Aktualisiert am 27.12.2023 von

Winterreifenpflicht in Deutschland nur bei Winterwetter

In Deutschland gilt eine Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Wir erklären, ab wann die Winterreifenpflicht greift und welche Fahrzeuge von der Regelung ausgenommen sind.

Die winterlichen Straßenverhältnisse rücken näher und viele Autobesitzer stellen sich folgende Fragen: Gibt es eine gesetzliche Vorgabe für eine Winterreifenpflicht? Wann ist der richtige Zeitpunkt um Winterreifen aufzuziehen? Ist es möglich mit Ganzjahres- oder Allwetterreifen auch im Winter zu fahren?

Update 27.12.2023: Ab dem 01.10.2024 sind Winterreifen mit Alpina-Symbol Pflicht in Deutschland. Wer noch mit alten Matsch und Schnee (M+S)-Reifen unterwegs ist, umrüsten nicht vergessen.

Winterreifen: Das sagt die Straßenverkehrsordnung

In Deutschland gilt nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht, d.h. Autofahrer dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur dann fahren, wenn Sie mit Winterreifen ausgerüstet sind. Im Umkehrschluss dürfen Fahrzeuge mit Sommerreifen auch im Winter fahren – wenn es die Wetterverhältnisse erlauben. Als winterliche Straßenverhältnisse werden bezeichnet, wenn

  • Glatteis,
  • Schneeglätte,
  • Schneematsch,
  • Eisglätte oder Reifglätte vorliegen.

Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen? Das kommt darauf an

Wenn Sie Ganzjahresreifen auf Ihrem Fahrzeug montiert haben, lohnt es sich am Reifen Ausschau nach einem Bergpiktogramm zu halten. Ist das Alpine-Symbol am Reifen angebracht, handelt es sich auch im rechtlichen Sinne um einen Winterreifen.

Winterreifen sind nicht gleich Winterreifen

Wenn Sie über den Kauf von Winterreifen nachdenken oder im Besitz von älteren Winterreifen sind, sollten Sie darauf achten, dass die Reifen die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Denn diese müssen § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Dort heißt es:

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen […],

durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
die mit dem Alpine-Symbol […] gekennzeichnet sind.

Übergangsfrist für M+S Reifen ohne Alpine-Symbol bald vorbei

Reifen für Matsch und Schnee (M+S) ohne Bergpiktogramm zählen also somit nicht mehr als Winterreifen, wenn Sie nach dem 31.12.2017 hergestellt worden. Fahrzeuge mit älteren M+S Reifen dürfen noch bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren. Für sie gilt eine Übergangsfrist bis 30.09.2024.

Für welche Fahrzeuge gilt keine Winterreifenpflicht?

Von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind verschiedene Fahrzeugtypen, unter anderem Motorräder. Eine Übersicht, welche Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen auch mit Sommerreifen fahren dürfen:

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
  • einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder
  • Stapler im Sinne des § 2 Nr. 18 FZV,
  • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nr. 13 FZV,
  • Einsatzfahrzeuge soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind,
  • Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.

Von der Winterreifenpflicht ausgenommen? Diese Regeln gelten

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug von der Winterreifenpflicht befreit sind, können Sie trotzdem nicht sorglos losfahren. Denn bei Schnee, Eis und Glätte sind Regeln einzuhalten. Zum Beispiel müssen Sie überprüfen, ob es unbedingt erforderlich ist die Fahrt anzutreten und ob das Ziel auch mit anderen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Außerdem dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren und der Abstand muss mindestens den halben Tachowert betragen.

Winterreifenpflicht verletzt: Wie hoch ist das Bußgeld?

Wenn Sie mit einem Auto ohne Winterreifen bei Winterwetter gefahren sind, müssen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 60 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt die Geldstrafe auf 100 €, bei einem Unfall sogar auf 120 €.

Aber auch wer als Fahrzeughalter einem anderen Autofahrer sein Fahrzeug ohne Winterreifen überlässt, macht sich strafbar. Dann wird ein Bußgeld von 75 € und 1 Punkt für den Fahrzeughalter fällig.

Bußgeldkatalog: Fahren ohne Winterreifen
VergehenBußgeldPunkte
Fahrzeug (keine Ausnahme nach § 2 Abs. 3a) ohne entsprechende Bereifung bei Winterwetter gefahren60 €1
…mit Behinderung80 €1
…mit Gefährdung 100 €1
…mit Unfallfolge120 €1
Als Halter ein Fahrzeug ohne Winterreifen regelwidrig bereit gestellt75 €1
Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, u.a. BKAT-Nr. 212, 213a

Bußgeldportal-Tipp: Sicherheit geht vor

Wenn Sie im Winter viel mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie gut vorbereitet sein. Denn Eis und Glätte können auch im Flachland schnell auftreten. Wenn Sie in der warmen Jahreszeit mit Sommerreifen unterwegs sind, sollten Sie im Herbst auf Winterreifen wechseln. Wer mit Ganzjahresreifen fährt, sollte sicher gehen, ob das Alpine-Symbol am Reifen angebracht ist.

Wenn die Straßenverhältnisse richtig winterlich werden ist es trotz Sicherheitsvorkehrungen die beste Entscheidung das Auto stehen zu lassen. Aber berufsbedingt ist das nicht immer möglich. Bleibt zu hoffen, dass auch die anderen Autofahrer sicher im Winter unterwegs sind. Ansonsten kann das nicht nur teuer, sondern vor allem gefährlich werden.


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Kommentare

Es wurde bisher 1 Kommentar zu diesem Thema abgegeben.

nein am 29.09.2023
Leider keine Angabe zum Alter der Reifen