Zentrale VOWi-Stelle in Straubing: Infos zur Online-Anhörung

Hirschberger Ring 38 , 94315 Straubing
Bundesland
Bayern
Fax
09421 549-120
Online-Anhörung
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Jedes Jahr werden in Bayern rund 3 Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Die meisten davon werden von der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle (ZVO) des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes bearbeitet.

Die Arbeit der ZVO ist unverzichtbar für die Verkehrssicherheit in Bayern und ist für das Vorverfahren zuständig. Hierzu zählt insbesondere die Anhörung im Bußgeldverfahren, also der Versand und die Bearbeitung von Anhörungsbögen.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

OWI-Vorverfahren in Straubing: Anhörung und Fahrerermittlung

Das Aufgabengebiet der Zentralen Verwaltungsstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Straubing umfasst folgende Bereiche:

  • Anhörung im Bußgeldverfahren: Verkehrsteilnehmer, die in Bayern geblitzt wurden, werden zunächst angehört. Im Rahmen der Anhörung können die Betroffenen eine Stellungnahme abgehen und Details zum Tatvorwurf einsehen.
  • Fahrerermittlung: Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Verstoß begeht, kann die Polizei nur dann einen Bußgeldbescheid erlassen, wenn sie den Fahrer ermitteln kann. Die ZVO übernimmt diese Aufgabe und schickt dem Halter des Fahrzeugs einen Zeugenfragebogen zu.
  • Verwarnungsangebote: Bei leichten Verstößen kann die ZVO ein Verwarnungsangebot unterbreiten. Der Verkehrsteilnehmer kann das Angebot annehmen und muss dann nur eine geringere Gebühr zahlen.
  • Bußgeldbescheide: Wenn der Verstoß nicht durch ein Verwarnungsangebot erledigt werden kann, erlässt die zentrale Bußgeldstelle in Bayern mit Sitz in Viechtach einen Bußgeldbescheid. Der Verkehrsteilnehmer hat dann die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Zuständigkeit für Blitzer

Die Bußgeldstelle in Straubing ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: