Zuständig für fließenden und ruhenden Verkehr
Die Bußgeldbehörde in Dresden kümmert sich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Diese werden nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft. Dazu zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Überfahren eine roten Ampel
- Handy am Steuer
- Parkverstöße
- weitere allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle Dresden bietet Online-Anhörung an
Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Stadtraum Dresden begangen, erhalten Sie mit dem Anhörungsschreiben die Login-Daten für das Online-Anhörungs-Portal der Stadt Dresden.
Nach dem Login können Sie eine Stellungnahme zur angeblich begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit abgeben und Ihre Sicht der Dinge schildern.
Nach Erhalt des Anhörungsbogen oder eines Bußgeldbescheids haben Sie auch die Möglichkeit einen Einspruch gegen die Blitzermessung zu prüfen.
[1] Dresden.de (2022) Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Dresden ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: