Außerorts mehr als 70 km/h zu schnell

Außerorts mehr als 70 km/h zu schnell

Das sind die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Tempomat in einem PKW

So hoch fällt das Bußgeld aus

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 70 km/h außerorts fällt ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro (+ 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) an.

Für mehr als 70 km/h gibt es 2 Punkte in Flensburg

Erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheids wird die Strafe an das Fahreignungsregister in Flensburg gemeldet. Im Bußgeldbescheid wird in aller Regel nur das Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt.

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3 Monate Fahrverbot drohen

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 70 km/h wird von den zuständigen Bußgeldstellen ein Fahrverbot mit einer Dauer von 3 Monaten verhängt.

Strafen verhindern

In vielen Fällen lassen sich die im Bußgeldbescheid aufgeführten Strafen für eine Überschreitung von mehr als 70 km/h verhindern! Bussgeldportal.de bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen

Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 70 km/h zu schnell fahren, droht ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, sowie 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.

In der Probezeit über 70 km/h zu schnell

Für Fahranfänger in der Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h außerorts besonders schwerwiegende Folgen. Da die Überschreitung 21 km/h oder mehr beträgt, wird sie als A-Verstoß eingestuft. Das bedeutet:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten: ca. 250–500 €).
  • Zusätzlich fallen die regulären Sanktionen an: 700 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot.

Verjährung und Fristen

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h haben die Behörden 3 Monate Zeit, Ihnen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zuzustellen. Erhalten Sie in dieser Frist kein Schreiben, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch.