Neue Parkgebührenordnung in Berlin sorgt für Aufregung
In Berlin tritt ab 01. Januar 2023 eine neue Parkgebührenordnung in Kraft. Während Autofahrer einen Euro pro Stunde mehr zahlen müssen, dürfen Fahrräder und E-Scooter gebührenfrei parken. Ärger vorprogrammiert?
Knapp 20 Jahre blieben die Parkgebühren für Autofahrer in Berlin unverändert. Doch das wird sich ab 01. Januar 2023 ändern. Wie die Stadt Berlin informiert, hat die Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch die Fünfte „Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung“ dem Berliner Senat in einer Sitzung im November 2022 vorgelegt. Mit Erfolg – der Senat hat der neuen Verordnung zugestimmt.
So ändert sich das Parken in Berlin ab dem 01. Januar 2023
Der Senat möchte durch neue inhaltliche Regelungen sowohl die Verkehrssicherheit stärken als auch die Mobilitätswende vorantreiben. Wir haben uns die geplanten Änderungen angesehen.
Parkgebühren steigen um einen Euro
Im Luftreinehalteplan ist die Regelung schon vorgesehen, jetzt folgt die Umsetzung. Die Parkgebühren werden für jede Gebührenstufe um einen Euro erhöht. Je nach Parkplatz müssen dann zwei, drei oder vier Euro pro Stunde bezahlt werden.
Keine Gebührenerhöhung für Carsharing
Carsharing wird von der Stadt Berlin als ein wichtiger Faktor zur Förderung der Mobilitätswende gesehen. Daher sollen Carsharing-Fahrzeuge weniger bezahlen als normale PKW und von der Gebührenerhöhung ausgenommen werden.
Wer sein Carsharing-Auto auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellt, muss also die bisherige Parkgebühr von ein, zwei oder drei pro Stunde bezahlen. Voraussetzung ist aber die Teilnahme am elektronischen Parkraummanagementsystem, auch als Handy-Parken bekannt.
Carsharing-Parken mit E-Kennzeichen noch günstiger
Elektrisch betriebene, stationslose Carsharing-Autos werden besonders gefördert. Und zwar dann, wenn Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen genehmigt bekommen haben. Wegen ihrer klimafreundlichen Bilanz soll das Parken nur die Hälfte der derzeit geltenden Parkgebühren kosten.
Gebührenfreies parken für E-Scooter, Fahrrad und Motorrad
Und der mit Sicherheit brisanteste Punkt der neuen Parkgebührenverordnung – der noch für viel Zündstoff sorgen wird: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder sowie Motorräder dürfen ab nächstem Jahr auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs parken und sind von der Parkgebührenpflicht befreit.
Parken jetzt Fahrräder auf Autoparkplätzen?
Übrigens durften Fahrräder und Elektroroller auch schon vorher auf Parkplätzen des ruhenden Verkehrs in Berlin abgestellt werden. Doch das war vielen bisher nicht bekannt, was sich jetzt ändern dürfte.
Fußgänger sollen geschützt werden
Wer in den letzten Jahren am Potsdamer Platz in Berlin regelmäßig unterwegs war, ist vielleicht selbst schon über einen E-Scooter gestolpert oder hat ein Fahrrad auf dem Gehweg entnervt beiseite geschoben, während Touristenmassen einem entgegenströmten.
Berlins Verkehrssenatorin Bettina Jarasch möchte nun den Fußgänger wieder in den Fokus rücken und stärker schützen. Damit Gehwege wieder frei von E-Scootern, Fahrrädern und Rollern werden, sollen diese den Weg frei machen.
Bettina Jarasch kürzlich in einem Interview im RBB:
„Es ist so, dass Fahrräder, aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind, und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden.“
Die Verkehrssenatorin führt weiter aus:
„Das Ziel dahinter ist ganz klar: Ich möchte endlich, dass die Fahrräder, Scooter und anderen Kleinstfahrzeuge von den Gehwegen verschwinden, wo sie bis jetzt rechtlich geduldet worden sind.“
Fahrradfahrer und Autofahrer: Die Luft wird dünner
Das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern in Berlin wird die neue Parkgebührenverordnung noch weiter befeuern. Schließlich schlängeln sich mehrere 100.000 Autos täglich durch Berlins Straßen – oft auf der verzweifelten Suche nach einem Parkplatz.
Das Aufstellen von Pop-Up-Radwegen hat Autofahrern bereits die ein oder andere Fahrspur gekostet. Und jetzt noch die Suche nach einem Parkplatz mit Radfahrern und E-Scooter-Flitzern teilen? So schlimm wird es wohl nicht.
Klarstellung der Senatskanzlei
Laut der Senatskanzlei sollen E-Scooter bald nicht mehr auf berliner Gehwegen abgestellt werden dürfen, sondern nur noch an vorgesehenen Sammelstellen oder Parkplätzen auf der Straße. Die neue Regel soll aber nur mit einer Übergangsfrist in Kraft treten. Fahrräder dürfen weiterhin auf einem Gehweg stehen.
Übergangsfrist hin oder her. Es ist zu erwarten, dass gerade in der Innenstadt bald viele Parkplätze durch Fahrräder, E-Scooter oder Motorräder belegt sein werden. Damit wird sich die ohnehin schon angespannte Lage bei der Parkplatzssuche noch weiter zuspitzen.