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Ein Einspruch beim Traffi-Tower Traffistar S350 hat oft gute Aussichten auf Erfolg.
Bussgeldportal.de Redaktion

Traffistar S350 Messfehler: Einspruch hat gute Chancen

Vom Messgerät Traffistar S350 geblitzt worden? Neben der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten können Messfehler einen Einspruch begünstigen.

Aktualisiert am 22.07.2023 von

Zusammenfassung

  • Das Verfassungsgericht des Saarlandes sieht beim Traffistar S350-Blitzer keine nachvollziehbare Messung aufgrund fehlender Rohmessdaten.
  • Auch in weiteren Bundesländern gibt es Urteile pro Autofahrer.
  • Bei Traffistar-Blitzern (S330, S350, Minirack, Traffi-Tower) können mehrere Messfehler auftreten, die einen Einspruch begünstigen.
Traffistar S350: Blitzer-Check
Wurden auch bei Ihrer Blitzermessung keine Messdaten gespeichert oder liegen Messfehler vor? Experten empfehlen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid aufgrund eines Traffistar-Blitzers auf Messfehler prüfen zu lassen.

In unserem Beitrag werfen wir einen Blick auf verschiedene Gerichtsurteile und erläutern, warum es Sinn macht einen Einspruch bei einer Blitzermessung von einem Traffistar-Messgerät zu prüfen.

Urteil Saarland: Traffistar S350-Messungen nicht verwertbar

Immer wieder gibt es zum Blitzer TraffiStar S350, auch Traffi-Tower (als Blitzersäule) oder Minirack (als Anhänger getarnt) genannt, neue Urteile. Es geht um die Frage, ob die Messergebnisse aufgrund der fehlenden Speichung von Rohmessdaten nachvollziehbar und überhaupt verwertbar sind. Im Saarland darf das Lasermessgerät von Jenoptik zum Beispiel nicht mehr zum Einsatz kommen.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Saarland im Jahr 2019 ist wegweisend auch für viele weitere Gerichte in Deutschland. Die Richter beschäftige vor allem der Grundsatz von einem Verteidigungsrecht im Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

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Verteidigung bei Blitzermessungen: ohne Daten im Nachteil

Gerade wenn es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, benötigt ein Betroffener offensichtliche Anhaltspunkte für Messfehler. Um diese aber selbst ermitteln zu können, müssen die Rohmessdaten transparent einsehbar sein.

Und das kann sogar über die einzelne Messung der errechneten Geschwindigkeit hinausgehen. Zum Beispiel kann eine Einsicht in die Messreihe des Blitzers und die Statistikdaten notwendig sein, um Anhaltspunkte für Fehler zu finden.

Werden die notwendigen Messdaten, wie beim Traffistar S350 nicht gespeichert, sei das Messergebnis nicht verwertbar und das Bußgeldverfahren müsse eingestellt werden. (VerfGH Saarland, 05.07.2019 – Lv 7/17)

Weitere Urteile: Hinweise auf Messfehler notwendig?

Verhandlungen zum Traffistar S350 beschäftigte noch viele weitere Landesgerichte und Oberlandesgerichte. Während einige Gerichte der Rechtssprechung im Saarland folgen und den Einspruch zum Traffistar S350 stattgeben, verlangen andere Gerichte konkrete Anhaltspunkte für Messfehler.

OLG Karlsruhe sieht keinen allgemeinem Anspruch

So distanzierte sich unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe vom Urteil der Richter im Saarland. Das Gericht sieht bei standardisierten Messverfahren keinen generellen Anspruch auf Überprüfung des Messergebnisses im Einzelfall auf der Grundlage zu speichernder Rohmessdaten.

Das Gericht muss erst dann die Zuverlässigkeit und Verwertbarkeit des Messergebnisses prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen – zumindest in Baden-Württemberg.

Update 27.01.2023: Der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart hat in einem spannenden Urteil zu einer Messung mit Poliscan Speed einer Beschwerde statt gegeben, dass Blitzer-Daten von den Bußgeldstellen herausgegeben werden müssen – wenn diese vorhanden sind.

Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Daten in der Bußgeldakte

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ließ im Dezember 2020 eine Verfassungsbeschwerde zu. Bei der Beschwerde ging es um den Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen. Im konkreten Fall verweigerte die Bußgeldstelle dem Betroffenen Einsicht in die Rohmessdaten.

Die Richter argumentierten, dass ein faires Verfahren nur dann stattfinden kann, wenn Chancengleichheit zwischen beiden Seiten herrscht.

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Lohnt sich ein Einspruch bei Traffistar-Blitzern?

Ja, denn bei der Verwendung des TraffiStar S350 Blitzers kann es neben der fehlenden Datenspeicherung wie bei anderen Messverfahren zu Messfehlern kommen. Ursachen dafür können beispielsweise eine unsachgemäße Bedienung oder eine fehlerhafte Kalibrierung auf die Fahrspuren sein.

Hier finden Sie eine Übersicht über bekannte Messprobleme bei Traffistar-Blitzern:

Bekannte Messprobleme beim Traffistar S330

  • Traffistar S330: Der Blitzer arbeitet mit Piezo-Sensor-Kabeln, die unterhalb der Fahrbahn verlegt sind. Sind diese hohen Belastungen ausgesetzt (hohe Verkehrsdichte, LKWs, Schwertransporte) können die Kabel verrutschen und es zu Messfehlern kommen.
  • Korrekte Kalibrierung und Eichung zum Beginn der Geschwindigkeitsmessung: Wurden Kalibrierungsfotos, Kalibrierungstests und Negativfilm regelkonform angefertigt?
  • Anteil der annulierten Messungen einer Messreihe -> Annulierungsrate wird am Ende des Messfilms angezeigt. Messreihe in Bußgeldakte anfordern und prüfen.
  • Bei einer Annullierungsrate über 20% ist die Messreihe eher nicht mehr verwertbar.
Traffistar: Messung prüfen
Experten empfehlen bereits nach Erhalt des 1. Behördenschreibens eine Traffistar-Messung prüfen zu lassen. In unserem Blitzer-Check können Sie Ihre Blitzermessung auf Fehler prüfen lassen und eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.

Mögliche Messfehler beim Traffistar S350

  • Messung befindet sich nur teilweise oder außerhalb des Auswerterahmens. Das ist die Zone, gekennzeichnet durch eine Fotolinie in der eine valide Messung stattfinden darf.
  • Mehrere Fahrzeuge sind auf dem Auswerterahmen abgebildet.
  • Korrekte Kalibrierung auf die jeweiligen Fahrspuren.
  • Falldaten und Beweisfoto stimmen nicht überein, z.B. bei hoher Verkehrsdichte.
  • Nachvollziehbarkeit der Messung durch das Messprotokoll.
  • Das Messgerät wurde nicht vorschriftsgemäß geeicht oder es fehlt ein Software-Update.

Aufgrund der vielen möglichen Messfehler ist also nicht nur die fehlende Speicherung der Rohmessdaten beim Traffistar S350-Blitzer ein Problem. Die Erfolgschancen eine drohende Strafe zu verhindern, ist aussichtsreich. Trotzdem gibt es Garantie auf Erfolg: denn jeder Einspruch hängt vom invidivuellen Fall ab.

Einspruch ohne Risiko?

Bei einem Einspruch in einem Bußgeldverfahren gegen den Traffistar S350 riskieren Sie wenig: Denn grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheides Einspruch einzulegen.

Über unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht können Sie den Einspruch direkt kostenlos prüfen. Ihren Traffistar-Bußgeldbescheid können Sie online im Blitzer-Check übermitteln und zur Online-Fallprüfung einreichen.

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Traffistar-Messung wegen Rohmessdaten ungültig oder nicht?

Aktuell herrscht in Deutschland noch keine Einigkeit bezüglich der Rechtsprechung, was den Umgang mit der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten bei Blitzermessungen angehen. Im Saarland sind Traffistar-S350-Messungen aufgrund fehlender Messdaten seit 2019 verwendbar.

Während einige Gerichte dem Urteil des Saarlandes folgen, zum Beispiel die Amtsgerichte in Heidelberg, Kassel oder Stralsund, verlangen Bußgeldstellen und Behörden andere Bundesländer teilweise konkrete Anhaltspunkte für Messfehler.

Bei Traffistar-Blitzern sollten Betroffene Ihre Chance auf einen Einspruch nutzen bzw. diesen zumindest prüfen lassen:

  1. Es gibt ein Urteil in dem Landkreis oder Bundesland der zuständigen Bußgeldstelle, das einen Einspruch wegen fehlender Messdatenspeicherung zulässt.
  2. Sie haben die Chance, das bei Ihrer Messung Fehler gefunden werden, die wiederum einen Einspruch begünstigen.

Kostenlose Ersteinschätzung einholen

Sie wurden wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß von einem Traffistar S330 oder S350 geblitzt? Dann drohen Ihnen Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog.

In desem Fall ist bereits nach Erhalt des ersten Behördenschreibens empfehlenswert eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt für Verkehrsrecht einzuholen und einen Einspruch gegen die Traffistar-Messung prüfen zu lassen.

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