Handyblitzer Monocam Bußgeldbescheide sind zunächst gültig
Aktualisiert am 16.03.2023 von

Urteil: Bußgeldbescheid vom Handyblitzer vorerst gültig

Das Gericht in Trier hat drei Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid aufgrund des Monocam-Handyblitzers zurückgewiesen. Eine Beschwerde vor dem OLG Koblenz ist geplant.

Die Bußgeldbescheide, die aufgrund des Einsatzes eines neuen „Handy-Blitzers“ in Deutschland ausgestellt wurden, bleiben vorerst gültig. Drei Autofahrer hatten einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid wegen der Handynutzung am Steuer erhoben, die jedoch vom Amtsgericht Trier abgewiesen wurden.

Richter: Handyblitzer-Daten dürfen verwendet werden

Richter David Geisen-Krischel entschied, dass es derzeit keine rechtliche Norm für den Einsatz der Monocam-Videoüberwachungstechnologie gibt. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass es aufgrund des Beweisverwertungsverbots verboten ist, Informationen aus dem Handyblitzer zu nutzen, so der Richter. Eine Sichtweise, die noch für Diskussionen sorgen wird.

Monocam-Testphase in Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte den „Monocam-Handyblitzer“ als erstes Bundesland für jeweils drei Monate in Trier und Mainz getestet. Das Innenministerium erklärte vor dem Urteil, dass eine „spezifische Rechtsgrundlage“ für eine dauerhafte Nutzung erforderlich sei.

Die Behörde erklärte man könne man für den Pilotversuch auf eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes zurückgreifen, um Gefahren abzuwehren. Für Jürgen Verheul, Anwalt für Verkehrsrecht und Vertreter der Klärer, ist das keine schlüssige Argumentation.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Die Funktionsweise

Das System, das in den Niederlanden entwickelt wurde, ähnelt Verkehrskontrollsystemen zur Abstandsmessung, funktioniert aber anders. Von einer Autobahnbrücke erfasst die Monocam zunächst per Video alle vorbeifahrenden Fahrzeuge.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die Bilder werden jedoch erst gespeichert, wenn die Auswertungssoftware ein Handy und eine typische Handhaltung für die Handynutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannt hat. Der Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei betroffene Autofahrer vertritt, argumentierte, dass dies eine anlasslose Erhebung von Daten ohne Rechtsgrundlage sei.

Datenschutzbeauftragte wollte Testphase ohne Bußgelder

Vor Beginn des Pilotprojekts war der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, vom Innenministerium einbezogen worden. Kugelmann gab an, einem zeitlich begrenzten Einsatz ohne spezielle Rechtsgrundlage „mit Bauchschmerzen zugestimmt“ zu haben, drängte jedoch darauf, den Zeitraum auf sechs Monate zu begrenzen.

Außerdem sollte die Überwachung durch Hinweisschilder angekündigt werden. Dies wurde auch umgesetzt. Dem Vorschlag, die „Monocam“ zunächst ohne drohende Bußgelder & Punkte auszuprobieren, ist das Innenministerium jedoch nicht gefolgt.

Welche Strafen drohen beim Monocam-Bußgeldbescheid?

Wer vom der Monocam mit dem Handy am Steuer gefilmt wurde, dem droht laut aktuellem Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog 2024 Handy am Steuer
HandyverstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot
Handy beim Autofahren genutzt100 €1
… mit Ge­fährdung150 €21 Monat
… mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Längere Blickzuwendung ist auch strafbar

Was viele nicht wissen: Es ist nicht nur strafbar, mit dem Mobiltelefon in der Hand zu telefonieren oder eine Nachricht zu schreiben. Eine längere Blickzuwendung, zum Beispiel um eine Nachricht zu lesen oder die neuesten Verkehrsmeldungen in einer App nachzusehen, ist genauso strafbar.

Bisher taten sich die Behörden aber schwer eine längere Blickzuwendung zu beweisen. Das soll sich nun mit der neuen Videoüberwachung ändern.

Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Koblenz geplant

Jürgen Verheul kündigte nach dem Urteil an, eine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einzureichen. Er findet die Auslegung des Amtsgerichts Trier inkonsequent. Aus seiner Sicht sind die Daten ohne Rechtsgrundlage nicht verwertbar.

Ein Autofahrer wurde freigesprochen, ein anderer Fall ist noch offen

Nicht alle Einsprüche waren übrigens erfolglos: In einem vierten Fall wurde ein Autofahrer freigesprochen. Er konnte glaubhaft versichern, dass er kein Handy, sondern sein Blutzuckermessgerät in der Hand hatte. In einem fünften Fall wurde das Verfahren aufgrund fehlender Unterlagen vertagt.

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Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
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