnen. Über unseren Blitzer-Check können Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren.

Gute Erfolgsaussichten? Laut Studie bis 56% Fehlerquote

Justitia

Die Erfolgschancen gegen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorzugehen sind generell gut. Eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT Verkehr konnte sogar in 56% von knapp 15.000 untersuchten Bußgeldverfahren Fehler nachweisen. Das ist aber keine Erfolgsgarantie, denn ein Einspruch hängt immer vom Einzelfall ab.

Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht erhalten.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft