Ein Einspruch beim Traffi-Tower Traffistar S350 hat oft gute Aussichten auf Erfolg.
Aktualisiert am 27.03.2024 von

Traffistar S350: Einspruch wegen Messfehlern möglich?

Der Blitzer Traffistar S350 steht nicht nur in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Messdaten, sondern ist auch anfällig für Messfehler.

Von Traffistar geblitzt worden?
Lassen Sie Ihre Blitzermessung jetzt kostenlos und unverbindlich auf Messfehler überprüfen und legen Sie auf Wunsch Einspruch ein. Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft!

Wie funktioniert eine Messung mit Traffistar S350?

Den Traffistar S350-Blitzer gibt es als stationäres und mobiles Messgerät.
Den Traffistar S350-Blitzer gibt es als stationäres und mobiles Messgerät.
Den Traffistar S350-Blitzer gibt es als stationäres und mobiles Messgerät.

Um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erfassen, setzen Polizeibehörden Messgeräte wie den TraffiStar S350 von der Firma Jenoptik ein, der anhand seiner Lasertechnologie Verstöße ohne ein kaum wahrnehmbares Blitzlicht feststellen kann.

Die Blitzerfotos des Traffistar S350 werden automatisch an die zuständige Bußgeldstelle übermittelt, wo der Blitzer aufgestellt ist.

Allerdings wurde die Zuverlässigkeit von Messungen mit Traffistar S350 häufig angezweifelt, vor allem weil Betroffenen der Zugang zu Messprotokollen und Rohmessdaten verwehrt blieb.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Urteil Saarland: Traffistar S350-Messungen nicht verwertbar

Immer wieder gibt es zum Blitzer TraffiStar S350, auch Traffi-Tower (als Blitzersäule) oder Minirack (als Anhänger getarnt) genannt, neue Urteile. Es geht um die Frage, ob die Messergebnisse aufgrund der fehlenden Speichung von Rohmessdaten nachvollziehbar und überhaupt verwertbar sind. Im Saarland darf das Lasermessgerät von Jenoptik zum Beispiel nicht mehr zum Einsatz kommen.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Saarland im Jahr 2019 ist wegweisend auch für viele weitere Gerichte in Deutschland. Die Richter beschäftige vor allem der Grundsatz von einem Verteidigungsrecht im Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Verteidigung bei Blitzermessungen: ohne Daten im Nachteil

Gerade wenn es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, benötigt ein Betroffener offensichtliche Anhaltspunkte für Messfehler. Um diese aber selbst ermitteln zu können, müssen die Rohmessdaten transparent einsehbar sein.

Und das kann sogar über die einzelne Messung der errechneten Geschwindigkeit hinausgehen. Zum Beispiel kann eine Einsicht in die Messreihe des Blitzers und die Statistikdaten notwendig sein, um Anhaltspunkte für Fehler zu finden.

Werden die notwendigen Messdaten, wie beim Traffistar S350 nicht gespeichert, sei das Messergebnis nicht verwertbar und das Bußgeldverfahren müsse eingestellt werden. (VerfGH Saarland, 05.07.2019 – Lv 7/17)

Einsicht in Messdaten
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OLG Karlsruhe sieht keinen allgemeinem Anspruch auf Herausgabe der Messdaten ohne Anhaltspunkte für Messfehler

So distanzierte sich unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe vom Urteil der Richter im Saarland. Das Gericht sieht bei standardisierten Messverfahren keinen generellen Anspruch auf Überprüfung des Messergebnisses im Einzelfall auf der Grundlage zu speichernder Rohmessdaten.

Das Gericht muss erst dann die Zuverlässigkeit und Verwertbarkeit des Messergebnisses prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen – zumindest in Baden-Württemberg.

Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg: Bußgeldstellen müssen Messdaten herausgeben, wenn diese vorhanden sind

Der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart hat in einem spannenden Urteil zu einer Messung mit Poliscan Speed einer Beschwerde statt gegeben, dass Blitzer-Daten von den Bußgeldstellen herausgegeben werden müssen – wenn diese vorhanden sind.

Traffistar: Messung prüfen
Experten empfehlen bereits nach Erhalt des 1. Behördenschreibens eine Traffistar-Messung prüfen zu lassen. Die Auswertung ist kostenlos und unverbindlich.

Urteil Bundesverfassungsgericht zu Rohmessdaten bei Laserblitzern wie dem Traffistar S350

Seit vielen Jahren herrscht in Deutschland keine Einigkeit bezüglich der Rechtsprechung, was den Umgang mit der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten bei Blitzermessungen angehen. Im Saarland sind Traffistar-S350-Messungen aufgrund fehlender Messdaten seit 2019 nicht mehr verwertbar.

Während einige Gerichte dem Urteil des Saarlandes folgten, zum Beispiel die Amtsgerichte in Heidelberg, Kassel oder Stralsund, verlangen Bußgeldstellen und Behörden andere Bundesländer teilweise konkrete Anhaltspunkte für Messfehler.

BVerfg am 20.06.2023: Blitzer ohne Messdaten-Speicherung dürfen eingesetzt werden

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verwendung von Laserblitzern, die keine Rohmessdaten speichern, im Straßenverkehr zulässig ist.

Das höchstrichterliche Urteil erklärt, dass aus dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf ein faires Verfahren nicht zwingend die Pflicht des Staates abgeleitet werden kann, potenzielle Beweismittel in Form von Rohmessdaten für die Verteidigung bereitzuhalten oder zu schaffen.

Konkret bedeutet dies, dass die Polizei weiterhin Laserblitzer einsetzen darf, auch wenn diese keine Möglichkeit zur Speicherung von Rohmessdaten bieten.

Die meisten erfolgreichen Einsprüche basieren auf Messfehlern

Dieser Beschluss könnte auf den ersten Blick die Chancen für den Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen verringern. Doch in der Praxis bleiben die Möglichkeiten für erfolgreiche Einsprüche bestehen.

Anwälte haben bisher oft das Fehlen von Messdaten als Argument bei Einsprüchen genutzt. Allerdings basieren erfolgreiche Einsprüche meist auf konkreten Anhaltspunkten für Messfehler oder auf Formfehlern in den Bußgeldbescheiden.

Zu solchen Formfehlern zählen unter anderem falsche Angaben zum Kfz-Kennzeichen, zum Fahrer, zum Zeitpunkt und Ort der Tat sowie unkenntliche Blitzerfotos. Darüber hinaus können Einsprüche aufgrund von Verjährung oder fehlerhafter Eichung der Messgeräte erfolgreich sein.

Bei Traffistar-Blitzern sollten Betroffene Ihre Chance auf einen Einspruch nutzen bzw. diesen zumindest prüfen lassen:

  1. Es gibt ein Urteil in dem Landkreis oder Bundesland der zuständigen Bußgeldstelle, das einen Einspruch wegen fehlender Messdatenspeicherung zulässt.
  2. Bei Ihrer Blitzermessung liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor.
Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Messfehler beim Traffistar S350

Bei Lasermessungen mit dem Traffistar S350 können mehrere Messfehler auftreten. Die Messfehler können bei den verschiedenen Varianten des Traffistar S350 auftreten, also sowohl bei der statoinären Blitzersäule, dem Blitzeranhänger (Traffstar S350 Mini Rack) oder bei der mobilen Messungen auf einem Stativ:

  • Traffistar S350-Messung befindet sich nur teilweise oder ganz außerhalb des Auswerterahmens. Das ist die Zone, in der nach der Bedienungsanleitung eine valide Messung stattfinden darf. Sie ist mit mehrere Fotolinien und Kalibrierungslinien gekennzeichnet und auf den Beweisfotos erkennbar.
  • Korrekte Kalibrierung auf die jeweiligen Fahrspuren.
  • Falldaten und Beweisfoto stimmen nicht überein, z.B. bei hoher Verkehrsdichte.
  • Die fehlerhafte Messung kann durch das fehlende Messprotokoll in der Bußgeldakte nicht überprüft werden.
  • Der mobile oder stationäre Traffistar 350-Blitzer wurde nicht vorschriftsgemäß geeicht.
  • die Software wurde nicht auf die neueste Version aktualisiert.

Einspruch gegen Traffistar S350 kostenlos prüfen

Sie wurden von einem Traffistar S350-Messgerät geblitzt? Experten empfehlen bereits nach Erhalt des ersten Schreibens von der Bußgeldstelle die Blitzermessung auf Messfehler prüfen zu lassen.

Einspruch kostenlos prüfen
Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung anfordern und auf Wunsch Einspruch einlegen.

Aktuelle Strafen für Traffistar S350-Messungen außerorts

In den nachfolgenden Bußgeldtabellen finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Autofahrer und Motorradfahrer, die von Traffistar S350 geblitzt wurden gemäß aktuellem Bußgeldkatalog.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2024 Außerorts PKW und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch sinnvoll?
1 bis 10 km/h20 €NeinEher Nicht
Einspruch sinnvoll? Eher Nicht
11 bis 15 km/h40 €NeinEher Nicht
Einspruch sinnvoll? Eher Nicht
16 bis 20 km/h60 €NeinKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
21 bis 25 km/h100 €1NeinKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
51 bis 60 km/h480 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
61 bis 70 km/h600 €22 MonateKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
Über 70 km/h700 €23 MonateKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

Aktuelle Strafen für Traffistar S350-Messungen innerorts

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2024 Innerorts PKW und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch sinnvoll?
1 bis 10 km/h30 €Eher Nicht
Einspruch sinnvoll? Eher Nicht
11 bis 15 km/h50 €Eher Nicht
Einspruch sinnvoll? Eher Nicht
16 bis 20 km/h70 €Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
21 bis 25 km/h115 €1Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
41 bis 50 km/h400 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
51 bis 60 km/h560 €22 MonateKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
61 bis 70 km/h700 €23 MonateKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
Über 70 km/h800 €23 MonateKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

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Kommentare

Es wurde bisher 1 Kommentar zu diesem Thema abgegeben.

Jens am 24.03.2024
Also wirklich, diese Traffistar S350 Blitzer sind der reinste Geldmacher. War auf der Frankfurter Chaussee im tiefsten Brandenburg unterwegs und bin minimal zu schnell gefahren. Sofort erwischt und ich soll fast 100 Euro zahlen wegen 16 km h zu schnell. Fühlt sich an, als ob sie es nur auf die Fahrer abgesehen haben.

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