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Bußgeldbescheid: Verjährung nach 3 oder 6 Monaten?

Ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit kann nach 3 Monaten verjährt sein. Doch es gibt Ausnahmen, welche die Frist unterbrechen.

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit der dazugehörigen Strafe aus dem Bußgeldkatalog.

Wir empfehlen genau auf das Datum zu achten, wann der Bescheid ausgestellt wurde. Denn dieser könnte verjährt sein und Sie müssten die Strafe nicht begleichen.

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In unserem Blitzer-Check können Sie prüfen lassen, ob bei Ihrem Bußgeldbescheid bereits die Verjährung eingetreten ist oder ob weitere Mess- oder Behördenfehler vorliegen. Die Auswertung ist kostenlos und unverbindlich.

Nach Verjährung: Kein Bußgeld, keine Punkte

Ist bei einem Bußgeldbescheid einmal die Verjährung eingetreten, ist ab diesem Zeitpunkt eine Strafe nicht mehr durchsetzbar. Das bedeutet, dass angedrohte Bußgeld, Punkte oder Fahrverbote nicht vollstreckt werden dürfen und Sie die Forderung im Bußgeldverfahren zurückweisen können.

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§ 26 Abs. 3 StVG: Verfolgungsverjährung nach 3 Monaten

Die Gesetzesgrundlage für die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten bildet § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ein Bußgeld kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Tat rechtsgültig verhängt werden.

Die drei Monate gelten für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die nach dem Bußgeldkatalog bestraft werden, also zum Beispiel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß. Für Delikte nach §24a StVG, z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer, gilt die normale Verjährungsfrist von einem Jahr.

Nach 3 Monaten tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein, da kein Bußgeld vor Ablauf der Frist erhoben werden konnte. Das bedeutet, dass angedrohte Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nach der Frist nicht mehr vollstreckbar sind.

Beispiel Verjährungsfrist ohne Unterbrechung
Sie wurden am 30.09.2022 wegen einer Tempoüberschreitung geblitzt. Am 10.01.2023 erhalten Sie einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde. Vorher haben Sie kein anderes Behördendokument, wie einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten. Somit gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt und Sie müssen die Strafe nicht begleichen.

Bei Unterbrechung vor Zustellung: Verjährung nach 6 Monaten

Die 3-monatige Verjährungsfrist bis zur Bußgeldbescheid-Zustellung kann durch verschiedene Gründe unterbrochen werden, z.B. durch eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder Maßnahmen zur Fahrerermittlung.

Vor Zustellung des Bußgeldbescheides darf aber nur eine Unterbrechung erfolgen. Die 3-Monatsfrist beginnt dann wieder von vorne und kann somit maximal 6 Monate betragen.

Beispiel Anhörungsbogen

Viele Autofahrer erhalten zunächst einen Anhörungsbogen nachdem sie geblitzt wurden. Im Anhörungsbogen können diese eine Stellungnahme abgeben und sich zur Tat äußern.

Und das hat Folgen für die Verjährungsfrist. Diese wird bereits nach der Anordnung einer Anhörung unterbrochen und danach beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist erneut.

Beispiel Verjährungsunterbrechung bei Erhalt eines Anhörungsbogens
Sie sind am 01.10.2022 geblitzt worden. Am 15.12.2022 haben Sie von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen erhalten. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Verjährung unterbrochen und die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt erneut. Die Behörde hat nun also bis Mitte März Zeit Ihnen den Bußgeldbescheid zuzustellen.
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Wie finde ich heraus, ob mein Bußgeldbescheid verjährt ist?

Viele Betroffene fragen sich nach Zustellung eines Bußgeldbescheides, ob der Bescheid vielleicht bereits verjährt ist und versuchen das konkrete Datum der Verjährungsfrist herauszufinden. Dazu müssen Sie die Ereignisse kennen, die eine Verjährung unterbrechen können.

Fassen wir kurz zusammen: Die 3-monatige Verjährungsfrist bei der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann vor der Zustellung des Bußgeldbescheides nur einmal unterbrochen werden, z.B. nach Erhalt eines Anhörungsbogens.

Nach Erlaß des Bußgeldbescheides inklusive Zustellung, kann das Bußgeldverfahren mehrmals unterbrochen werden. Allerdings gibt es ein Limit von zwei Jahren.

Das ist die absolute Verjährungsfrist. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sich ein Verfahren nicht unendlich in die Länge ziehen kann, sondern maximal auf zwei Jahre begrenzt ist.

Welche Ereignisse können die Frist verlängern?

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bestimmt in § 33 die Bedingungen, welche die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit unterbrechen können. Diese sind unter anderem:

  • Der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen
  • Maßnahmen im Rahmen der Fahrerermittlung, z.B. Zeugenbefragung
  • Ermittlung des Aufenthaltortes des Betroffenen
  • den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird. Ansonsten durch die Zustellung
  • Das Verfahren wird durch die Behörden eingestellt
  • Die Ermittlungsakte wird an die Staatsanwaltschaft übergeben
  • Die Bußgeldakte wird ausgewertet
  • Das Ansetzen von Gerichtsterminen zur Verhandlung im Bußgeldverfahren

Tipp: Verjährung vom Bußgeldbescheid prüfen lassen

Aufgrund der verschiedenen Faktoren, welche die Frist der Verfolgungsverjährung unterbrechen können, ist es empfehlenswert den Bußgeldbescheid hinsichtlich des Verjährungsdatums prüfen zu lassen. Ist die Verjährung eingetreten, können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vermieden werden.

In unserem Blitzer-Check können Sie Ihren Bußgeldbescheid online hochladen. Im Anschluß erhalten Sie ein Ergebnis von einem Anwalt für Verkehrsrecht. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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