Aktuelle Strafen für abgefahrene Reifen
Mit abgefahrenen Reifen unterwegs oder bei Schnee mit Sommerreifen gefahren? Ein Bußgeld über 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Die ordnungsgemäße Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen ist besonders wichtig für die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen. In unserem Beitrag erfahren Sie mehr über die genauen Vorschriften in Deutschland und drohende Bußgelder, wenn diese nicht eingehalten werden.
Reifen: Diese Vorschriften gelten für Kfz
Die Vorschriften für Reifen an Kraftfahrzeugen in Deutschland stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungsverodnung (StVZO). Die StVZO legt die technischen Anforderungen für Kraftfahrzeuge fest, die in Deutschland zugelassen werden sollen. In Kapitel III der StVZO „Bau- und Betriebsvorschriften“ sind in § 36 die Regeln und Vorschriften für „Bereifung und Laufflächen“ festgelegt.
StVZO § 36: Reifenvorschriften in Deutschland
In § 36 der StVZO werden also die Anforderungen an Reifen genau definiert. Zum Beispiel ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge über ausreichende Profiltiefe und Reifendruck verfügen müssen, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.
Außerdem müssen die Reifen über ausreichende Notlaufeigenschaften verfügen, um auch bei platten Reifen eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Hier sind einige wichtige Informationen über die Reifenvorschriften in Deutschland:
- Profiltiefe: Die minimale Profiltiefe für Autoreifen beträgt in Deutschland 1,6 Millimeter. Bei schlechtem Wetter oder auf nasser Straße ist eine höhere Profiltiefe empfehlenswert, um die Haftung zu verbessern.
- Reifendruck: Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um eine optimale Fahrsicherheit und eine längere Lebensdauer der Reifen zu gewährleisten.
- Winterreifen: Von Oktober bis April müssen in Deutschland Winterreifen oder Ganzjahresreifen auf Kraftfahrzeugen montiert sein, wenn die Straßen beschneit oder vereist sind.
- Notlaufeigenschaften: Alle neuen Reifen, die in Deutschland verkauft werden, müssen über gute Notlaufeigenschaften verfügen, um eine sichere Fahrt auch bei platten Reifen zu gewährleisten.
- Reifenalter: Reifen sollten regelmäßig überprüft werden und nach einer bestimmten Lebensdauer ausgetauscht werden, um eine optimale Fahrsicherheit zu gewährleisten. In Deutschland wird empfohlen, Reifen nach sechs bis acht Jahren auszutauschen.
Die genannten Vorschriften sind nur ein kleiner Auszug. Beispielsweise gibt es für spezielle Fahrzeugtypen wie Lastkraftwagen und PKW mit Anhängern müssen Reifen weitere Vorgaben einhalten, um eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren zu dürfen.
Den genauen Gesetzestext mit allen Vorgaben finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen
Strafen für einen Verstoß gegen die Reifenvorschriften
In Deutschland können für Verstöße gegen die Vorschriften für Reifen an Kraftfahrzeugen Bußgelder verhängt werden. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann zwischen 10 und 250 Euro betragen.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann zum Beispiel darin bestehen, dass die Reifen abgefahren oder defekt sind oder dass sie für die aktuellen Witterungsbedingungen unangemessen sind, z.B. Allwetterreifen ohne Alpin-Symbol im Winter. Auch falsch montierte oder unzureichend aufgepumpte Reifen können ein Verstoß sein.
Aktuelle Bußgelder
In Deutschland ist es verboten, mit abgenutzten Reifen zu fahren. Wer dabei erwischt wird, muss sich auf Strafen wie Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg einstellen.
Das Bußgeld für das Fahren mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe beträgt 60 Euro, kann aber auf 75 Euro ansteigen, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Bei einem Unfall wird die Geldbuße auf 90 Euro erhöht. Außerdem wird jeweils ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Außerdem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt, wenn man mit unangemessenen Reifen für Witterungsbedingungen, wie beispielsweise ohne Winterreifen bei Schnee und Eis, unterwegs ist.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe gefahren (alle kfz außer Mofa) | 60 Euro | 1 | – |
mit Gefährdung | 75 Euro | 1 | – |
mit Unfall | 90 Euro | 1 | – |
Mit Reifen ohne Anpassung an die Witterung gefahren | 60 Euro | 1 | – |
mit Behinderung | 80 Euro | 1 | – |
mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | – |
mit Unfall | 120 Euro | 1 | – |
Fahrer und Halter können bestraft werden
Der Fahrer trägt die Verantwortung für die Reifen, aber auch der Halter des Fahrzeugs kann zusätzlich bestraft werden. Wer einen Angestellten oder Fein amilienmitglied sein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen überlässt, wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei einem Mofa wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig.
Ein abgefahrener Reifen reicht aus
Die Strafen orientieren sich nicht an der Anzahl der abgenutzten Reifen – bereits ein einziger abgenutzter Reifen kann zu einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister führen.
Empfehlung: Reifen regelmäßig kontrollieren
Die Vorschriften für Reifen an Kraftfahrzeugen sollten unbedingt eingehalten werden, um Unfälle und Strafen zu vermeiden. Am besten kontrollieren Sie die Reifen in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand und ihre Eignung für die aktuellen Wetterbedingungen. Bei Schnee oder Glatteis sollte man auf unnötige Fahrten verzichten bzw. auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.