Strafzettel von Fair Parken: Storno aus Kulanz 2024 möglich?
Vor dem Supermarkt angeblich falsch geparkt und einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten? Dann sollten Sie den Kunden-Service kontaktieren. Die Firma gibt sich teilweise kulant.
Mittlerweile lassen viele Supermarktbetreiber Ihren Parkplatz von einer Firma für Parkraumüberwachung vor Falschparkern schützen. Die fair parken GmbH ist eine der bekanntesten Anbieter auf dem Markt. Wer beim Einkaufen vergisst eine Parkscheibe zu hinterlegen, für den kann es schnell teuer werden.
Denn anstelle der mittlerweile üblichen 20 € für das Parken ohne Parkscheibe, verlangen die Anbieter 30 € oder mehr. Wir beleuchten unter welchen Umständen die Zahlungsaufforderung überhaupt gerechtfertigt ist und was Sie unternehmen können um die Strafe zu vermeiden.
Inhalt der Zahlungsaufforderung: Gegen AGB vom Supermarkt verstoßen?
In dem Schreiben, welches Sie von der Firma für Parkraumüberwachung zum Parkverstoß erhalten, wird erläutert, dass Sie gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Supermarkt-Betreibers verstoßen hätten. In der Regel werden in der Zahlungsaufforderung folgende Informationen erwähnt:
- Tag und Uhrzeit des Verstoßes
- Parkverstoß wurde schriftlich bzw. mit Fotos dokumentiert
- Eine Zahlungsaufforderung wurde am Fahrzeug hinterlassen
In einigen Fällen ist es so, dass Autobesitzer gar kein Knöllchen an der Windschutzscheibe vorgefunden haben und dann von einem Brief von Fair Parken überrascht werden. Aber auch wenn ein Strafzettel angebracht wurde, stellen sich viele Autofahrer die Frage, ob das Vorgehen rechtlich überhaupt abgesichert ist?
Aufklärung ausreichend? Schilder auf Kundenparkplätzen
Wird eine Firma wie Fair Parken von einem Supermarkt beauftragt den Kundenparkplatz zu überwachen, werden in der Regel Schilder mit Informationen zur Parkplatznutzung aufgestellt. So wird die Parkdauer der Kunden auf den Zeitraum des Einkaufs beschränkt – oftmals sind das 1,5 Stunden.
Außerdem wird geregelt, dass Parkende den Parkplatz nur mit einer Parkscheibe benutzen dürfen. Ohne Parkscheibe oder bei Überschreitung der Höchstparkdauer fallen Kosten in einer bestimmten Höhe an. Diese Kosten werden häufig „Vertragsstrafe“ genannt. Mit dem Abststellen des Autos auf dem Gelände, „erklärt sich der Autofahrer mit den Vertragsbedingungen einverstanden.“
Stillschweigend kommt ein Vertrag zustande
Aus rechtlicher Sicht kommt unter gewissen Voraussetzungen mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz stillschweigend ein Vertrag zustande. Für diesen gelten dann die AGB des Betreibers. Das ist vergleichbar mit dem Beförderungsvertrag bei öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wenn Fahrgäste in öffentliche Busse oder bei der deutschen Bahn einsteigen, müssen diese sich auch an die Regeln des Betreibers halten und beispielsweise ein Ticket bezahlen. Juristisch erfolgt der Vertragsabschluss nach der Lehre des „sozialtypischen Verhaltens“.
Erfolgreicher Widerspruch: Knackpunkt Vertragsabschluss
Doch ganz so einfach wird der stillschweigende Vertrag nicht abgeschlossen. Denn für einen Vertrag ist es entscheidend überhaupt zur Vertragspartei geworden zu sein. Wenn diese Rahmenbedingungen nicht eingehalten worden sind, können Sie die Zahlungsaufforderung leicht anfechten.
Keine ausreichende Beschilderung
Auf dem Parkplatz müssen die Schilder mit den Parkbedingungen eindeutig erkennbar und lesbar sein. Dafür sind viele und große Schilder nötig. Falls die Beschilderung unzureichend ist, fehlen dem Parkplatzbetreiber Argumente einen Vertragsabschluss nachzuweisen. Dann haben Sie gute Chancen gegen die Zahlungsaufforderung vorzugehen.
