Aktualisiert am 26.04.2023
von Bussgeldportal.de
Beleuchtung am Auto: Diese Bußgelder drohen
Ob Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Standlicht - das Licht am Auto muss korrekt ein- oder abgeschaltet werden. Wer die Beleuchtung am Auto falsch verwendet, riskiert ein Bußgeld.
Um die Verkehrssicherheit auch bei unterschiedlichen Sicht- und Witterungsverhältnissen zu gewährleisten, sind an einem Fahrzeug verschiedene Beleuchtungen vorgeschrieben.
Unter welchen Bedingungen Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Standlicht eingeschaltet werden dürfen, entscheidet der Gesetzgeber.
Aktuelle Bußgelder bei falscher Beleuchtung
Der § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich mit dem korrekten Einsatz der Beleuchtung von Fahrzeugen. Wir haben die Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften aus dem Bußgeldkatalog für Sie gesammelt:
Bußgeldtabelle Beleuchtung von fahrenden Kfz
Bußgeld | Bußgeld mit Gefährdung | Bußgeld mit Unfall | |
---|---|---|---|
Im Tunnel gefahren ohne Abblendlicht | 10 € | 15 € | 35 € |
Trotz ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 € | 15 € | 35 € |
Nicht abgeblendet bei Gegenverkehr oder geringem Abstand | 20 € | 25 € | 35 € |
Mit Standlicht statt Ablendlicht gefahren | 10 € | 15 € | 35 € |
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Witterung – Innerorts | 25 € | 30 € | 35€ |
Mit Nebelscheinwerfer trotz guter Sicht gefahren | 20 € | 25 € | 35 € |
Nebelschlussleuchte eingeschaltet, obwohl die Sicht weiter als 50m war | 20 € | 25 € | 35 € |
Am Tag ohne Abblendlicht gefahren trotz Behinderung der Sicht durch Witterung – Außerorts | 60 €* | 75 €* | 90 €* |
Quellen
[1]
[2]
Kraftfahrt-Bundesamt,
09.11.2021,
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Stand 09.11.2021, 14. Auflage.