Angeblich mit 11 bis 15 kmh außerorts zu schnell gefahren?

Das sind die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog für 11 bis 15 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften.


So hoch fällt das Bußgeld aus

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 11 bis 15 kmh außerorts fällt ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro (+ 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) an.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Für 11 bis 15 kmh gibt es keine Punkte in Flensburg

Erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheids wird die Strafe an das Fahreignungsregister in Flensburg gemeldet. Im Bußgeldbescheid wird in aller Regel nur das Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt.

Kein Fahrverbot

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 11 bis 15 kmh wird von den zuständigen Bußgeldstellen kein Fahrverbot verhängt.

Strafen verhindern

In vielen Fällen lassen sich die im Bußgeldbescheid aufgeführten Strafen für eine Überschreitung von 11 bis 15 kmh verhindern! Bussgeldportal.de bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen

Aktueller Bußgeldkatalog

Im aktuellen Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit können Sie Ihre Strafe nachsehen. Der Gesetzgeber unterscheidet in der Höhe des Bußgelds nicht ob Sie 11, 12, 13, 14 oder 15 km/h zu schnell gefahren sind.

Bußgeldkatalog 2024: PKW 11-15 km/h zu schnell außerorts
Zu schnellBußgeld PunkteFahrverbot
11 km/h40 €
12 km/h40 €
13 km/h40 €
14 km/h40 €
15 km/h40 €

Doch innerorts zu schnell gefahren?

Wenn Sie doch innerhalb einer Ortschaft mit 11 bis 15 km/h zu schnell geblitzt wurden, erhöht sich das Bußgeld leicht auf 50 €.

Bußgeldkatalog 2024: PKW 11-15 Km/h zu schnell innerorts
Zu schnellBußgeld PunkteFahrverbot
11 Km/h50 €
12 Km/h50 €
13 Km/h50 €
14 Km/h50 €
15 Km/h50 €

Geringfügige Ordnungswidrigkeit

Eine Überschreitung des Tempolimits um 11 bis 15 km/h wird von den Bußgeldbehörden als geringfügige Ordnungswidrigkeit gewertet. Das bedeutet, dass zunächst kein Bußgeldverfahren eröffnet wird.

Die Strafe ist ein Verwarnungsgeld

Die Strafe für eine geringfügige Überschreitung des Tempolimits wird als Verwarnungsgeld bezeichnet. Die Beschuldigten haben die Möglichkeit das Verwarungsgeld innerhalb einer Frist zu bezahlen. Verpassen die Temposünder die Frist, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Frist verpasst? Bußgeldverfahren wird eröffnet

Ein Bußgeldverfahren ist immer mit Gebühren verbunden. In der Regel verlangen die Verwaltungen einen Betrag in Höhe von 28,50 €, der auf das Bußgeld aufgeschlagen wird.

Eine andere Geschwindigkeit überschritten?

Wenn Sie ein anderes Tempolimit überschritten haben, finden Sie hier die Übersicht über alle gängigen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb oder außerhalb.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2024 Außerorts PKW und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
1 bis 10 km/h20 €Nein
11 bis 15 km/h40 €Nein
16 bis 20 km/h60 €Nein
21 bis 25 km/h100 €1Nein
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*
41 bis 50 km/h320 €21 Monat
51 bis 60 km/h480 €21 Monat
61 bis 70 km/h600 €22 Monate
Über 70 km/h700 €23 Monate
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2024 Innerorts PKW und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
1 bis 10 km/h30 €
11 bis 15 km/h50 €
16 bis 20 km/h70 €
21 bis 25 km/h115 €1
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*
31 bis 40 km/h260 €21 Monat
41 bis 50 km/h400 €21 Monat
51 bis 60 km/h560 €22 Monate
61 bis 70 km/h700 €23 Monate
Über 70 km/h800 €23 Monate
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.


Möchten Sie sich über die Behörde informieren, die das Verwarnungsgeld ausgestellt hat? In unserer Liste aller wichtigen Bußgeldstellen finden Sie die einzelnen Bußgeldbehörden inklusive Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Quellen:

Bundesministerium der Justiz, 01.01.2022, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

Verlag für Polizei- und Behördenaufgaben, 09.11.2021, Bußgeldkatalog mit allen Buß- und Verwarnungsgeldern, 14. Auflage.