Zentrale Bearbeitung der Bußgeldverfahren in Bayern
Die Zentrale Bußgeldstelle im bayerischem Viechtach wickelt jährlich über 850.000 Bußgeldverfahren ab und stellt mehr als 70.000 Fahrverbote aus.
Die zentrale Bußgeldstelle des bayerischen Polizeiverwaltungsamtes arbeitet dabei eng mit den Polizeidienststellen vor Ort zusammen. Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit in München über Tempo 30 durch die Polizei festgestellt, wird gleich die Zentrale in Viechtach verständigt, die dann das Bußgeldverfahren einleitet.
In Nürnberg hingegen ist der kommunale Zweckverband des Großraumes für Geschwindigkeitsverstöße zuständig. Auch übernimmt die zentrale in Viechtach ab einer bestimmten Stelle im Verfahren die weitere Administration.
Das gleiche gilt wenn eine Bußgeldbehörde vor Ort ein Verwarnungsgeld wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit einleitet, der Beschuldigte aber nicht zahlt oder die Tat bestreitet.
Viele Kommunen in Bayern haben die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen oder Falschparken auch ganz an die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach übertragen, die dann die technische Verwaltungsabwicklung, wie die Erstellung des Bußgeldbescheides übernimmt.
Für das Vorverfahren ist Straubing zuständig
Die zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle mit Sitz in Straubing ist für das Vorverfahren zuständig. Die Zentrale VOWi-Stelle verschickt Verwarnungsangebote, Anhörungsbögen und Schreiben zur Fahrerermittlung. Jährlich werden in Bayern rund 3 Millionen Vorgänge bearbeitet.
Noch keine zentrale Online-Anhörung in Bayern
In Bayern gibt es aktuell keinen Online-Service für eine Stellungnahme im Bußgeldverfahren. Vielmehr ist der Anhörungsbogen oder Zeugenfragenbogen ab einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro per Post, per Fax oder per E-Mail ausgefüllt zurück zu schicken.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid in Bayern
Wird nach der Anhörung an dem Bußgeldverfahren festgehalten oder bleibt der Anhörungsbogen unbearbeitet, versendet die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach den Bußgeldbescheid. Dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: