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Bußgeld-Novelle: Die letzte große Reform des Bußgeldkatalogs

Die letzte größere Aktualisierung der Bußgeldkatalog-Verordnung hat die Bußgelder in vielen Bereichen deutlich erhöht.

Die letzte größere Aktualisierung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) liegt bereits knapp zwei Jahre zurück. Die Bußgeld-Novelle zur 14. Auflage des Bußgeldkatalogs wurde am 19. Oktober 2021 verkündet und ist am 9. November 2021 offiziell in Kraft getreten. In einigen Bereichen wurden die Strafen teilweise verschärft.

Bußgeld teilweise stark erhöht

Bußgeld

Während die Strafen für das Telefonieren am Steuer bereits bei der Bußgeld-Novelle im Jahr 2017 erhöht wurden und E-Scooter 2019 an der Reihe waren, konzentrierte sich der Gesetzgeber diesmal vor allem auf die Bereiche Halten und Parken, das Bilden einer Rettungsgasse und Tempoverstöße. Die Verschärfungen im Überblick:

  • Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.
  • Für einen allgemeinen Halte- und Parkverstoß gilt ein Bußgeld von 25 €.
  • Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen wird mit einem Bußgeld von über 70 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  • Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird mit den gleichen Sanktionen geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Dazu gehören ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
  • Autoposing wird bestraft: Das Verursachen von unnötigen Lärms und Abgasen sowie das unnütze Hin- und Herfahren mit dem Auto kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden.
  • Neue Regeln beim Rechtsabbiegen: Lkw über 3,5 t müssen innerorts beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) einhalten. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Die umstrittenen Fahrverbote ab 21 km/h, die noch Bestandteil der letzten und nach drei Monaten für ungültig erklärten StVO-Novelle von April 2020 waren, wurden nicht übernommen.


Quellen
[1]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2022, Informationen zum Bußgeldkatalog
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