73 km/h zu schnell auf der A9: Audi-Fahrer musste auf Toilette
- Notdurft als Rechtfertigung? Was das Verkehrsrecht sagt
- Konsequenzen für den Audi-Fahrer
- Klare Regeln, wenig Spielraum
Die Verkehrspolizei Feucht berichtet in einer Pressemitteilung vom 09.01.2025:
Ein 24-jähriger Audi-Fahrer wurde auf der A9 bei Nürnberg von der Polizei gestoppt, nachdem er mit 193 km/h unterwegs war – trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Die Begründung des Fahrers: Er habe dringend eine Toilette gebraucht.
Nun erwarten ihn ein Bußgeld im vierstelligen Bereich, zwei Punkte in Flensburg und mindestens ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Strafen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2025.
Notdurft als Rechtfertigung? Was das Verkehrsrecht sagt
Dringende Toilettenbedürfnisse werden rechtlich selten als ausreichender Notstand anerkannt, wie das Oberlandesgericht Brandenburg 2019 entschied (AZ: (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19)). Laut dieser Entscheidung ist ein strenger Beurteilungsmaßstab anzulegen, insbesondere in der Frage, ob alternative Möglichkeiten bestanden hätten.
So müssten Betroffene nachweisen, dass:
- kein anderer Weg, wie das Aufsuchen einer Tankstelle oder eines Restaurants, verfügbar war,
- die Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich einen zeitlichen Vorteil gebracht hat, und
- es unmittelbar notwendig war, die Toilette persönlich zu erreichen.
Im besagten Fall klagte ein Mann, der mit 52 km/h über dem erlaubten Tempo fuhr und ein Bußgeld von 280 Euro sowie ein Fahrverbot erhielt. Das Amtsgericht hob das Fahrverbot zunächst auf, das Bußgeld blieb bestehen. Das Oberlandesgericht forderte jedoch eine genauere Prüfung der Ausnahmesituation und stellte klar: Die Begründung der Notdurft muss glaubwürdig und detailliert geprüft werden.
Konsequenzen für den Audi-Fahrer
Auch für den 24-jährigen Audi-Fahrer auf der A9 bleibt die Rechtfertigung fragwürdig. Mit solch hoher Geschwindigkeit hätte er nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht erklärte im Urteil vom OLG Brandenburg: „Ein Notstand wäre nur dann annehmbar, wenn keine andere Möglichkeit bestanden hätte, die Notdurft zu bewältigen, und die Geschwindigkeitsüberschreitung unbedingt erforderlich gewesen wäre.“
Die Verkehrspolizei betont, dass solche Geschwindigkeitsverstöße kein Kavaliersdelikt sind. Raserei bleibt eine der Hauptursachen für schwere Unfälle auf deutschen Autobahnen. Der Fall zeigt erneut, wie wichtig verantwortungsvolles Verhalten hinter dem Steuer ist.
Klare Regeln, wenig Spielraum
Dringende persönliche Bedürfnisse können im Ausnahmefall mildernde Umstände darstellen, doch der rechtliche Maßstab ist streng. Rasern drohen hohe Strafen, die durch fragwürdige Begründungen kaum abzuwenden sind. Der 24-Jährige wird sich also auf saftige Konsequenzen einstellen müssen.
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