Fahrverbot wegen Blitzer? Die aktuellen Infos für Autofahrer
Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden? Je nach Schwere des Verstoßes droht ein Fahrverbot. Doch es gibt Möglichkeiten es zu umgehen.
Wann droht ein Fahrverbot?
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot betrifft jährlich eine sechsstellige Anzahl an Autofahrern. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt über 431.700 Fahrverbote erteilt. Die häufigsten Ursachen für ein Fahrverbot sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Überfahren einer roten Ampel
- Handy am Steuer
- Alkohol am Steuer
- Fahren unter Drogeneinfluss
Wie lange kann ein Fahrverbot verhängt werden?
Laut § 25 des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Bußgeldstelle bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem bis drei Monate verhängen.
Bei Verurteilung wegen einer Straftat, z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer Punkteüberschreitung im Fahreignungsregister in Flensburg kann das Fahrverbot sogar noch länger sein oder die Fahrerlaubnis mindestens 6 Monate entzogen werden.
Wie wird ein Fahrverbot angekündigt?
Ein Fahrverbot aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird im Bußgeldbescheid angekündigt. Die Strafe richtet sich nach der genauen Bußgeldkatalogs-Nummer, die dem Verstoß zugeordnet ist und im Bußgeldbescheid beschrieben wird.
Das Schreiben erhalten Sie von der zuständigen Bußgeldstelle, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Tat begangen haben. Im Behördenschreiben wird die Dauer des Fahrverbots angekündigt und welche Strafe laut Bußgeldkatalog angewendet wurde.
Ist es möglich ein Fahrverbot zu umgehen?
Ja, das ist möglich. Solange der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der zuständigen Bußgeldstelle eingegangen sein.
Damit der Einspruch gültig ist, müssen Sie die richtige Form anwenden. Das bedeutet, dass Sie diesen entweder schriftlich formulieren und an die zuständige Behörde schicken müssen. Alternativ können Sie diesen persönlich vor Ort bei der zuständigen Bußgeldstelle zur Niederschrift darlegen. Eine E-Mail akzeptieren die meisten Bußgeldbehörden nicht.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird es schwer
Ist die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid verstrichen oder wird der Einspruch abgelehnt, ist die Strafe rechtskräftig. Das bedeutet, dass das Fahrverbot angetreten werden muss. Es gibt allerdings noch eine Chance das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Dafür muss ein Härtefallantrag gestellt werden.
Chancen eines Härtefallantrags
Ein triftiger Grund für einen Härtefallantrag sind neben dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, die Gefahr der wirtschaftliche Existenz (z.B. bei Selbstständigen) und die Pflege eines nahen Angehörigen. Wie die Behörden und Gerichte die Situation beurteilen, hängt vom Einzelfall ab.
Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Das kommt ganz darauf an, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind. Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen wurde, gelten Sie als Ersttäter. Dann haben Sie vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Bei Wiederholungstätern hingegen wird der Zeitraum für das Fahrverbot von den Behörden vorgegeben. Nach Bekanntgabe des Abgabedatums, müssen Sie den Führerschein bei der Bußgeldstelle zur Verwahrung hinterlegt haben.
Fahrverbot droht? Kompetente Hilfe suchen
Wenn Sie ein drohendes Fahrverbot innerhalb der Einspruchsfrist abwenden möchten oder überlegen einen Härtefallantrag zu stellen, lohnt es sich auf kompetente Hilfe zurück zu greifen. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von erfahrenen Anwälten für Verkehrsrecht erhalten.