Mit 417 Km/h über die Autobahn
Mit dem Sportwagen auf die Autobahn und auf Höchstgeschwindigkeit beschleunigen? Mit Vorsicht ist das erlaubt.
Großes Aufsehen erregte das Video eines tschechischen Sportwagenbesitzers, der mit 417km/h auf der A2 raste. Die Raserfahrt auf einer fast leeren Autobahn wurde professionell gefilmt und erzielte innerhalb weniger Tage Millionen Klicks auf YouTube. Obwohl auf dem Steckenabschnitt der A2 kein Tempolimit herrschte leitete die Staatsanwaltschaft Stendal Ermittlungen ein.
Staatsanwaltschaft: War das ein illegales Autorennen?
Die Staatsanwaltschaft Stendal eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer des Bugattis. Gegenstand des Verfahrens ist die Untersuchung ob ein verbotenes Einzelrennen nach § 315d StGB vorlag. Voraussetzung für die Einstufung als Einzelrennen ist, dass sich der Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hat, um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Ermittlungen wurden eingestellt
Mittlerweile wurde das Verfahren offiziell eingestellt (Az. 108 Zs 806/22). Die Tatbestandsmerkmale Rücksichtslosigkeit und unsichere Fahrweise konnten nicht nachgewiesen werden. Vielmehr habe der Fahrer optimale Wetter- und Straßenverhältnisse genutzt. Ein Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht vorgegeben und es haben keine riskanten Fahrmanöver stattgefunden.
[1] Legal Tribune Online (22.04.2022) Raserei mit 417 km/h auf Autobahn nicht strafbar