Aktualisiert am 13.03.2024 von

Im Halteverbot oder ohne Parkschein geparkt? Bußgelder 2024

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2024 für Verkehrsverstöße beim Halten und Parken. Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Bei der letzten Erhöhung des Bußgeldkatalogs hat der Gesetzgeber vor allem Falschparker ins Visier genommen und die Strafen teilweise drastisch erhöht.

1. Halten im absoluten Halteverbot

Das Halten im absoluten Halteverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25 Euro geahndet wird. Dies dient dem Erhalt des Verkehrsflusses und der Sicherheit von Menschen und Fahrzeugen.

2. Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechende Berechtigung wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Dies soll sicherstellen, dass diese speziellen Parkplätze für berechtigte Personen reserviert bleiben.

3. Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe

Das Parken ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe wird als Parkverstoß betrachtet und mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro belegt. Bei längerer Parkdauer kann dieses Bußgeld auf bis zu 40 Euro ansteigen.

4. Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ohne Ausnahmegenehmigung:

Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Lieferfahrzeuge, wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Dies soll die Sicherheit von Fußgängern gewährleisten und den reibungslosen Verkehrsfluss gewährleisten.

5. Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt oder einem Hydranten

Das Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt oder einem Hydranten stellt eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg bestraft. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass im Ernstfall schnelle Rettungsmaßnahmen möglich sind und keine Menschenleben gefährdet werden.

6. Parken in zweiter Reihe oder auf einem Radweg

Das Parken in zweiter Reihe oder auf einem Radweg wird mit einem Bußgeld belegt, da es den Verkehrsfluss behindert und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. In Ausnahmefällen, wie einer Panne, kann eine Befreiung von diesem Bußgeld erfolgen.

Bußgeldkatalog Halte- und Parkverstoß bis 55 €

Bußgeldkatalog 2024: Falschparken bis 55 €
VergehenBußgeld
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt10 €
… mit Behinderung anderer15 €
… über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €
… über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €
5 Meter vor Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10 €
…mit Behinderung anderer15 €
…über einen Zeitraum von drei Stunden 20 €
…über drei Stunden mit Behinderung anderer30 €
Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten…
um 30 Minuten20 €
bis zu einer Stunde25 €
bis zu zwei Stunden30 €
bis zu drei Stunden35 €
über drei Stunden 40 €
Nicht platzsparend geparkt10 €
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 €
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt55 €
Parken im Fußgängerbereich55 €
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt25 €
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs20 €
Parken in geschüt­­ztem Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger mit über zwei Tonnen Gewicht30 €
Über zwei Wochen einen An­­hängers ohne Zug­­fahr­zeug geparkt20 €
Parken an unüber­­sichtlicher Straßen­­­stelle, in scharfer Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­weg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot35 €
…mit Behinderung anderer55 €
…länger als eine Stunde55 €
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg55 €

Bußgeldkatalog für Halte- und Parkverstoß über 60 €

Bußgeldbescheid wegen einem Parkverstoß erhalten? Das ist keine Seltenheit. Bei Haltelinien- und Parkvergehen über 60 € liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Punkt in Flensburg wird fällig.

Bußgeldkatalog 2024: Halten und Parken ab 60 €
VergehenBußgeldPunkte
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist100 €1
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung70 € 1
…länger als eine Stunde70 €1
…mit Gefährdung80 €1
…mit Sachbeschädigung100 €1
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
…mit Sachbeschädigung100 €1
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung80 €1
…länger als 15 Minuten85 €1
…mit Gefährdung90 €1
…mit Sachbeschädigung110 €1

Quellen
[1]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2022, Informationen zum neuen Bußgeldkatalog
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.07.2021, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 12 Halten und Parken
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 14. Auflage