Abstandsverstoß

Abstandsverstoß

Update
Bußgeldportal
Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte & Fahrverbote für einen Abstandsverstoß gemäß Bußgeldkatalog 2026.

Zusammenfassung

  • Ein Abstandsverstoß wird nach dem Bußgeldkatalog bestraft und ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Die Höhe der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote hängen von der Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab.
  • Bei Abstandsmessungen werden Videokontrollsysteme, wie das VKS 3.0 & 4.5 eingesetzt.
  • Ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung kann aufgrund von Messfehlern erfolgreich sein.
Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Wie wird ein Abstandsverstoß laut Bußgeldkatalog bestraft?

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, die vom aktuellen Bußgeldkatalog bundesweit vorgegeben sind.

Abstand weniger als 5/10 vom halben Tachowert

Wenn Ihr Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen hat, drohen je nach Geschwindigkeit ein Bußgeld zwischen 35 und 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Abstand weniger als 5/10
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 Euro> Hier prüfen
81-100 km/h75 Euro1> Hier prüfen
101-130 km/h75 Euro1> Hier prüfen
> 130 km/h100 Euro 1> Hier prüfen
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
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Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h müssten Sie also weniger als 25 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten haben. Berücksichtigt wird hier noch ein Toleranzabzug, der je nach eingesetztem Messgerät variieren kann.

Insbesondere bei einem Mindestabstand der knapp weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt, können bereits leichte Messfehler oder eine größere Messtoleranz dazu führen, dass kein Abstandsverstoß vorliegt. Experten empfehlen, die Abstandsmessung auf Fehler prüfen zu lassen.

Abstand nicht eingehalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Abstand weniger als 4/10 vom halben Tachowert

Bei einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld zwischen 35 und 180 Euro. Ab einem Tempo von 80 km/h wird ein Punkt in Flensburg in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Abstand weniger als 4/10
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Abstand weniger als 3/10 vom halben Tachowert

Das Bußgeld für einen Abstandsverstoß mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes liegt zwischen 35 und 240 Euro. Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen Tempo 80 km/h und 100 km/h weniger als 3/10, muss ein Bußgeld von 160 Euro bezahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Fährt ein Autofahrer zwischen 100 km/h und 130 km/h und reduziert den Mindestabstand zum Vordermann auf 3/10 des Tachowertes, riskiert dieser zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Abstand weniger als 3/10
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Abstand weniger als 2/10 vom halben Tachowert

Wird der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes eingehalten, drohen ein Bußgeld zwischen 35 und 320 Euro. Ab einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h gibt es einen Punkt, über 100 km/h zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Abstand weniger als 2/10
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Abstand weniger als 1/10
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Bußgeldbescheid wegen zu geringen Abstands erhalten?

Wir erklären, wie ein Bußgeldbescheid aufgebaut ist und welche Informationen darin enthalten sind. Der Abstandsverstoß wird anhand von spezifischen Tatbestandsmerkmalen (Abstand nach Tachowert, Geschwindigkeit, Fahrzeugtyp) und Tatbestandsnummern definiert. Hier finden Sie Auszüge aus einem Bußgeldbescheid für einen Abstandsverstoß:

  • Tatbestandsnummer: 104600
  • Beweismittel: VKS Kontrollsystem 3.0
  • Gemessene Geschwindigkeit: 100 km/h
  • Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 25 Meter
  • Gemessener Abstand: 20 Meter
  • Abstand nach Toleranzabzug (VKS 3.0, 15% Toleranz auf 0,8 Sekunden): 22,00 m
  • Tatbestandsmerkmal: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit 100 km/h den erforderlichen Abstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
  • BKat-Nummer: 12.5.1
  • Strafe: Bußgeld 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg, A-Verstoß (in Probezeit)
Bußgeldbescheid erhalten?
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Wie ist der Mindestabstand laut StVO geregelt?

Jeder siebte Unfall in Deutschland wird durch zu geringen Abstand verursacht. Der § 4 StVO sieht vor einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, so dass Sie bei einer Gefahrenbremsung noch rechtzeitig reagieren und bremsen können.

  • Innerhalb einer Ortschaft gilt es 1 Sekunde Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht.
  • Auf der Landstraße oder Autobahn ist ein Abstand von einem halben Tachowert gefordert. Als Orientierung dienen die Leitpfosten mit einem Abstand von 50 Metern.
  • Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht müssen ab einem Tempo von 50 km/h bereits 50 Meter Abstand einhalten.

Bei einer Abstandsmessung geblitzt worden?

Die Polizei setzt mehrere Verfahren ein, um Abstandsverstöße festzustellen. Dabei können die Beamten auf präzise technische Hilfsmittel zurückgreifen. So kann die Polizei aus dem Auto heraus mit Hilfe von mobilen Laserpistolen die Geschwindigkeit und den Abstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge messen.

Ein beliebtes Verfahren ist die Abstandsmessung von Autobahnbrücken. Mit speziellen Kameras kann der Verkehr über mehrere hundert Meter hinweg beobachtet und natürliche von unnatürlichen Bremsmanövern unterschieden werden. Doch selbst das moderne Videokontrollsystem VKS 4.5 ist nicht frei von Messfehlern.

Fehler bei Abstandsmessungen

Bei den verschiedenen Messverfahren können eine Reihe von Fehlern auftreten:

  • Abstandsblitzer im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt
  • Falsche Fahrzeug-Zuordnung von Videoaufnahmen
  • Die Messstrecke ist zu kurz
  • Messtoleranzwerte sind zu niedrig angesetzt
  • Abstand wird zu kurz gemessen
Messfehler oder Fremdverschulden?
Liegen Messfehler vor oder ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst stark ab oder ein Auto wechselt überraschend die Fahrspur? Dann haben Sie gute Chancen die drohende Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.

Einspruch kostenlos prüfen

Ein Abstandsverstoß kann teure Konsequenzen haben, sowohl finanziell als auch in Bezug auf Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote. Jedoch sind nicht alle Bußgeldbescheide korrekt. Messfehler und andere Faktoren können eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen.

Falls Sie mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid aufgrund eines Abstandsverstoßes erhalten haben, können Sie einen Einspruch gegen die Abstandsmessung prüfen lassen und diesen innerhalb der gesetzlichen Frist einlegen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.
Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15.1 Auflage.
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.04.2020, Aktuelle Fassung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 4 Abstand
[3]
TÜV Nord, 28.11.2022, Sicherheitsabstand