Eine Abstandsmessung mit VKS 3.0 oder VKS .4.5 ist anfällig für Messfehler. Ein Einspruch hat gute Chancen.
Aktualisiert am 23.03.2024 von

Abstandsmessung VKS 3.0 & 4.5: Einspruch wegen Messfehlern?

Eine Messung des Sicherheitsabstands mit VKS 3.0 und VKS 4.5 ist anfällig für Fehler. Ein Einspruch gegen die Abstandsmessung kann erfolgreich sein.

Erst seit wenigen Jahren wird das Messgerät VKS 4.5, das Nachfolgemodell vom VKS 3.0, in der Praxis eingesetzt. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Messfehler bei Abstandsmessungen mit den Verkehrskontrollsystemen auftreten können und warum es sich lohnt einen Einspruch zu prüfen.

VKS 3.0 & 4.5: Messung kostenlos prüfen
Abstandsmessungen mit den Verkehrskontrollsystemen VKS 3.0 und VKS 4.5 sind anfällig für Fehler. Insbesondere bei der Datenkomprimierung des Videos kann ein hoher Qualitätsverlust entstehen. Experten schätzen, dass Toleranzwerte dreimal so hoch ausgelegt werden müssten.

Wie funktioniert die Abstandsmessung?

Wie sein Vorgängermodell, das Verkehrskontrollsystem (VKS) 3.0, wird das VKS 4.5 an einer Brücke oder einem Brückengeländer montiert und auf die darunter liegende Bundesstraße oder Autobahn ausgerichtet. Anhand von zuvor auf der Fahrbahn angebrachten Markierungen kann der Abstand zweier Fahrzeuge und auch deren Geschwindigkeit berechnet werden.

Während der VKS 3.0 noch bundesweit zur Messung von Abstandsverstößen eingesetzt wird ist das neue Modell VKS 4.5 vor allem in Baden-Württemberg und in Bayern häufiger anzutreffen. In den nächsten Jahren wird das neue Messgerät den alten Abstandsblitzer nach und nach wohl ersetzen.

Häufige Messfehler beim VKS 3.0 und VKS 4.5

Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsmessungen reicht es nicht aus, bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand allein auf ein einzelnes Bild zu vertrauen, das einen augenblicklich zu geringen Abstand zeigt, um ein Bußgeld zu rechtfertigen.

Momentaufnahme reicht nicht aus

Dies liegt daran, dass ein zu geringer Abstand oft durch unerwartete Manöver des vorausfahrenden Fahrzeugs wie Spurwechsel oder Verlangsamung verursacht wird. Daher muss die gesamte Situation über mehrere Sekunden von einem erfahrenen Beobachter beurteilt werden.

Video-Auswertung birgt Fehlerpotential

Die Begutachtung der Beweisvideos erfolgt nicht automatisch, sondern durch einen Beamten, der für diese Aufgabe geschult sein muss. Aufgrund der Auswertung durch Polizeibeamte können Ungenauigkeiten auftreten, die den Betroffenen benachteiligen können.

Nach Expertenmeinung können bei der Auswertung des Videos durch dieselbe Person sogar signifikante Unterschiede im Ergebnis auftreten. Die Videoqualität kann hierbei auch eine Rolle spielen und den Interpretationsspielraum vergrößern.

Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Daten-Komprimierung führt zu Qualitätsverlust im Video

Sachverständige äußern Kritik, dass die aufgezeichneten Einzelbilder („Video“) bei Abstandsmessungen mit VKS 4.5 nicht in bestmöglicher Qualität gespeichert werden, da jedes zweite Halbbild verloren geht und die fehlenden Informationen durch das andere Halbbild aufgefüllt werden.

Die so entstandenen Einzelbilder werden beim Speichern im JPEG- bzw. JPEG2000-Format zusätzlich komprimiert, was zu einem erheblichen Qualitätsverlust führt.

Insbesondere bei der Bewertung von Abständen und Geschwindigkeiten im Fernbereich wird die Auswertung von Beweisaufnahmen massiv erschwert, und es können Ungenauigkeiten zu Lasten des Betroffenen auftreten.

Daher muss sichergestellt sein, dass bei der Auswertung die Toleranzen zugunsten des Betroffenen deutlich großzügiger angewendet werden. Einige Experten halten Toleranzen, die dreimal so hoch sind wie beim VKS 3.0, für notwendig.

Das Messgerät muss korrekt auf die Fahrbahn eingestellt sein

Um eine ordnungsgemäße Messung mit einem VKS 3.0- oder VKS 4.5-Gerät durchzuführen, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Hierzu wird in der Regel ein oder mehrere Fahrstreifen kurzzeitig gesperrt und Abstände werden vermessen. Anschließend werden Markierungen in definiertem Abstand angebracht und ein Referenzvideo von der Messstelle mit dem an der Brücke montierten Messgerät aufgezeichnet.

Der gesamte Vorgang wird in einem Messstellenprotokoll festgehalten. Es ist umstritten, ob es zulässig ist, die Dokumentation für das VKS 3.0-Gerät auch für VKS 4.5-Anlagen zu verwenden oder ob die Strecke erneut vermessen werden muss.

Aufstellhöhe und Winkel der Kamera

In einem weiteren Bußgeldverfahren wurde festgestellt, dass die Aufstellhöhe der Kamera, die nicht niedriger sein darf als bei der Erstellung des Referenzvideos, oft nicht im Messprotokoll vermerkt wird. Fehlt diese Information ist das ein guter Angriffspunkt gegen die Abstandsmessung. Genauso wie der Kamerawinkel. Dieser darf im Vergleich zum Referenzvideo nicht verstellt werden.

Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Abstandsverstoß: Wie hoch sind die Strafen?

Ein zu geringer Sicherheitsabstand wird laut Bußgeldkatalog 2024 mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestraft. Die Höhe der Strafe hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand nach Tachowert ab.

Während bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h ein Nicht-Einhalten des Mindestabstands nur zu einem geringen Bußgeld bis zu 35 Euro führt, erhöht sich die Strafe bei einem Tempo über 80 km/h mindestens auf ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt.

Beträgt der Abstand bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h weniger als 3/10 des Tachowertes, droht bereits ein Fahrverbot von einem Monat.

Abstandsverstoß 80 bis 100 km/h
AbstandswertBußgeldPunkte FahrverbotEinspruch sinnvoll?
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Abstandsverstoß 100 bis 130 km/h
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Abstandsverstoß über 130 km/h
AbstandswertBußgeldPunkte FahrverbotEinspruch sinnvoll?
Abstand < 5/10 halber Tacho100 €1Kostenlos prüfen
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Abstand < 4/10 halber Tacho180 €1Kostenlos prüfen
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Einspruch gegen Abstandsmessung kostenlos prüfen

Wenn Sie von einem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 oder 4.5 bei einer Abstandsmessung beobachtet wurden, ist es ratsam einen Einspruch prüfen zu lassen. Über Bussgeldportal.de können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Abstandsmessung von einer erfahrenen Kanzlei für Verkehrsrecht erhalten.

Die Ersteinschätzung der Kanzlei ist für Sie kostenlos & unverbindlich. Danach können Sie in aller Ruhe überlegen und entscheiden, ob Sie Einspruch einlegen möchten. Der Einspruch ist bundesweit möglich.

Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

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