Rotlichtverstoß: Mit einem Einspruch die Strafe verhindern?

Wir zeigen von welchen Faktoren ein erfolgreicher Einspruch gegen den Rotlichtverstoß abhängt und welche Fristen Sie beachten müssen.

Wann lohnt sich ein Einspruch bei einem Rotlichtverstoß?

Wenn Ihnen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbote aufgrund eines Rotlichtverstoßes drohen, können Sie aufgrund von Messfehlern oder Formfehlern der Bußgeldstellen Einspruch einlegen:

  • Die Rotzeit liegt knapp an einer Grenze (0,1 -0,5 Sekunden; 1-1,5 Sekunden)
  • Die Ampel hat schnell von gelb auf rot geschaltet
  • Sie sind noch vor der Kreuzung zum Stehen gekommen (Haltelinienverstoß, nur 10 Euro Bußgeld)
  • Auf dem Blitzerfoto sind mehrere Verkehrsteilnehmer abgebildet
  • Der Blitzer ist veraltet oder hat Messunsicherheiten, z.B. bei Poliscan-Speed-Blitzern
  • Der Bußgeldbescheid kommt erst nach 3 Monaten (Verjährung möglich)

In der aktuellen Bußgeld- und Punktetabelle aus dem Bußgeldkatalog können Sie Ihren Rotlichtverstoß auswählen und kostenlos und unverbindlich einen Einspruch prüfen:

Bußgeldkatalog 2024 Rotlichtverstoß
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch sinnvoll?
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde)90 €1Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Unfall240 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
Quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß (Rotzeit > 1 Sekunde)200 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Gefährdung320 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
… mit Unfall360 €21 MonatKostenlos prüfen
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde)60 €Kostenlos prüfen
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde)100 €Kostenlos prüfen
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Tipp: Rotzeit prüfen lassen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit Angabe der Rotzeit erhalten? In unserem Blitzer-Check können Sie die Messung von einer Kanzlei für Verkehrsrecht auf Fehler prüfen lassen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos & unverbindlich.

Ist es besser den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid für einen Rotlichtverstoß selbst oder mit einem Anwalt einzulegen?

Sobald ein Bußgeldbescheid wegen dem Überfahren einer roten Ampel von den Bußgeldstellen ausgestellt wird, ist es wichtig die Frist für einen Einspruch nicht zu versäumen.

14-Tage nach Zustellung Einspruch einlegen

Wenn Sie angeblich einen Rotlichtverstoß begangen haben und an den Beweismitteln im Bußgeldbescheid zweifeln, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Denn ein Einspruch ermöglicht es überhaupt erst Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu verhindern. Läuft die Frist ab, können Sie keine Rechtsmittel gegen die Strafe mehr einlegen.

Die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch steigen mit einem Rechtsbeistand

Den Einspruch können Sie selbst formulieren und mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Bußgeldbehörde schicken oder diesen vor Ort selbst zu Protokoll geben.

In den meisten Fällen macht es Sinn auf die Expertise eines Anwalts für Verkehrsrechts zu vertrauen. Dieser kennt die Schwachpunkte bei Rotlichtmessungen und kann die Argumente für einen Einspruch treffend formulieren. Außerdem kann dieser bereits nach Erhalt eines Anhörungsschreibens tätig werden und Akteneinsicht beantragen.

In unserem Blitzer-Check können Sie von einer erfahrenen Kanzlei für Verkehrsrecht eine Ersteinschätzung zu Ihrer Rotlichtmessung erhalten. Die vorläufige Prüfung können Sie online beantragen und ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bußgeldkatalog, 15. Auflage