Im Halteverbot oder ohne Parkschein geparkt? Bußgelder 2024
Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2024 für Verkehrsverstöße beim Halten und Parken. Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Bei der letzten Erhöhung des Bußgeldkatalogs hat der Gesetzgeber vor allem Falschparker ins Visier genommen und die Strafen teilweise drastisch erhöht.
Inhalt
1. Halten im absoluten Halteverbot
Das Halten im absoluten Halteverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25 Euro geahndet wird. Dies dient dem Erhalt des Verkehrsflusses und der Sicherheit von Menschen und Fahrzeugen.
2. Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechende Berechtigung wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Dies soll sicherstellen, dass diese speziellen Parkplätze für berechtigte Personen reserviert bleiben.
3. Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe
Das Parken ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe wird als Parkverstoß betrachtet und mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro belegt. Bei längerer Parkdauer kann dieses Bußgeld auf bis zu 40 Euro ansteigen.
4. Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ohne Ausnahmegenehmigung:
Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Lieferfahrzeuge, wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Dies soll die Sicherheit von Fußgängern gewährleisten und den reibungslosen Verkehrsfluss gewährleisten.
5. Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt oder einem Hydranten
Das Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt oder einem Hydranten stellt eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg bestraft. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass im Ernstfall schnelle Rettungsmaßnahmen möglich sind und keine Menschenleben gefährdet werden.
6. Parken in zweiter Reihe oder auf einem Radweg
Das Parken in zweiter Reihe oder auf einem Radweg wird mit einem Bußgeld belegt, da es den Verkehrsfluss behindert und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. In Ausnahmefällen, wie einer Panne, kann eine Befreiung von diesem Bußgeld erfolgen.
Bußgeldkatalog Halte- und Parkverstoß bis 55 €
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Unzulässig in verkehrsberuhigter Zone geparkt | 10 € |
… mit Behinderung anderer | 15 € |
… über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € |
… über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € |
5 Meter vor Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 € |
…mit Behinderung anderer | 15 € |
…über einen Zeitraum von drei Stunden | 20 € |
…über drei Stunden mit Behinderung anderer | 30 € |
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten… | |
um 30 Minuten | 20 € |
bis zu einer Stunde | 25 € |
bis zu zwei Stunden | 30 € |
bis zu drei Stunden | 35 € |
über drei Stunden | 40 € |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € |
Auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt | 55 € |
Parken im Fußgängerbereich | 55 € |
In Nothalte- oder Pannenbucht unzulässig geparkt | 25 € |
Versperren eines Abfahrweges eines anderen KFZs | 20 € |
Parken in geschütztem Bereich während nicht zugelassener Zeiten. Gilt für LKW über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger mit über zwei Tonnen Gewicht | 30 € |
Über zwei Wochen einen Anhängers ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € |
Parken an unübersichtlicher Straßenstelle, in scharfer Kurve, auf Fußgängerüberweg, fünf Meter vor oder zehn Meter nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 35 € |
…mit Behinderung anderer | 55 € |
…länger als eine Stunde | 55 € |
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellweg | 55 € |
Bußgeldkatalog für Halte- und Parkverstoß über 60 €
Bußgeldbescheid wegen einem Parkverstoß erhalten? Das ist keine Seltenheit. Bei Haltelinien- und Parkvergehen über 60 € liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Punkt in Flensburg wird fällig.
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist | 100 € | 1 |
Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 70 € | 1 |
…länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
…mit Gefährdung | 80 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 |
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten … mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) … mit Behinderung | 80 € | 1 |
…länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
…mit Gefährdung | 90 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |