Das Gericht in Trier hat drei Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid aufgrund des Monocam-Handyblitzers zurückgewiesen. Eine Beschwerde vor dem OLG Koblenz ist geplant.
Das OLG Oldenburg hat einen Autofahrer von seiner Strafe freisprochen, weil bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht alle Anforderungen erfüllt wurden.