Ist ein Blitzerfoto nicht erkennbar, ist es möglich Widerspruch einzulegen.
Aktualisiert am 11.06.2023 von

Blitzerfoto nicht erkennbar: Ist ein Einspruch möglich?

Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht oder nur schlecht zu erkennen, bestehen gute Chancen die Strafe durch einen Einspruch zu vermeiden.

In unserem Beitrag erfahren Sie mehr über die Rolle des Blitzerfotos im Bußgeldverfahren und über Ihre Möglichkeiten gegen ein fehlerhaftes Blitzerfoto vorzugehen.

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Blitzerfoto oft wichtigstes Beweismittel

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß einen Bußgeldbescheid erhält, dem droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.

Im Bußgeldverfahren ist das Blitzerfoto oft das entscheidende Beweismittel, damit die Bußgeldstelle die Tat dem richtigen Fahrer zuordnen kann.

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung

In Deutschland gilt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die sogenannte Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung, wie beispielsweise in den Niederlanden. Hierzulande sind die Bußgeldbehörden verpflichtet die Strafe aus dem Bußgeldkatalog dem Fahrer zuzuordnen, der die Tat begangen hat.

Vorgehensweise der Bußgeldstellen

Wird ein Fahrzeug von einem stationären Blitzer erfasst, werden automatisch Blitzerfotos angefertigt, die direkt an die zuständige Bußgeldbehörde übermittelt werden. Anschließend sendet die Behörde im Regelfall einen Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs.

Der Fahrzeughalter kann dann angeben, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes tatsächlich am Steuer saß, falls er selbst nicht der Fahrer war. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Außerdem hat er die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Verstoß abzugeben.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Blitzerfoto weicht vom Halter ab

Weicht das Blitzerfoto vom Fahrzeughalter eindeutig ab, zum Beispiel wenn das Geschlecht unterschiedlich ist oder der Halter eine Firma ist, wird ein Zeugenfragebogen versendet, um den Fahrer zu ermitteln.

Ist der Fahrer einmal ermittelt und hält die Bußgeldstelle am Vorwurf fest, wird dem Fahrer ein Bußgeldbescheid zugestellt. Nach Erhalt des Bescheids hat der Betroffene 14 Tage Zeit einen Einspruch einzulegen. Bei der Begründung kann ein verschwommenes oder kaum erkennbares Blitzerfoto eine zentrale Rolle spielen.

Blitzerfoto prüfen lassen
Ist ein Blitzerfoto unscharf, das Gesicht verdeckt, das Kennzeichen nicht abgebildet oder ein zweites Fahrzeug auf dem Bild, bestehen gute Chancen die Strafe abzuwenden.

Ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Foto gültig?

Ein Bußgeldbescheid ohne Foto kann unter bestimmten Umständen gültig sein, sofern der Verstoß eindeutig nachgewiesen werden kann. Wird jemand auf frischer Tat bei einem Verkehrsverstoß ertappt, dienen die Zeugenaussagen der Polizeibeamten als Beweis.

Identität des Fahrers muss eindeutig festgestellt werden

Allerdings können Fotos oder auch Videos, wie bei der Brückenabstandsmessung oder beim neuen Handyblitzer, als zusätzliches Beweismittel verwendet werden, um die Identität des Fahrers eindeutig zu bestimmen und den Verstoß zu dokumentieren.

Strafverfolgung überhaupt möglich?

Wird ein Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung von einem mobilen oder stationären Blitzer erstellt, stellt das Blitzerfoto meistens das wichtigste Beweismittel dar, da es in der Regel keine weiteren Zeugen für die Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Überfahren einer roten Ampel gibt.

Wenn also kein Foto vorhanden ist und der Beschuldigte den Verstoß bestreitet, kann dies die Strafverfolgung erschweren. Einen Bußgeldbescheid ohne Foto sollten Betroffene daher auf Fehler prüfen bzw. eine Ersteinschätzung von einem Experten einholen.

Blitzerfoto von der Bußgeldstelle anfordern

Wenn das Blitzerfoto nicht im Bußgeldbescheid enthalten ist, kann es auch nachträglich noch angefordert werden. Dazu kann der Betroffene Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle beantragen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Blitzerfoto nicht erkennbar: Wann Einspruch einlegen?

Ein erfolgreicher Einspruch aufgrund des Blitzerfotos hängt vom Einzelfall ab. Allerdings gibt es doch einige Anhaltshaltspunkte, wann sich der Widerspruch besonders lohnt:

  • Blitzerfoto ist verschwommen
  • Das Gesicht auf dem Foto ist verdeckt
  • Ein zweites Auto befindet sich im Messbereich
  • Das Kennzeichen ist nicht lesbar
  • Fahrer nicht erkennbar durch Licht und Reflexionen
  • Undeutliches Bild durch Regen, Nebel oder bei Nacht

Gibt es keine Zeugen im Bußgeldverfahren und begründet sich der Beweis der Behörden nur auf einem unscharfem Blitzerfoto, stehen die Erfolgschancen für einen Einspruch schon einmal gut. Jetzt kommt es vor allem darauf an, wie mangelhaft das Foto ist.

Foto weist erhebliche Mängel auf

Ist auf dem Blitzerfoto verschwommen oder unscharf, das Gesicht verdeckt, der Beifahrer oder ein tierischer Begleiter abgebildet, kann die Strafe durch einen Einspruch häufig verhindert werden.

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg stellte fest, dass ein Blitzerfoto eine ausreichende Qualität aufweisen muss, um den Fahrer identifizieren zu können.

Nur leichte Mängel

Insbesondere, wenn das Blitzerfoto nur leichte Mängel aufweist, sollten Betroffene die Einsicht in das Originalfoto zu beantragen. Bei einigen Bußgeldstellen ist das im Rahmen einer Online-Anhörung möglich. Das Originalfoto kann eine höhere Qualität aufweisen als das Foto, das auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid abgedruckt ist.

Ist der Fahrer anhand von charakteristischen Merkmalen im Blitzerfoto zu erkennen, ist das in einem Bußgeldverfahren als Beweis zur Fahreridentifikation ausreichend. Trotzdem kann es sich lohnen, das Foto prüfen zu lassen. Denn eine gültige Messung hängt auch davon an, ob die Messung im gültigen Messbereich stattgefunden hat.

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Erneute Prüfung nach Einspruch

Wenn ein Einspruch eingereicht wird, muss die zuständige Behörde den Fall erneut prüfen. Im günstigsten Fall, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, wird der Fall an das zuständige Gericht weitergeleitet, das in einem sogenannten Zwischenverfahren den Einspruch prüft und sich ausführlich mit dem Blitzerfoto auseinandersetzt.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[2]
Rechtsanwältin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis, 21.01.2023, Halterhaftung und Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

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FrancisHyday am 20.05.2023
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