Fahrer nicht gleich Halter
Und wie sieht es mit der Halterhaftung aus, wenn Sie selbst nicht gefahren sind? Die Vermutung, dass der stillschweigende Vertragsabschluss ja nur mit dem Fahrer des Kfz zustande kommen kann, liegt auf der Hand. Rechtlich ist die Frage aber nicht ganz geklärt, ob Sie den Fahrer auch bennen müssen bzw. auch als Halter für die Vertragsstrafe aufkommen müssen.
Auch wenn das Schreiben Hinweise auf Urteile enthält, die eine Halterhaftung nahe legen, können Sie sich auf andere Urteile stützen. So urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth, das Sie nicht verpflichtet sind Daten über den Fahrer herauszugeben (Urteil vom 27.04.2012, Az. 19 S 1005/11)
Vertragsstrafe unangemessen hoch
Ein weiterer Angriffspunkt kann die Höhe der Vertragsstrafe sein. Rechtlich können Sie sich auf die unangemessene Verbraucherbenachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB stützen. Laut Rechtsexperten ist das wohl der Fall, wenn die Kosten 100% über der Strafe für ein Parken ohne Parkscheibe auf öffentlichem Grund liegen.
Seit der letzten Bußgeld-Novelle vom 09.11.2021 ist die Argumentation etwas schwieriger geworden. Denn die Kosten für das Falschparken ohne Parkscheibe wurde von 10 € auf 20 € erhöht. Jetzt kommt es ganz darauf an wie hoch die Vertragsstrafe inklusive Gebühren für die Halterermittlung angesetzt werden.
Kundenservice kontaktieren und um Kulanz bitten
Wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben, macht es Sinn den Kundenservice zu kontaktieren. In den mittlerweile über 10.439 Google Rezensionen der fair parken GmbH (Stand 27.03.2024) berichten viele Autofahrer, dass Sie eine Zahlung abwenden konnten. Der aktuelle Bewertungsschnitt liegt bei 4,3 Sternen – bei weitem höher als bei vielen Bußgeldstellen.
Kassenbon an fair parken per E-Mail senden
Wenn Sie beispielsweise die Parkscheibe vergessen haben oder die Parkdauer unverschuldet überschritten haben, können Sie den Kassenbon über den Supermarkteinkauf per E-Mail an den Kundensupport senden und auf ein Storno hoffen.
Es gibt aber auch Bewertungen von Autofahrern die beim Kundenservice weniger Glück hatten, zum Beispiel wenn Sie keine Quittung über den Einkauf nachweisen konnten. Auch mit der Argumentation man habe die Schilder nicht rechtzeitig bemerkt, hat man es eher schwer. In diesen Fällen sollte man prüfen, ob man einen Widerspruch einlegen möchte.
Es wurden bisher 11 Kommentare zu diesem Thema abgegeben.
Habe am 16.09. in Rothenburg o.d.T. auf dem HASA-Parkplatz geparkt und mit ec-karte bezahlt. Der Nachweis der Kontoabbuchung meiner Parkgebühren i.H.v. 6,60 € liegt vor und wurde auch an die Fa. fair parken übermittelt.
Leider hat der Kassenautomat keine Quittung ausgedruckt (schon seltsam!?)
Danach ergab sich folgender Schriftverkehr:
Zahlungsaufforderung am 31.08.22 mit Strafe von 24,90 + 6,60 Parkgebühr, gesamt 31,50 €
1. Mahnung am 17.09.22 - Forderung von 36,50 €
2. Mahnung am 18.10.22 - Forderung von 41,50 €
3. letzte außergerichtliche Mahnung - Forderung 46,50 €
4. Die Benachrichtigung über die Einleitung des gerichtl. Mahn - und Vollstreckungsverfahrens habe ich heute am 24.11.22 erhalten.
Auf meine Telefonanrufe vom 20.09., meinen Widerspruch per E-Mail vom 26.09. und nochmaliger E-Mail vom 14.10. (Empfangsbestätigung liegt vor) erfolgte keinerlei Reaktion. Auch nicht auf meinen schriftlichen Widerspruch vom 02.11.22 der per Einschreiben mit der Post übermittelt wurde.
Was soll man dazu sagen, die Firma zeigt sich nach außen hin reserviert, die Abfolge der Schreiben und die Durchsetzung der Forderung, die ja zu Unrecht erhoben wird, scheint einem maschinellen Ablauf zu folgen.
Am Telefon, es gibt nur eine einzige Telefonnummer, meldet sich ein verschlafener männlicher Angestellter, der V
Einem erzählt, dass die Angelegenheit von der Geschäftsführung bearbeitet wird und er hier keine Auskunft geben kann.
Denjenigen, die Ärger vermeiden möchten, kann ich nur empfehlen, Parkgelegenheiten die von dieser Firma observiert werden, dringlichst zu vermeiden.
Fair parken sieht für mich anders aus, allein der Name ist eine Farce und die Personen die hier das große Geld machen, haben weder Kompetenz ihren Job richtig zu machen und auch kein Gewissen.
hast du gezahlt oder wie ging es weiter?
MfG
Die Angaben sind falsch, da ich noch nie so lange bei LIDL einkaufen war. Das Foto der Gaunerfirma zeigt mein Auto auf einem grossen leeren Platz. Vermutlich eine Montage, denn um diese Uhrzeit am Samstag ist es nie so leer auf dem LIDL Parkplatz.
Es stimmt ich habe an dem Tag bei LIDL eingekauft; habe zwar keinen Kassenbon mehr, aber eine Kontoabbuchung.
Wenn die digitale Verkehrsüberwachung solche Abzockerfirmen begünstigt können wir uns über viele neue Arbeitsplätze freuen.
Vorbeugend werde ich meinen Kommentar auch an die Fa LIDL schicken und bis zur Rücknahme nicht mehr bei LIDL einkaufen.
Alleine die Begrifflichkeit *gut lesbar hinter der Windschutzscheibe ablegen* gibt jeder subiektien Einschätzung jeden möglichen Raum umeine Vertragsstrafe zu verhängen.
Ich habe einen Kleinbus. Wenn der mit der Front zu einer Mauer steht ist die Lesbarkeit nicht mehr gegeben. Dieser Parkscheinander Seite ist ein Verstoß gegen die Bedingungen.
Ich hatte mal eine Parkscheibe ander Seitenscheibe,undauf 40 m gut lesbar deponiert.
Es kostete den Überwacher einige Mühe beim Fotografieren die Parkscheibe nicht erscheinen zu lassen.
Ergo: Vertragsstrafe weil ich keine Parkscheibe hatte, 39,90€. Jeder Wiederstand war zwecklos.
Ein Grund findet sich immer, und die Regeln geben FP das Recht JEDEN abzukassieren. Und wenn nur Dreck auf die Scheibe gefallen ist, oder das Auto mit dem Spiegel über die Seitenlinie ragt....
Am 14.04.2023 wurde mir eine Vertragsstrafe auf erlegt dagegen habe ich Wiederspruch eingelegt aber dafür gleich neue Zahlungs Aufforderung erhalten die um einiges höher aus Viehl, meine Begründung wurde überhaupt nicht Akzeptiert. Die Uhrzeit war von mir kotrolliert worden und stand auf 9Uhr.
Die Begründung war das meine Digitale Parkuhr eine falsche zeit Anzeigte.(scheinbar war die Batterie leer zeit anzeige 12Uhr).
Rief beim Betreiber an, nix zumachen, nur wenn ich einen Kassenbon von einem Einkauf hätte müsse ich die Strafe nicht begleichen, Deutschland , Deutschland ü...... kein entgegenkommen keine Rücksicht, traurig
Am nächsten Tag !!!!!! Hatte ich eine Email von fairparken,dass die Forderung 29,90 € aus Kulanz storniert wird.Finde diese Reaktion einfach Klasse!!!!!