Aktualisiert am 13.12.2022 von

TÜV-Plakette abgelaufen

Alle zwei Jahre müssen Autofahrer ihre TÜV-Plakette bei einer Hauptuntersuchung erneuern lassen. Wer den Termin zu spät wahrnimmt, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen.

Die regelmäßige Hauptuntersuchung des TÜV (Technischer Überwachungsverein) soll für einen sicheren Verkehr in Deutschland sorgen. Eigentümer von PKW müssen mit Ihrem Neuwagen das erste mal nach 3 Jahren und anschließend alle 2 Jahre zu dieser Pflichtprüfung antreten.

Kosten für den TÜV

Die Kosten für den TÜV selbst sind dabei nicht sonderlich hoch. Wer die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) in einem Wisch durchführen lässt, zahlt je nach Bundesland und Werkstatt zwischen 120 und 180 Euro.

Anders sieht es allerdings aus, wenn bei der Untersuchung Mängel festgestellt werden. Sind beispielsweise die Reifenprofile und Bremsbeläge zu sehr abgenutzt um als verkehrssicher bewertet zu werden, belaufen sich die Kosten auch schon mal schnell auf 2.000 Euro oder mehr. Je nachdem, wieviele Mängel für ein Bestehen der Hauptuntersuchung durch die Werkstatt beseitig werden müssen.

Bußgelder für abgelaufenen TÜV

Wer also hohe Kosten für den TÜV vermeiden möchte, kommt eventuell auf den Gedanken, mit der abgelaufenen TÜV-Plakette weiterzufahren und die Untersuchung aufzuschieben. Und in der Tat – die Strafen für eine verspätete Prüfung halten sich bei bis zu 4 Monaten Wartezeit im Rahmen.

Ab dem 4. Monat erhält man allerdings schon neben 60 Strafe einen Punkt in Flensburg. Nachfolgend eine Übersicht zu den TÜV Bußgeldern vom TÜV Nord – Die Bußgelder variieren zwischen den einzelnen Bundesländern.

TÜV Bußgelder
ÜberschreitungBußgeldPunkte
Bis 2 Monate15 Euro
2 bis 4 Monate25 Euro
4 bis 8 Monate60 Euro1 Punkt
Mehr als 8 Monate75 Euro1 Punkt
Quelle: TÜV Nord

Zahlt die Versicherung bei abgelaufenem TÜV?

Neben den verschmerzbaren Bußgeldern muss man bedenken, das die Autoversicherungen bei Unfällen den TÜV-Status kontrollieren und Sie zumindest anteilig an den Unfallkosten beteiligen. Sie können davon ausgehen, das insbesondere Kosten aus Unfallschäden, die durch eine HU vermeidbar gewesen wären, auf Sie umgelegt werden.