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Geschwindigkeit

32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften

Das sind die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 32 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Update Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

So hoch fällt das Bußgeld aus

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 32 km/h außerorts fällt ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro (+ 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) an.

Für 32 km/h gibt es 1 Punkt in Flensburg

Erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheids wird die Strafe an das Fahreignungsregister in Flensburg gemeldet. Im Bußgeldbescheid wird in aller Regel nur das Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt.

1 Monat Fahrverbot droht*

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h wird von den zuständigen Bußgeldstellen ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat verhängt.

* Ein Fahrverbot wird in Regel nur dann erlassen, wenn der Betroffene bereits innerhalb der letzten 12 Monate mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde.

Strafen verhindern

In vielen Fällen lassen sich die im Bußgeldbescheid aufgeführten Strafen für eine Überschreitung von 32 km/h verhindern! Bussgeldportal.de bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen

Weitere Strafen

In den aktuellen Bußgeldtabellen aus dem Bußgeldkatalog finden Sie alle weitere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen für PKW und Motorräder. LKW-Fahrer können sich in unserem Beitrag über Geschwindigkeitsverstöße von LKW informieren.

Strafen Außerorts 2026: PKW & Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h20 €–Neinprüfen
11 bis 15 km/h40 €–Neinprüfen
16 bis 20 km/h60 €–Neinprüfen
21 bis 25 km/h100 €1Neinprüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h480 €21 Monatprüfen
61 bis 70 km/h600 €22 Monateprüfen
Über 70 km/h700 €23 Monateprüfen

* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

Strafen Innerorts 2026: PKW & Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
Über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

In der Probezeit 32 km/h zu schnell

Für Fahranfänger in der Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h außerorts besonders schwerwiegende Folgen. Da die Überschreitung 21 km/h oder mehr beträgt, wird sie als A-Verstoß eingestuft. Das bedeutet:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2b StVG [4]: vier Kurssitzungen von je 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen, dazwischen eine Fahrprobe (§ 35 Abs. 1 FeV) [5]. Die Kosten trägt der Teilnehmer; sie sind gesetzlich nicht festgelegt und werden von der Fahrschule bestimmt.
  • Zusätzlich fallen die regulären Sanktionen an: 200 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.

Verjährung und Fristen

Die Verfolgung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h verjährt sechs Monate nach der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG) [2]. Bis zum 30. Juni 2026 galt hier noch eine Frist von drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen war. Diese Zweiteilung hat der Gesetzgeber gestrichen: Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) [3], in Kraft seit dem 1. Juli 2026 (Artikel 9 Absatz 1).

Die Frist läuft allerdings nicht ungestört ab. Sie wird unterbrochen, sobald Ihnen die Einleitung des Verfahrens bekanntgegeben oder Ihre Anhörung angeordnet wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), und beginnt danach von Neuem. Wer einen Anhörungsbogen im Briefkasten hat, sollte also nicht auf den Fristablauf setzen: Die Verjährung ist damit bereits unterbrochen. Endgültig verjährt die Verfolgung erst zwei Jahre nach der Tat (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?