Rote Ampel
Aktualisiert am 23.11.2022 von

Urteil: 350 € Bußgeld für Rotlichtverstoß mit SUV

Das Amtsgericht Frankfurt am Main sieht für eine SUV-Fahrerin nach einem Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld vor. Das Oberlandesgericht Frankfurt verwirft zwar die Argumentation - die Strafe bleibt.

Der Hintergrund: Eine Frau ist mit Ihrem SUV bei Rot über eine Kreuzung in Frankfurt am Main gefahren. Die Rotlichtphase dauerte schon über 1,1 Sekunden an, d.h. es lag ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dieser wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 200 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Gericht sieht erhöhte Verletzungsgefahr durch SUVs

Das Amtsgericht Frankfurt erhöhte das Bußgeld auf 350 Euro und begründete das mit der besonderen Fahrzeugbeschaffenheit. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko würde vor allem durch die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie des SUVs entstehen.

Begründung mit § 37 StVO

Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer erhöhten abstrakten Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht nach § 37 einen besonderen Schutz vor Kollisionen in einem Kreuzungsbereich mit Ampeln vor. Und die Bauweise eines SUVs erhöhe die Verletzungsgefahr, so das Gericht.

OLG Frankfurt: SUV als Begründung nicht ausreichend

Das Oberlandesgericht Frankfurt weist die Argumentation der Richter des Amtsgericht nun zurück. So reicht eine diffuse Benennung des Fahrzeugtyps oder Modells nicht aus, um eine höhere Strafe zu rechtfertigen. SUV-Fahrer dürfen also aufatmen und müssen generell keine höheren Bußgelder befürchten.

Es kommt auf den Einzelfall an

Die erhöhte Strafe für die Autofahrerin bleibt aber bestehen. Eine Abweichung vom Bußgeldregelfall ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Da die Fahrerin des SUVs bereits 13 Monate vorher durch einen Rotlichtverstoß auffällig geworden ist, hält das OLG Frankfurt das höhere Bußgeld von 150 € durch eine gravierende Vorbelastung für gerechtfertigt.

Weitere Informationen rund um den Rotlichtverstoß und die aktuellen Strafen finden Sie im Bußgeldkatalog unter der Rubrik Rote Ampel.


Artikel bewerten
Durchschnittliche Bewertung: 5.0 Sterne von 1 Besucher.
Treffen Sie hier Ihre Auswahl

Ähnliche Artikel
Kommentare
Kommentieren Sie diesen Artikel als Erster.
Kommentar schreiben