Aktualisiert am 15.10.2023 von

LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Diese Regeln gelten

Für die meisten LKW-Fahrer gilt an Sonntagen und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr ein Fahrverbot. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Regeln, Ausnahmen und möglichen Bußgelder.

An einem Sonntag sind auf der Autobahn nur wenige LKWs unterwegs. Denn bis auf wenige Ausnahmen gilt ein striktes Fahrverbot zwischen 0:00 und 22:00. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einen hohen Bußgeld rechnen. Wir haben uns die Regelungen und Strafen genau angesehen. Das Wichtigste in Kürze:

  • Das LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt für den gewerblichen Güterverkehr
  • Die Regelung gilt in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr und betrifft LKW über 7,5t
  • Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot betrifft alle deutschen Straßen
  • In der Reisezeit vom 01. Juli bis 31. August gilt auch ein Samstagsfahrverbot
  • Das Samstag-Fahrverbot gilt nur für bestimmte Streckenabschnitte
  • Wohnmobile über 7,5t auf den Weg in den Urlaub sind nicht von der Regel betroffen

Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen betrifft das Gewerbe

Wir haben uns beim Bundesamt für Güterverkehr über die Regeln für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot informiert. Das Fahrverbot ist in § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und betrifft den Güterverkehr mit LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Im Umkehrschluss bedeutet das: LKW unterhalb von 7,5 Tonnen dürfen an Sonntagen und Feiertagen ohne Beschränkungen fahren.

Private Fahrten sind erlaubt

Wenn Sie mit Ihrem Truck aus privaten Gründen unterwegs sind, zum Bespiel zu einem Oldtimer-Treffen, dürfen Sie auch an Sonn- und Feiertagen ohne Einschränkungen fahren. Besitzer von großen Wohnmobilen über 7,5 Tonnen, die auf dem Weg in den Urlaub sind, können ganz unbesorgt in den Urlaub fahren.

Welche Güter dürfen LKW am Sonntag transportieren?

Für den Transport frischer und verderblicher Nahrungsmittel sind LKW über 7,5 Tonnen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Das betrifft folgende Lebensmittel laut § 30 StVO Abs 3 Punkt 2:

  • frischee Milch und Milcherzeugnisse
  • frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • frischen Fischen, lebende Fischen und frische Fischerzeugnisse
  • leicht verderbliches Obst und Gemüse

Ausgenommen sind auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles. Auch der Transport von lebenden Bienen ist übrigens explizit erlaubt.

Für welche Feiertage gilt das Fahrverbot?

Das Fahrverbot gilt generell an allen gesetzlichen Feiertagen in den jeweiligen Bundesländern – bis auf zwei Ausnahmen: Am 06. Januar (Heilige Drei Könige) und am 15. August (Mariä Himmelfahrt) gilt das Feiertags-Fahrverbot nicht. Eine Übersicht über die exakte Feiertagsregelung können Sie beim Bundesamt für Güterverkehr einsehen.

Bußgeld bei Missachtung des Sonntagfahrverbots

Wer am Sonn- oder Feiertag mit einem LKW über 7,5 Tonnen gewerbliche Güter befördert, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Stimmen Fahrer und Halter nicht überein, werden diese unterschiedlich bestraft. Der Fahrer wird mit einem Bußgeld von 120 € bestraft, der Halter muss sogar 570 € zahlen.

Fahrverbot an Samstagen in der Sommer-Feriensaison

Zur Entlastung des hohen Verkehrsaufkommens während der Hauptreisezeit im Sommer hat der Gesetzgeber das LKW-Fahrverbot des gewerblichen Güterverkehrs auch auf den Samstag ausgeweitet.

Kein Güterverkehr zwischen 07:00 und 20:00

Das Fahrverbot gilt an allen Samstages vom 1. Juli bis 31. August. Die zeitliche Beschränkung ist allerdings nicht ganz so knapp wie an Sonntagen. Das Fahrverbot gilt von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Liste der Autobahnen und Bundesstraßen

Von der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) sind nur einige Autobahnabschnitte und Bundesstraßen betroffen. Hier finden Sie die genauen Streckenabschnitte des Samstagfahrverbots.

Verstoß gegen Samstags-Fahrverbot nicht so teuer

Wer an einem Samstag während der Ferienreisezeit regelwidrig Güter auf einer der betroffenen Streckenabschnitte transportiert, muss mit einem Bußgeld von 150 €. Vorausgesetzt der Fahrer ist auch der Halter des Fahrzeugs. Ist der Fahrer nicht der Fahrzeughalter des LKW, muss er nur 25 € bezahlen.


Quellen
[1]
Bundesamt für Güterverkehr, 08.12.2022, Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Deutschland
[2]
Bundesministerium der Justiz, Letzte Änderung 28.07.2021, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
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