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Zentrale Bußgeldstelle Bayern in Viechtach: Infos zum Einspruch

Mönchshofstraße 43, 94234 Viechtach
Bundesland
Bayern
Fax
09942 / 952-109
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Zentrale Bearbeitung der Bußgeldverfahren in Bayern

Die Zentrale Bußgeldstelle im bayerischem Viechtach wickelt jährlich über 850.000 Bußgeldverfahren ab und stellt mehr als 70.000 Fahrverbote aus. Doch ist eine Strafe durch einen Einspruch vermeidbar und wie läuft das ab?

Aktueller Bußgeldkatalog

Die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern richten sich nach dem aktuell bundesweit gültigen Bußgeldkatalog. Es gibt zwar auch einen Bußgeldkatalog für Bayern. Dieser orientiert sich ab an den bundeseinheitlichen Strafen.

Die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts können Sie direkt in den nachfolgenden Bußgeldtabellen einsehen.

Strafen Außerorts 2025: PKW & Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h20 €Nein> Hier prüfen
11 bis 15 km/h40 €Nein> Hier prüfen
16 bis 20 km/h60 €Nein> Hier prüfen
21 bis 25 km/h100 €1Nein> Hier prüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*> Hier prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*> Hier prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 Monat> Hier prüfen
51 bis 60 km/h480 €21 Monat> Hier prüfen
61 bis 70 km/h600 €22 Monate> Hier prüfen
Über 70 km/h700 €23 Monate> Hier prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h20 €Nein> Hier prüfen
11 bis 15 km/h40 €Nein> Hier prüfen
16 bis 20 km/h60 €Nein> Hier prüfen
21 bis 25 km/h100 €1Nein> Hier prüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*> Hier prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*> Hier prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 Monat> Hier prüfen
51 bis 60 km/h480 €21 Monat> Hier prüfen
61 bis 70 km/h600 €22 Monate> Hier prüfen
Über 70 km/h700 €23 Monate> Hier prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Strafen Innerorts 2025: PKW & Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €> Hier prüfen
11 bis 15 km/h50 €> Hier prüfen
16 bis 20 km/h70 €> Hier prüfen
21 bis 25 km/h115 €1> Hier prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*> Hier prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monat> Hier prüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monat> Hier prüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monate> Hier prüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monate> Hier prüfen
Über 70 km/h800 €23 Monate> Hier prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €> Hier prüfen
11 bis 15 km/h50 €> Hier prüfen
16 bis 20 km/h70 €> Hier prüfen
21 bis 25 km/h115 €1> Hier prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*> Hier prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monat> Hier prüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monat> Hier prüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monate> Hier prüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monate> Hier prüfen
Über 70 km/h800 €23 Monate> Hier prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

Die zentrale Bußgeldstelle des bayerischen Polizeiverwaltungsamtes arbeitet dabei eng mit den Polizeidienststellen vor Ort zusammen. Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit in München über Tempo 30 durch die Polizei festgestellt, wird gleich die Zentrale in Viechtach verständigt, die dann das Bußgeldverfahren einleitet.

In Nürnberg hingegen ist der kommunale Zweckverband des Großraumes für Geschwindigkeitsverstöße zuständig. Auch übernimmt die zentrale in Viechtach ab einer bestimmten Stelle im Verfahren die weitere Administration.

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Das gleiche gilt wenn eine Bußgeldbehörde vor Ort ein Verwarnungsgeld wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit einleitet, der Beschuldigte aber nicht zahlt oder die Tat bestreitet.

Viele Kommunen in Bayern haben die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen oder Falschparken auch ganz an die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach übertragen, die dann die technische Verwaltungsabwicklung, wie die Erstellung des Bußgeldbescheides übernimmt.

Für das Vorverfahren ist Straubing zuständig

Die zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle mit Sitz in Straubing ist für das Vorverfahren zuständig. Die Zentrale VOWi-Stelle verschickt Verwarnungsangebote, Anhörungsbögen und Schreiben zur Fahrerermittlung. Jährlich werden in Bayern rund 3 Millionen Vorgänge bearbeitet.

Noch keine zentrale Online-Anhörung in Bayern

In Bayern gibt es aktuell keinen Online-Service für eine Stellungnahme im Bußgeldverfahren. Vielmehr ist der Anhörungsbogen oder Zeugenfragenbogen ab einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro per Post, per Fax oder per E-Mail ausgefüllt zurück zu schicken.

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Bayern

Wird nach der Anhörung an dem Bußgeldverfahren festgehalten oder bleibt der Anhörungsbogen unbearbeitet, versendet die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach den Bußgeldbescheid. Dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.

Quellen
[1]
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, 15.02.2023, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt - Zentrale Bußgeldstelle
[2]
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, 15.02.2023, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt - Zentrale VOWi-Stelle
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