Rotlichtverstoß: Mit einem Einspruch die Strafe verhindern?
Wir zeigen von welchen Faktoren ein erfolgreicher Einspruch gegen den Rotlichtverstoß abhängt und welche Fristen Sie beachten müssen.
Kurze Zusammenfassung: Beim Überfahren einer roten Ampel hängen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot davon ab, wie lange die Ampel schon auf rot stand. Liegen Messfehler vor, bestehen gute Chancen die drohende Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.
In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen bei einem Einspruch gegen den Rotlichtverstoß am besten vorliegen sollten. Außerdem finden Sie Informationen zu den aktuellen Strafen, zur Berechnung der Rotzeit.
Rote Ampel überfahren: Welche Strafe gilt?
Wer beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurde und einen Anhörungsbogen erhalten hat, fragt sich häufig, wie hoch die Strafe ausfällt. Und das gilt nicht nur für Autofahrer: der Gesetzgeber bestraft im Bußgeldkatalog auch Radfahrer und E-Scooter-Fahrer für einen Rotlichtverstoß.
Bei Autofahrern hängt das Bußgeld von der Rotzeit ab
Die Strafen für einen Rotlichtverstoß werden nach der Zeit der Rotlichtphase unterteilt – zumindest wer mit einem PKW, LKW oder Motorrad unterwegs ist. Dabei spielt 1 Sekunde die entscheidende Rolle für das Straßmaß.
Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf rot, droht Autofahrern ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Sekunde oder mehr sind es bereits 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Gerade die gemessene Zeit der Rotlichtphase ist häufig der Angriffspunkt die Strafe ganz zu vermeiden oder zu reduzieren. Denn schon ein Unterschied von wenigen Zehntelsekunden kann ein niedrigeres Bußgeld bedeuten und ein drohendes Fahrverbot abwenden.
Radfahrer und Escooter-Fahrer müssen mindestens 60 Euro zahlen
Bei Fahrrad- und Escooterfahrern spielt die Dauer der Rotphase keine Rolle. Diesen droht ein Bußgeld von 60 Euro – bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das auf 100 € und bei Sachbeschädigung sogar auf 120 €.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch möglich? |
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Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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… mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen |
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde) | 60 € | – | – | Jetzt prüfen |
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde) | 100 € | – | – | Jetzt prüfen |
Einspruch sinnvoll?
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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß?
Wenn Ihnen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbote nach dem Überfahren einer roten Ampel drohen, lohnt es sich in diesen Fällen einen Einspruch einzulegen oder diesen prüfen zu lassen:
- Sie haben Zweifel an der vorgeworfenen Rotzeit
- Die Rotzeit liegt knapp an einer Grenze (0,1 -0,5 Sekunden; 1-1,5 Sekunden)
- Die Ampel hat schnell von gelb auf rot geschaltet
- Sie sind noch vor der Kreuzung zum Stehen gekommen (Haltelinienverstoß, nur 10 Euro Bußgeld)
- Auf dem Blitzerfoto sind mehrere Verkehrsteilnehmer abgebildet
- Der Blitzer ist veraltet oder hat Messunsicherheiten, z.B. bei Poliscan-Speed-Blitzern
- Der Bußgeldbescheid kommt erst nach 3 Monaten (Verjährung möglich)
Es können noch weitere Fehlerquellen bei Rotlichtmessungen auftreten. Wenn Sie beispielsweise von der Polizei beim Überfahren einer roten Ampel beobachtet wurden, ist es sinnvoll die Schulungsnachweise der Beamten zu prüfen. Denn diese sind erforderlich, um einen Rotlichtverstoß ordnungsgemäß feststellen zu können.
Bußgeldbescheid rote Ampel: Innerhalb der Frist handeln
Sobald ein Bußgeldbescheid wegen dem Überfahren einer roten Ampel von den Bußgeldstellen ausgestellt wird, ist es wichtig die Frist für einen Einspruch nicht zu versäumen.
14-Tage nach Zustellung Einspruch einlegen
Wenn Sie angeblich einen Rotlichtverstoß begangen haben und an den Beweismitteln im Bußgeldbescheid zweifeln, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Denn ein Einspruch ermöglicht es überhaupt erst Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu verhindern. Läuft die Frist ab, können Sie keine Rechtsmittel gegen die Strafe mehr einlegen.
Einspruch selbst oder mit Anwalt einlegen?
Den Einspruch können Sie selbst formulieren und mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Bußgeldbehörde schicken oder diesen vor Ort selbst zu Protokoll geben.
In den meisten Fällen macht es Sinn auf die Expertise eines Anwalts für Verkehrsrechts zu vertrauen. Dieser kennt die Schwachpunkte bei Rotlichtmessungen und kann die Argumente für einen Einspruch treffend formulieren. Außerdem kann dieser bereits nach Erhalt eines Anhörungsschreibens tätig werden und Akteneinsicht beantragen.
In unserem Blitzer-Check können Sie von einer erfahrenen Kanzlei für Verkehrsrecht eine Ersteinschätzung zu Ihrer Rotlichtmessung erhalten. Die vorläufige Prüfung können Sie online beantragen und ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.